„Ratgeber für Flüchtlinge in Thüringen“ erschienen (3/2007
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Arbeit & Studium<br />
82<br />
9.6<br />
Berufsausbildung<br />
Studium per Auflage. Im Gesetz ist das aber so nicht vorgesehen.<br />
Aber: Wenn Sie e<strong>in</strong>en Anspruch auf Leistungen nach § 2 AsylbLG<br />
haben, erhalten Sie als Student gar ke<strong>in</strong>e Leistungen (§ 2 AsylbLG <strong>in</strong><br />
Verb<strong>in</strong>dung mit § 22 SGB XII)!<br />
Es gibt e<strong>in</strong>ige Stiftungen und Programme, die unter bestimmten<br />
Vorraussetzungen e<strong>in</strong> Stipendium gewähren:<br />
Die Otto-Benecke-Stiftung (www.obs-ev.de) ist e<strong>in</strong>e Stiftung der<br />
Bundesregierung und fördert <strong>Flüchtl<strong>in</strong>ge</strong> nach e<strong>in</strong>em erfolgreichen<br />
Asylverfahren (Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder 2<br />
AufenthG).<br />
Die He<strong>in</strong>rich-Böll-Stiftung fördert Studierende und Graduierte<br />
aller Fachrichtungen und Nationalitäten bei hervorragenden<br />
Leistungen und gesellschaftspolitischem Engagement, allerd<strong>in</strong>gs<br />
erst nach dem ersten Fachsemester. Nähere Informationen:<br />
He<strong>in</strong>rich-Böll-Stiftung Thür<strong>in</strong>gen, Trommsdorffstraße 5, 99084<br />
Erfurt, Tel: 0361-55532-57, www.boell-thuer<strong>in</strong>gen.de<br />
Die Diakonie bietet e<strong>in</strong> spezielles Flüchtl<strong>in</strong>gs-Stipendienprogramm<br />
<strong>für</strong> Menschen aus außereuropäischen Entwicklungsländern,<br />
die dort e<strong>in</strong>e Ausbildung oder e<strong>in</strong> Studium nicht aufnehmen<br />
konnten oder abbrechen mussten, weil sie verfolgt wurden. Sie<br />
sollten nicht älter als 35 Jahre se<strong>in</strong>, bei Antragstellung nicht länger<br />
als drei Jahre <strong>in</strong> Deutschland leben und Ihre Bereitschaft erklären,<br />
wenn möglich, später <strong>in</strong> Ihre Heimat zurückzukehren. Nähere<br />
Informationen erhalten Sie bei:<br />
Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche <strong>in</strong> Deutschland,<br />
Stafflenbergstraße 76, 70184 Stuttgart<br />
Mitarbeiter<strong>in</strong> Frau Sylvia Karlev<br />
Tel: 0711/2159506, E-Mail: diakonie@diakonie.de, www.diakonie.de<br />
Auch andere Stiftungen der Parteien, Gewerkschaften und Kirchen<br />
fördern ausländische Studierende (www.begabtenfoerderungswerke.de).<br />
Wenn Sie Ihr Studium über Arbeit f<strong>in</strong>anzieren wollen, beachten Sie<br />
bitte Kapitel 9.1. „Arbeitsmarktzugang und Aufenthaltstitel“.<br />
Es gibt <strong>in</strong> Deutschland verschiedene Formen von Berufsausbildungen<br />
und berufsorientierenden Angeboten. Für betriebliche Berufsausbildungen<br />
wird e<strong>in</strong>e Arbeitserlaubnis benötigt (siehe Kapitel 9.1).<br />
Betriebliche Berufsausbildung: Sie müssen e<strong>in</strong>en Betrieb f<strong>in</strong>den, der<br />
Sie direkt als Lehrl<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>stellt und e<strong>in</strong>e Ausbildungsvergütung<br />
bezahlt. Sie brauchen da<strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde.<br />
Der theoretische Unterricht erfolgt <strong>in</strong> der Berufsschule.<br />
Überbetriebliche Berufsausbildung: Hier wird normalerweise ke<strong>in</strong>e<br />
Ausbildungsvergütung gezahlt. Sie brauchen dann auch ke<strong>in</strong>e Arbeitserlaubnis.<br />
Diese Ausbildung wird von Freien Trägern, Berufsbildungswerken<br />
oder Wirtschaftsverbänden <strong>in</strong> über- und außerbetrieblichen<br />
Ausbildungszentren angeboten.<br />
Berufsfachschulen: Sie brauchen ke<strong>in</strong>e Arbeitserlaubnis. Haben Sie<br />
e<strong>in</strong>e Duldung, kann die Ausländerbehörde Ihnen den Besuch der<br />
Berufsfachschule allerd<strong>in</strong>gs verbieten. Viele Berufe können Sie <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>er beruflichen Vollzeitschule, der Berufsfachschule erlernen, zum<br />
Beispiel <strong>in</strong> den Bereichen Wirtschaft, Technik, Hauswirtschaft, Sozialoder<br />
Krankenpflege oder Agrarwirtschaft. Voraussetzung ist m<strong>in</strong>destens<br />
e<strong>in</strong> Hauptschulabschluss, meist jedoch der Realschulabschluss.<br />
Neben dem Berufsabschluss können an den Berufsfachschulen meist<br />
auch weiterführende Schulabschlüsse erworben werden.<br />
Berufsvorbereitendes Jahr (BVJ): Sie brauchen ke<strong>in</strong>e Arbeitserlaubnis.<br />
Das BVJ ist e<strong>in</strong> berufliches Orientierungsjahr beziehungsweise<br />
e<strong>in</strong>e Vorausbildung <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en bestimmten Beruf, <strong>in</strong> dem ggf. auch der<br />
Hauptschulabschluss nachgeholt werden kann.<br />
E<strong>in</strong> Freiwilliges soziales Jahr (FSJ) oder Freiwilliges ökologisches<br />
Jahr (FÖJ): Sie brauchen e<strong>in</strong>e Arbeitserlaubnis, die Ihnen die<br />
Ausländerbehörde jedoch ohne „Zustimmung zur Beschäftigung“ der<br />
Arbeitsagentur ausstellt. Das FSJ oder FÖJ bietet jungen Menschen im<br />
Alter von 16 bis 26 Jahren (FÖJ 16 bis 27 Jahre) die Chance, vor<br />
Beg<strong>in</strong>n der Ausbildung oder des Studiums E<strong>in</strong>blicke <strong>in</strong> soziale, pflegerische<br />
oder ökologische Berufe zu erhalten und sich dar<strong>in</strong> zu erproben.<br />
Es dauert <strong>in</strong> der Regel zwölf Monate, ist e<strong>in</strong>e Vollzeitbeschäftigung<br />
und kann <strong>für</strong> bestimmte Ausbildungen als Vorpraktikum anerkannt<br />
werden. Man erhält e<strong>in</strong> Taschengeld, teils auch Verpflegung und<br />
Unterkunft gestellt oder gezahlt.<br />
Ob und welcher Schulabschluss <strong>für</strong> Ihre gewünschte Ausbildung notwendig<br />
ist, können Sie bei der Berufsberatung der Arbeitsagentur, dem<br />
Jugendmigrationsdienst an Ihrem Ort oder dem Betrieb/Träger Ihrer<br />
Ausbildung erfragen. Beratung und Unterstützung bieten auch die<br />
Gewerkschaften <strong>in</strong> Ihrer Nähe.<br />
F<strong>in</strong>anzierung der Berufsausbildung<br />
Bei e<strong>in</strong>er betrieblichen Berufsausbildung bekommt man e<strong>in</strong>e<br />
Ausbildungsvergütung direkt vom Arbeitgeber. Ergänzend können<br />
Sie Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der Agentur <strong>für</strong> Arbeit<br />
beantragen.<br />
BAföG (Ausbildungsförderung <strong>für</strong> den Lebensunterhalt bei e<strong>in</strong>er<br />
schulischen Ausbildung) oder BAB (<strong>für</strong> den Lebensunterhalt bei e<strong>in</strong>er<br />
überbetrieblichen Ausbildung oder ergänzend zu e<strong>in</strong>er zum Leben zu<br />
ger<strong>in</strong>gen Ausbildungsvergütung) wird Ausländern gezahlt, die aner-<br />
Arbeit & Studium<br />
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