18.02.2013 Aufrufe

„Ratgeber für Flüchtlinge in Thüringen“ erschienen (3/2007

„Ratgeber für Flüchtlinge in Thüringen“ erschienen (3/2007

„Ratgeber für Flüchtlinge in Thüringen“ erschienen (3/2007

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Soziale Leistungen<br />

52<br />

E<strong>in</strong>e Brille ohne Zuzahlung wird nur noch bei K<strong>in</strong>dern und<br />

Jugendlichen oder bei schwerer Bee<strong>in</strong>trächtigung der Sehkraft<br />

gewährt;<br />

Arztwahl<br />

In Thür<strong>in</strong>gen ist es nach unseren Informationen sehr unterschiedlich<br />

geregelt, ob Sie sich e<strong>in</strong>en Arzt nach Ihrer freien Wahl suchen können<br />

oder ob Sie an bestimmte Ärzte gebunden s<strong>in</strong>d. Wenn Sie ke<strong>in</strong>e freie<br />

Arztwahl haben, ist das unseres Erachtens rechtswidrig. Sie können<br />

<strong>für</strong> die Behandlung e<strong>in</strong>er Erkrankung auch Fachärzte (zum Beispiel<br />

Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Neurologe usw.) aufsuchen.<br />

Wenn Sie erhöhte Leistungen nach § 2 AsylbLG, Leistungen nach<br />

SGB XII oder ALG II erhalten können Sie grundsätzlich frei entscheiden,<br />

zu welchem Arzt Sie gehen möchten. Sie s<strong>in</strong>d nicht an<br />

bestimmte Ärzte gebunden.<br />

TIPP!<br />

Ärzte haben Schweigepflicht. Das heißt, sie dürfen Informationen<br />

über Sie und Ihre Krankheiten an andere Personen nur<br />

dann weitergeben, wenn Sie dem vorher durch e<strong>in</strong>e „Schweigepflichtsentb<strong>in</strong>dung“<br />

zugestimmt haben!<br />

Leistungen zur Sicherung der Gesundheit<br />

Wenn Sie Leistungen nach § 3 AsylbLG erhalten haben Sie<br />

Anspruch auf Behandlungen, die zur Sicherung Ihrer Gesundheit unerlässlich<br />

s<strong>in</strong>d (§ 6 AsylbLG). Das trifft auf sehr viele Krankheiten zu.<br />

E<strong>in</strong>e Gefährdung Ihrer Gesundheit droht auch, wenn e<strong>in</strong>e Krankheit<br />

nicht rechtzeitig behandelt wird.<br />

Sie haben nach § 6 AsylbLG ebenfalls Anspruch auf Leistungen, die<br />

zu Ihrer Genesung oder zur L<strong>in</strong>derung der Krankheit oder möglicher<br />

Krankheitsfolgen erforderlich s<strong>in</strong>d. Neben Medikamenten und<br />

Verbandsmitteln gehören dazu:<br />

Heil- und Hilfsmittel, wie zum Beispiel Brillen, Prothesen, Hörgeräte,<br />

Rollstühle, orthopädische Hilfsmittel und häusliche<br />

Krankenpflege,<br />

Mehrkosten <strong>für</strong> den besonderen Ernährungsbedarf bei Krankheit<br />

und Schwangerschaft,<br />

Leistungen <strong>für</strong> chronisch Kranke, die zur Sicherung der Gesundheit<br />

unerlässlich s<strong>in</strong>d und nicht über § 4 AsylbLG abgedeckt s<strong>in</strong>d,<br />

Leistungen zur Pflege Beh<strong>in</strong>derter und Pflegebedürftiger <strong>in</strong> Form<br />

von Pflegesachleistungen,<br />

Rehabilitations-Maßnahmen (Reha), zum Beispiel nach e<strong>in</strong>em<br />

Schlaganfall oder Unfall,<br />

E<strong>in</strong>gliederungsleistungen <strong>für</strong> beh<strong>in</strong>derte K<strong>in</strong>der, zum Beispiel<br />

Fahrdienst zur Sonderschule, Hörgeräte, logopädische Therapie<br />

usw.,<br />

psychotherapeutische Maßnahmen (zum Beispiel <strong>für</strong> Opfer von<br />

Folter, Haft und Vergewaltigung).<br />

Wenn Sie erhöhte Leistungen nach § 2 AsylbLG, SGB XII oder<br />

ALG II erhalten bekommen Sie die genannten Leistungen von Ihrer<br />

Krankenkasse, den Mehrbedarf <strong>für</strong> Ernährung vom Sozialamt bzw. der<br />

ArGe.<br />

Psychotherapien<br />

Wenn Sie Leistungen nach § 3 AsylbLG erhalten kann das Sozialamt<br />

<strong>in</strong> begründeten E<strong>in</strong>zelfällen e<strong>in</strong>er Psychotherapie zustimmen. Es<br />

kann neben den Therapiekosten auch die Fahrt- und Dolmetscherkosten<br />

übernehmen. Die Übernahme dieser Kosten ist im Rahmen der<br />

Kran-kenbehandlung nach §§ 4 und 6 AsylbLG nach der Rechtsprechung<br />

so vorgesehen. In Thür<strong>in</strong>gen gibt es große Probleme bei der Übernahme<br />

der Kosten <strong>für</strong> psychotherapeutische Behandlungen. Auch<br />

Leistungen der E<strong>in</strong>gliederungshilfe können übernommen werden. All<br />

diese Hilfen müssen „zur Behandlung e<strong>in</strong>er akuten Krankheit erforderlich“<br />

(§ 4 AsylbLG) oder „zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich“<br />

(§ 6 AsylbLG) se<strong>in</strong>.<br />

Wenn Sie erhöhte Leistungen nach § 2 AsylbLG, Leistungen nach<br />

SGB XII oder ALG II erhalten soll „ärztliche Behandlung e<strong>in</strong>schließlich<br />

Psychotherapie“ von der Krankenkasse übernommen werden.<br />

Fahrtkosten und Dolmetscherkosten<br />

Wenn Sie Leistungen nach § 3 AsylbLG erhalten, haben Sie<br />

Anspruch auf :<br />

Fahrtkosten <strong>in</strong>s Krankenhaus oder zum Facharzt mit dem<br />

Krankenwagen oder Taxi (nur, wenn der Arzt Ihnen besche<strong>in</strong>igt,<br />

dass Sie zu schwach oder zu krank s<strong>in</strong>d, um mit Bus oder Bahn zu<br />

fahren). Klären Sie die Übernahme der Kosten vorher mit dem<br />

Sozialamt. Im Notfall brauchen Sie natürlich ke<strong>in</strong>e Zustimmung.<br />

Sollten Sie <strong>in</strong> dem Fall mit dem Taxi fahren, lassen Sie sich e<strong>in</strong>e<br />

Quittung ausstellen. Damit können Sie die entstandenen Kosten<br />

vom Sozialamt zurückerhalten;<br />

Kosten <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en Dolmetscher, wenn das zur Diagnose und<br />

Behandlung unbed<strong>in</strong>gt erforderlich ist (der Arzt muss da<strong>für</strong> aber<br />

Verständigungsprobleme und die Notwendigkeit e<strong>in</strong>es Dolmetschers<br />

besche<strong>in</strong>igen). In Thür<strong>in</strong>gen gibt es bei der Übernahme solcher<br />

Kosten große Probleme.<br />

Wenn Sie erhöhte Leistungen nach § 2 AsylbLG, Leistungen nach<br />

SGB XII oder ALG II erhalten muss die Krankenkasse leider die<br />

Dolmetscherkosten nicht übernehmen, da das Krankenversicherten-<br />

Soziale Leistungen<br />

53

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!