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„Ratgeber für Flüchtlinge in Thüringen“ erschienen (3/2007

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Asylverfahren<br />

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Befragung zu Ihrem Fluchtweg: hier sollten Sie bei E<strong>in</strong>reise mit<br />

dem Schiff oder Flugzeug so genau wie möglich antworten (Zeiten<br />

und Angabe der Fluggesellschaft/ Name des Schiffes usw.); falls<br />

Sie aus e<strong>in</strong>em anderen Unterzeichnerstaat des Schengenabkommens<br />

(siehe oben) e<strong>in</strong>gereist s<strong>in</strong>d oder Ihre engsten Familienangehörigen<br />

dort e<strong>in</strong>en Asylantrag gestellt haben oder anerkannt wurden<br />

(nicht bei Ablehnung), sollten Sie das sagen – man wird Sie<br />

dann dorth<strong>in</strong> schicken.<br />

Zuletzt wird man Sie zu Ihren Fluchtgründen befragen. Das kann<br />

sehr unterschiedlich ablaufen – von e<strong>in</strong>er Frage (hier sollten Sie<br />

alles detailgenau erklären) bis zu genauem Nachfragen, nach<br />

Details und H<strong>in</strong>tergründen.<br />

Nachfolgend f<strong>in</strong>den Sie wichtige Tipps zur Vorbereitung des<br />

Interviews.<br />

Ihre Rechte vor Beg<strong>in</strong>n der Anhörung<br />

Sie sollten vor der Anhörung unbed<strong>in</strong>gt das Angebot der<br />

Verfahrensberatung nutzen. Diese Beratung zur Vorbereitung der<br />

Anhörung wird <strong>in</strong> der Landesaufnahmestelle Eisenberg von der<br />

Diakonie angeboten. Sie können aber auch zu e<strong>in</strong>er anderen Beratungsstelle<br />

gehen oder e<strong>in</strong>en Anwalt aufsuchen.<br />

Das Interview wird ähnlich wie e<strong>in</strong> Verhör se<strong>in</strong>. Lassen Sie sich<br />

dadurch nicht verunsichern.<br />

Sagen Sie, <strong>in</strong> welcher Sprache oder <strong>in</strong> welchem Dialekt Sie angehört<br />

werden wollen.<br />

Es gibt jeweils e<strong>in</strong>en Sonderbeauftragten <strong>für</strong> M<strong>in</strong>derjährige,<br />

Traumatisierte und Frauen. Als Frau haben Sie das Recht auf e<strong>in</strong>e<br />

Dolmetscher<strong>in</strong> und e<strong>in</strong>e Frau als Anhörer<strong>in</strong>.<br />

Sie haben das Recht, e<strong>in</strong>en Dolmetscher Ihres Vertrauens und<br />

Ihren Anwalt mit zur Anhörung zu br<strong>in</strong>gen, die allerd<strong>in</strong>gs nicht <strong>für</strong><br />

Sie sprechen dürfen und die Sie selbst bezahlen müssen.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs wird trotzdem e<strong>in</strong> zweiter Dolmetscher (vom Bundesamt)<br />

anwesend se<strong>in</strong>.<br />

Andere Personen Ihres Vertrauens können auf schriftlichen Antrag<br />

zugelassen werden. Nutzen Sie diese Möglichkeit. Es gibt Ihnen<br />

Sicherheit und später nötigenfalls Zeugen. Diese Personen können<br />

Ihnen während der Anhörung jedoch ke<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>weise geben. Sie<br />

dürfen nur h<strong>in</strong>ter Ihnen mit im Raum sitzen, so dass Sie diese nicht<br />

sehen können.<br />

Wenn Sie sich krank fühlen, sagen Sie das vor der Anhörung und<br />

bestehen Sie gegebenenfalls auf e<strong>in</strong>em neuen Term<strong>in</strong>.<br />

Es kann s<strong>in</strong>nvoll se<strong>in</strong>, wenn Sie sich vor der Anhörung e<strong>in</strong>e genaue<br />

Zeittafel Ihrer Verfolgungsgeschichte erarbeiten, um später nicht<br />

Daten und Fakten zu verwechseln. (Sie sollten diese aber nicht mit<br />

<strong>in</strong> die Anhörung nehmen, da man Ihnen sonst unterstellen könnte,<br />

dass es nicht Ihre eigene Geschichte sei.)<br />

Achten Sie auf Genauigkeit, Richtigkeit und vor allem auf die<br />

richtige Reihenfolge der Ereignisse.<br />

Geben Sie alle Details an, die Ihnen e<strong>in</strong>fallen und sagen Sie alles,<br />

auch wenn Sie nicht direkt danach gefragt werden.<br />

Geben Sie zu allen Fragen genaue Zeitangaben (Jahr, Tag, Uhrzeit),<br />

Ortsbeschreibungen sowie H<strong>in</strong>weise auf Zeugen (möglichst<br />

mit Namen) und Beweise an.<br />

Man wird manche Fragen als Kontrollfragen zu e<strong>in</strong>em späteren<br />

Zeitpunkt der Anhörung wiederholen, um zu prüfen, ob Sie sich <strong>in</strong><br />

Ihren Angaben widersprechen.<br />

Ihre Rechte während der Anhörung<br />

Wenn die Anhörung <strong>für</strong> Sie zu anstrengend ist, sagen Sie das. Man<br />

muss Ihnen dann e<strong>in</strong>en neuen Term<strong>in</strong> <strong>für</strong> die Anhörung geben.<br />

Bitten Sie bei Verständigungsschwierigkeiten zwischen Ihnen und<br />

dem Dolmetscher (zum Beispiel wenn er e<strong>in</strong>en anderen Dialekt<br />

spricht) sofort um e<strong>in</strong>en anderen Dolmetscher (<strong>in</strong>nerhalb der<br />

ersten 10 M<strong>in</strong>uten).<br />

S<strong>in</strong>d die Verständigungsschwierigkeiten zu groß, sollten Sie die<br />

Anhörung nicht fortsetzen. Lassen Sie im Protokoll vermerken,<br />

dass die Anhörung wegen Verständigungsproblemen abgebrochen<br />

wird.<br />

Da Sie nicht deutsch sprechen, können Sie schlecht beurteilen, ob<br />

der Dolmetscher das Gesagte richtig übersetzt. Spätestens am<br />

Ende der Anhörung muss es e<strong>in</strong>e Rückübersetzung geben. Achten<br />

Sie dabei auf jedes Wort und korrigieren Sie alle falschen Übersetzungen.<br />

Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen! Seien Sie sich klar,<br />

dass Sie die Hauptperson <strong>in</strong> der Anhörung s<strong>in</strong>d und die Anhörung<br />

die e<strong>in</strong>zige Chance <strong>für</strong> Sie ist, alles zu sagen.<br />

Sagen Sie möglichst die Wahrheit und vermeiden Sie Widersprüche,<br />

da diese immer als Beweis <strong>für</strong> Ihre Unglaubwürdigkeit gelten<br />

werden.<br />

Sie haben das Recht, D<strong>in</strong>ge nicht zu sagen, die Sie oder andere<br />

Personen <strong>in</strong> Gefahr br<strong>in</strong>gen könnten. Erklären und begründen Sie<br />

das.<br />

Asylverfahren<br />

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