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„Ratgeber für Flüchtlinge in Thüringen“ erschienen (3/2007

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Asylverfahren<br />

28<br />

3.7 Perspektiven<br />

nach e<strong>in</strong>em negativen<br />

Asylverfahren<br />

Nach E<strong>in</strong>reichen der Klage:<br />

Wenn Sie gegen e<strong>in</strong>en Bescheid Klage e<strong>in</strong>gelegt haben, müssen Sie<br />

e<strong>in</strong>e Klagebegründung erarbeiten. Holen Sie sich dazu unbed<strong>in</strong>gt<br />

Hilfe bei e<strong>in</strong>em Anwalt! Diese Klagebegründung muss gut überlegt<br />

verfasst werden. Sie müssen dar<strong>in</strong> noch e<strong>in</strong>mal alle Ihre Gründe <strong>für</strong><br />

den Asylantrag beschreiben, diese aber möglichst deutlicher machen<br />

als bisher. Wenn Sie neue Beweise <strong>für</strong> Ihre Verfolgung haben, sollten<br />

Sie diese mit e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen.<br />

Wenn Sie geklagt haben, dauert es nochmals Monate bis Jahre bis zum<br />

Gerichtsterm<strong>in</strong>. Auf die Dauer des Verfahrens können Sie oder auch<br />

Ihr Anwalt kaum E<strong>in</strong>fluss nehmen. Sie können sich aber aktiv an<br />

Ihrem Verfahren beteiligen, <strong>in</strong> dem Sie:<br />

regelmäßig Kontakt zu Ihrem Anwalt halten,<br />

jede neue Information, die <strong>in</strong> irgende<strong>in</strong>em Zusammenhang mit<br />

Ihrer Antragsbegründung steht, Ihrem Anwalt zukommen<br />

lassen,<br />

Adressenänderungen dem Bundesamt, der Ausländerbehörde und<br />

vor allem auch dem Anwalt mitteilen.<br />

Informationen können zum Beispiel Briefe von Angehörigen se<strong>in</strong>, die<br />

noch <strong>in</strong> Ihrer Heimat s<strong>in</strong>d se<strong>in</strong>, oder Videos, Zeitungsartikel usw. Die<br />

allgeme<strong>in</strong>e Situation <strong>in</strong> Ihrem Land ist dabei nicht wichtig, sondern<br />

der Bezug zu Ihrer eigenen Fluchtgeschichte (zum Beispiel Berichte<br />

über Verhaftungen <strong>in</strong> Ihrer Stadt, Aussagen von Zeugen, mit denen Sie<br />

im Gefängnis waren, Verhaftungen von Familienangehörigen,<br />

Freunden usw.).<br />

Wenn Sie <strong>in</strong> Deutschland weiterh<strong>in</strong> politisch aktiv s<strong>in</strong>d, zum Beispiel<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Exilorganisation, dann müssen Sie dies beweisen können (mit<br />

Fotos, Presseveröffentlichungen, Mitgliedsausweisen oder ähnlichem).<br />

Sollten Sie außerhalb Ihres Heimatlandes erstmalig politisch aktiv<br />

werden und sich somit Gründe schaffen, warum Sie nicht <strong>in</strong> Ihr<br />

Heimatland zurückkehren können, wird das wahrsche<strong>in</strong>lich nicht im<br />

Asylverfahren beachtet. E<strong>in</strong>e Ausnahme ist, wenn die politische Überzeugung,<br />

die zur Mitarbeit <strong>in</strong> dieser Organisation von Bedeutung ist,<br />

schon bestanden hat, als Sie noch <strong>in</strong> Ihrer Heimat waren.<br />

Nach e<strong>in</strong>em unanfechtbar negativen Asylverfahren (also negativer<br />

Gerichtsbescheid oder wenn Sie ke<strong>in</strong>e Rechtsmittel gegen die<br />

Ablehnung durch das Bundesamt e<strong>in</strong>gelegt haben) werden Sie aufgefordert,<br />

Deutschland nach Ablauf e<strong>in</strong>er bestimmten Frist zu verlassen.<br />

Die Frist f<strong>in</strong>den Sie im Bescheid des Bundesamtes oder des Gerichtes.<br />

Auf dem Briefumschlag ist das Zustellungsdatum angegeben. Ab diesem<br />

Datum läuft die Frist. Deshalb sollten Sie <strong>in</strong> Ihrer Unterkunft täglich<br />

nachfragen, ob Post <strong>für</strong> Sie da ist! Nach negativem Asylverfahren<br />

sollten Sie so schnell wie möglich e<strong>in</strong>e Rechtsberatung (Anwalt) <strong>in</strong><br />

Anspruch nehmen und klären, ob und wann Ihnen e<strong>in</strong>e Abschiebung<br />

droht und welche Perspektiven e<strong>in</strong>es Aufenthaltes es möglicherweise<br />

noch <strong>für</strong> Sie gibt, wie zum Beispiel:<br />

Gegen die „Ablehnung als Flüchtl<strong>in</strong>g“ haben Sie beim Verwaltungsgericht<br />

geklagt, das heißt während des Klageverfahrens<br />

besteht ke<strong>in</strong>e Ausreisepflicht.<br />

Lehnt das Verwaltungsgericht die Klage ab, ist es unter Umständen<br />

möglich, dass Ihr Anwalt e<strong>in</strong>en „Antrag auf Zulassung der<br />

Beschwerde“ stellen kann, damit das Oberverwaltungsgericht<br />

Ihren Fall überprüft.<br />

Auch e<strong>in</strong> Antrag bei der Thür<strong>in</strong>ger Härtefallkommission oder e<strong>in</strong>e<br />

Petition beim Petitionsausschuss des Thür<strong>in</strong>ger Landesparlaments<br />

(Landtag) ist manchmal hilfreich. Genauere Informationen hierzu<br />

f<strong>in</strong>den Sie <strong>in</strong> dem Kapitel „Weitere Informationen“ <strong>in</strong> dieser<br />

Broschüre.<br />

E<strong>in</strong> rechtlich zw<strong>in</strong>gendes Aufenthaltsrecht aus anderen Gründen<br />

(zum Beispiel Eheschließung) muss ggf. berücksichtigt werden<br />

(siehe Kapitel 7).<br />

Eventuell können Sie nach e<strong>in</strong>em abgelehnten Asylverfahren e<strong>in</strong>e<br />

Duldung erhalten (siehe unter Duldung <strong>in</strong> Kapitel 2 <strong>in</strong> dieser<br />

Broschüre).<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen ist e<strong>in</strong>e Aufenthaltserlaubnis<br />

aus humanitären Gründen möglich, z.B. nach § 23 Abs. 1<br />

AufenthG („Bleiberechtsregelung“) oder nach § 25 Abs. 5<br />

AufenthG (dauerhafte Unmöglichkeit der freiwilligen Ausreise),<br />

siehe Kapitel 2.2 <strong>in</strong> dieser Broschüre.<br />

Wenn Sie bereit s<strong>in</strong>d, Deutschland zu verlassen, aber nicht <strong>in</strong> Ihr<br />

Herkunftsland zurückkehren wollen, ist manchmal e<strong>in</strong>e Weiterwanderung<br />

<strong>in</strong> andere Länder möglich. Welche Länder <strong>für</strong> Sie <strong>in</strong> Frage<br />

kommen, erfahren Sie zum Beispiel im Raphaelswerk Berl<strong>in</strong> (siehe<br />

Adressverzeichnis unter „Adressen <strong>in</strong> Deutschland“), das über Weiterwanderungsmöglichkeiten<br />

berät. Wenden Sie sich an e<strong>in</strong>e Beratungsstelle<br />

oder direkt dort h<strong>in</strong>. Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig <strong>in</strong>formieren,<br />

da die Vorbereitung lange dauern kann. Erkundigen Sie sich<br />

auch nach f<strong>in</strong>anziellen Hilfen <strong>für</strong> die Weiterwanderung. Wollen Sie <strong>in</strong><br />

Ihr Herkunftsland zurückkehren, sollten Sie sich über die Möglichkeiten<br />

der Rückkehr beraten lassen. Wenden Sie sich an e<strong>in</strong>e Beratungsstelle,<br />

die Sie wenn nötig weiter vermittelt.<br />

3.8<br />

Weiterwanderung<br />

und Rückkehr<br />

Asylverfahren<br />

29

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