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„Ratgeber für Flüchtlinge in Thüringen“ erschienen (3/2007

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Soziale Leistungen<br />

42<br />

6.2<br />

Grundleistungen<br />

nach § 3 AsylbLG<br />

lichen Sozialhilfeleistungen zu leben. Ausländer, die nach ihrem<br />

Aufenthaltstatus unter das AsylbLG fallen, haben generell ke<strong>in</strong>en<br />

Anspruch auf Sozialhilfe.<br />

WICHTIG!<br />

Sozialamt, Arbeitsagentur und Ausländerbehörde tauschen<br />

Daten untere<strong>in</strong>ander aus. Menschen ohne legalen Aufenthalt<br />

droht bei der Beantragung von Leistungen Abschiebung oder<br />

Abschiebungshaft, weil das Sozialamt verpflichtet ist, die<br />

Ausländerbehörde oder Polizei zu <strong>in</strong>formieren.<br />

Sozialamt, Arbeitsagentur, Krankenkasse und Rentenversicherung<br />

tauschen Daten über die Beschäftigung von Arbeitnehmern<br />

und den Bezug von Sozialleistungen aus. Wer Sozialleistungen<br />

bezieht und die zuständige Behörden nicht rechtzeitig und vollständig<br />

über se<strong>in</strong> E<strong>in</strong>kommen <strong>in</strong>formiert, geht e<strong>in</strong> großes Risiko<br />

e<strong>in</strong>, e<strong>in</strong>e Strafe zu erhalten, die auch das Aufenthaltsrecht<br />

gefährden kann.<br />

Wenn Sie als Flüchtl<strong>in</strong>g Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG<br />

haben, erhalten Sie während der ersten 36 Monate Grundleistungen<br />

nach § 3 AsylbLG. Je nachdem <strong>in</strong> welcher Stadt oder <strong>in</strong> welchem<br />

Landkreis <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen Sie leben, erhalten Sie Gutsche<strong>in</strong>e, Chipkarten<br />

oder Bargeld. In Thür<strong>in</strong>gen überwiegen noch immer Wertgutsche<strong>in</strong>e,<br />

Chipkarten usw. Zusätzlich zum Grundbetrag erhalten Sie e<strong>in</strong><br />

„Taschengeld“ <strong>für</strong> Ihren persönlichen Bedarf als Bargeld. Es beträgt<br />

monatlich <strong>für</strong> K<strong>in</strong>der bis 13 Jahre 20,45 € und ab 14 Jahren 40,90 €.<br />

In e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>schaftsunterkunft erhalten Sie den Grundbetrag<br />

(abzüglich der D<strong>in</strong>ge, die Ihnen als Sachleistung zur Verfügung<br />

gestellt werden) <strong>in</strong> der Regel <strong>in</strong> Form von Chipkarten oder Gutsche<strong>in</strong>en.<br />

Nach dem Gesetz könnte das Sozialamt auch Bargeld auszahlen.<br />

Wenn Sie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Wohnung leben, erhalten Sie <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen den<br />

Grundbetrag <strong>in</strong> der Regel als Bargeld.<br />

In der Landesaufnahmestelle Eisenberg erhalten Sie den Grundbetrag<br />

als Sachleistungen. Hier gibt es Geme<strong>in</strong>schaftsverpflegung. Zusätzlich<br />

bekommen Sie das „Taschengeld“.<br />

In Abschiebehaft stehen Ihnen 70% des Barbetrages zu (28,63 €/<br />

Monat). Wenn Sie das Geld nicht bekommen, stellen Sie e<strong>in</strong>en schriftlichen<br />

Antrag darauf! Drängen Sie auf e<strong>in</strong>e schnelle Antwort<br />

(Bescheid).<br />

In Thür<strong>in</strong>gen erhalten Sie monatlich folgende Grundleistungen nach §<br />

3 AsylbLG:<br />

Quelle: Thür<strong>in</strong>ger Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des AsylbLG, 2. Änderungsgesetz<br />

vom 25. August 1998, letzter Stand vom 26.11.2003<br />

a) Ernährung<br />

Sie müssen sich gesund ernähren können. Auch sollen religiöse und<br />

durch Schwangerschaft oder Krankheit bed<strong>in</strong>gte besondere Ernährungsgewohnheiten<br />

bei der Versorgung beachtet werden. Wenn Ihnen<br />

das nicht möglich ist, stellen Sie e<strong>in</strong>en schriftlichen „Antrag auf<br />

besondere Ernährung nach § 6 AsylbLG“ bei Ihrem Sozialamt.<br />

Begründen Sie Ihren Antrag (zum Beispiel Schwangerschaft,<br />

Diabetes, Leber- oder Nierenerkrankung, Krebserkrankung, Magenoder<br />

Darmerkrankung, HIV, Neurodermitis usw.).<br />

b) Hygiene<br />

Mit 8,69 € monatlich soll der Bedarf an Körperpflege und persönlicher<br />

Hygiene abgedeckt werden.<br />

c) Bekleidungsgeld<br />

Das monatliche Bekleidungsgeld <strong>in</strong> Höhe von 17,90 € (bzw. 13,29 €<br />

<strong>für</strong> K<strong>in</strong>der unter 6 Jahren) wird von den Sozialämtern meist halbjährlich<br />

<strong>in</strong> Form von Gutsche<strong>in</strong>en ausgegeben. Das Bekleidungsgeld steht<br />

Ihnen <strong>in</strong> jedem Fall zu, auch wenn Sie noch genügend Kleidung haben.<br />

Soziale Leistungen<br />

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