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„Ratgeber für Flüchtlinge in Thüringen“ erschienen (3/2007

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Arbeit & Studium<br />

82<br />

9.6<br />

Berufsausbildung<br />

Studium per Auflage. Im Gesetz ist das aber so nicht vorgesehen.<br />

Aber: Wenn Sie e<strong>in</strong>en Anspruch auf Leistungen nach § 2 AsylbLG<br />

haben, erhalten Sie als Student gar ke<strong>in</strong>e Leistungen (§ 2 AsylbLG <strong>in</strong><br />

Verb<strong>in</strong>dung mit § 22 SGB XII)!<br />

Es gibt e<strong>in</strong>ige Stiftungen und Programme, die unter bestimmten<br />

Vorraussetzungen e<strong>in</strong> Stipendium gewähren:<br />

Die Otto-Benecke-Stiftung (www.obs-ev.de) ist e<strong>in</strong>e Stiftung der<br />

Bundesregierung und fördert <strong>Flüchtl<strong>in</strong>ge</strong> nach e<strong>in</strong>em erfolgreichen<br />

Asylverfahren (Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder 2<br />

AufenthG).<br />

Die He<strong>in</strong>rich-Böll-Stiftung fördert Studierende und Graduierte<br />

aller Fachrichtungen und Nationalitäten bei hervorragenden<br />

Leistungen und gesellschaftspolitischem Engagement, allerd<strong>in</strong>gs<br />

erst nach dem ersten Fachsemester. Nähere Informationen:<br />

He<strong>in</strong>rich-Böll-Stiftung Thür<strong>in</strong>gen, Trommsdorffstraße 5, 99084<br />

Erfurt, Tel: 0361-55532-57, www.boell-thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

Die Diakonie bietet e<strong>in</strong> spezielles Flüchtl<strong>in</strong>gs-Stipendienprogramm<br />

<strong>für</strong> Menschen aus außereuropäischen Entwicklungsländern,<br />

die dort e<strong>in</strong>e Ausbildung oder e<strong>in</strong> Studium nicht aufnehmen<br />

konnten oder abbrechen mussten, weil sie verfolgt wurden. Sie<br />

sollten nicht älter als 35 Jahre se<strong>in</strong>, bei Antragstellung nicht länger<br />

als drei Jahre <strong>in</strong> Deutschland leben und Ihre Bereitschaft erklären,<br />

wenn möglich, später <strong>in</strong> Ihre Heimat zurückzukehren. Nähere<br />

Informationen erhalten Sie bei:<br />

Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche <strong>in</strong> Deutschland,<br />

Stafflenbergstraße 76, 70184 Stuttgart<br />

Mitarbeiter<strong>in</strong> Frau Sylvia Karlev<br />

Tel: 0711/2159506, E-Mail: diakonie@diakonie.de, www.diakonie.de<br />

Auch andere Stiftungen der Parteien, Gewerkschaften und Kirchen<br />

fördern ausländische Studierende (www.begabtenfoerderungswerke.de).<br />

Wenn Sie Ihr Studium über Arbeit f<strong>in</strong>anzieren wollen, beachten Sie<br />

bitte Kapitel 9.1. „Arbeitsmarktzugang und Aufenthaltstitel“.<br />

Es gibt <strong>in</strong> Deutschland verschiedene Formen von Berufsausbildungen<br />

und berufsorientierenden Angeboten. Für betriebliche Berufsausbildungen<br />

wird e<strong>in</strong>e Arbeitserlaubnis benötigt (siehe Kapitel 9.1).<br />

Betriebliche Berufsausbildung: Sie müssen e<strong>in</strong>en Betrieb f<strong>in</strong>den, der<br />

Sie direkt als Lehrl<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>stellt und e<strong>in</strong>e Ausbildungsvergütung<br />

bezahlt. Sie brauchen da<strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde.<br />

Der theoretische Unterricht erfolgt <strong>in</strong> der Berufsschule.<br />

Überbetriebliche Berufsausbildung: Hier wird normalerweise ke<strong>in</strong>e<br />

Ausbildungsvergütung gezahlt. Sie brauchen dann auch ke<strong>in</strong>e Arbeitserlaubnis.<br />

Diese Ausbildung wird von Freien Trägern, Berufsbildungswerken<br />

oder Wirtschaftsverbänden <strong>in</strong> über- und außerbetrieblichen<br />

Ausbildungszentren angeboten.<br />

Berufsfachschulen: Sie brauchen ke<strong>in</strong>e Arbeitserlaubnis. Haben Sie<br />

e<strong>in</strong>e Duldung, kann die Ausländerbehörde Ihnen den Besuch der<br />

Berufsfachschule allerd<strong>in</strong>gs verbieten. Viele Berufe können Sie <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>er beruflichen Vollzeitschule, der Berufsfachschule erlernen, zum<br />

Beispiel <strong>in</strong> den Bereichen Wirtschaft, Technik, Hauswirtschaft, Sozialoder<br />

Krankenpflege oder Agrarwirtschaft. Voraussetzung ist m<strong>in</strong>destens<br />

e<strong>in</strong> Hauptschulabschluss, meist jedoch der Realschulabschluss.<br />

Neben dem Berufsabschluss können an den Berufsfachschulen meist<br />

auch weiterführende Schulabschlüsse erworben werden.<br />

Berufsvorbereitendes Jahr (BVJ): Sie brauchen ke<strong>in</strong>e Arbeitserlaubnis.<br />

Das BVJ ist e<strong>in</strong> berufliches Orientierungsjahr beziehungsweise<br />

e<strong>in</strong>e Vorausbildung <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en bestimmten Beruf, <strong>in</strong> dem ggf. auch der<br />

Hauptschulabschluss nachgeholt werden kann.<br />

E<strong>in</strong> Freiwilliges soziales Jahr (FSJ) oder Freiwilliges ökologisches<br />

Jahr (FÖJ): Sie brauchen e<strong>in</strong>e Arbeitserlaubnis, die Ihnen die<br />

Ausländerbehörde jedoch ohne „Zustimmung zur Beschäftigung“ der<br />

Arbeitsagentur ausstellt. Das FSJ oder FÖJ bietet jungen Menschen im<br />

Alter von 16 bis 26 Jahren (FÖJ 16 bis 27 Jahre) die Chance, vor<br />

Beg<strong>in</strong>n der Ausbildung oder des Studiums E<strong>in</strong>blicke <strong>in</strong> soziale, pflegerische<br />

oder ökologische Berufe zu erhalten und sich dar<strong>in</strong> zu erproben.<br />

Es dauert <strong>in</strong> der Regel zwölf Monate, ist e<strong>in</strong>e Vollzeitbeschäftigung<br />

und kann <strong>für</strong> bestimmte Ausbildungen als Vorpraktikum anerkannt<br />

werden. Man erhält e<strong>in</strong> Taschengeld, teils auch Verpflegung und<br />

Unterkunft gestellt oder gezahlt.<br />

Ob und welcher Schulabschluss <strong>für</strong> Ihre gewünschte Ausbildung notwendig<br />

ist, können Sie bei der Berufsberatung der Arbeitsagentur, dem<br />

Jugendmigrationsdienst an Ihrem Ort oder dem Betrieb/Träger Ihrer<br />

Ausbildung erfragen. Beratung und Unterstützung bieten auch die<br />

Gewerkschaften <strong>in</strong> Ihrer Nähe.<br />

F<strong>in</strong>anzierung der Berufsausbildung<br />

Bei e<strong>in</strong>er betrieblichen Berufsausbildung bekommt man e<strong>in</strong>e<br />

Ausbildungsvergütung direkt vom Arbeitgeber. Ergänzend können<br />

Sie Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der Agentur <strong>für</strong> Arbeit<br />

beantragen.<br />

BAföG (Ausbildungsförderung <strong>für</strong> den Lebensunterhalt bei e<strong>in</strong>er<br />

schulischen Ausbildung) oder BAB (<strong>für</strong> den Lebensunterhalt bei e<strong>in</strong>er<br />

überbetrieblichen Ausbildung oder ergänzend zu e<strong>in</strong>er zum Leben zu<br />

ger<strong>in</strong>gen Ausbildungsvergütung) wird Ausländern gezahlt, die aner-<br />

Arbeit & Studium<br />

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