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„Ratgeber für Flüchtlinge in Thüringen“ erschienen (3/2007

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Asylverfahren<br />

20<br />

3.4 Zuweisung <strong>in</strong><br />

die Landesaufnahmestelle<br />

Wollen Sie nach der Asylantragstellung <strong>in</strong> Deutschland <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

anderen EU-Staat Asyl beantragen, wird man dies ebenfalls herausf<strong>in</strong>den,<br />

und Sie nach Deutschland zurückschicken.<br />

Ist das Asylverfahren bereits negativ beendet, wird man versuchen,<br />

Sie <strong>in</strong> Ihr Heimatland abzuschieben.<br />

„EU-Staaten" s<strong>in</strong>d: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, F<strong>in</strong>nland,<br />

Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland,<br />

Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich,<br />

Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien,<br />

Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. Ab <strong>2007</strong> auch Bulgarien und<br />

Rumänien.<br />

Sie werden der Landesaufnahmestelle (LAST) Eisenberg zugewiesen,<br />

nachdem Sie Ihren Asylantrag gestellt haben. Sie müssen dort maximal<br />

bis zu drei Monaten leben.<br />

Sie bekommen e<strong>in</strong>e Aufenthaltsgestattung, die Ihr Ausweis während<br />

des gesamten Asylverfahrens ist. Deshalb sollten Sie die Aufenthaltsgestattung<br />

(grünes Papier) immer bei sich tragen.<br />

Sie enthält:<br />

Ihre persönlichen Angaben,<br />

Ihr Foto,<br />

das Aktenzeichen Ihres Asylverfahrens beim Bundesamt,<br />

und mehrere Stempel, die Auskunft darüber geben, was Ihnen verboten<br />

ist (zum Beispiel Erwerbstätigkeit, also Arbeit).<br />

Wichtig ist die Aufenthaltsbeschränkung. Diese bedeutet, dass Sie<br />

sich ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde nur <strong>in</strong> der Stadt bzw. dem<br />

Land-kreis aufhalten dürfen, der dort e<strong>in</strong>getragen ist. Außerdem müsssen<br />

Sie an der ebenfalls e<strong>in</strong>getragenen Adresse wohnen (siehe Kapitel<br />

„Residenzpflicht“).<br />

Sie erhalten <strong>in</strong> der LAST Unterkunft und Verpflegung. Alle Leistungen<br />

erhalten Sie dort grundsätzlich als Sachleistungen, mit Ausnahme von<br />

40,90 € (20,45 € <strong>für</strong> K<strong>in</strong>der unter 14 Jahren) Bargeld pro Monat als<br />

„Taschengeld“. Sie bekommen dort auch Kleidung. Wenn Sie krank<br />

s<strong>in</strong>d, können Sie sich von e<strong>in</strong>em Arzt behandeln lassen.<br />

Es ist ganz wichtig, dass Sie <strong>in</strong> der LAST täglich an die Postliste<br />

schauen, ob Sie Post haben, um ke<strong>in</strong>e Term<strong>in</strong>e zu verpassen (besonders,<br />

wenn Sie noch ke<strong>in</strong>e Erstanhörung hatten)! Sie müssen Ihre Post<br />

<strong>in</strong>nerhalb von 3 Tagen nach Aushang abholen. Heben Sie während<br />

Ihres Asylverfahrens alle Papiere, Briefe und Briefumschläge auf.<br />

Wenn Sie Briefe erhalten, <strong>in</strong> denen Ihnen Term<strong>in</strong>e genannt werden,<br />

müssen Sie diese unbed<strong>in</strong>gt e<strong>in</strong>halten und auch pünktlich se<strong>in</strong>.<br />

Ansonsten unterstellt man Ihnen, dass Sie nicht an Ihrem Verfahren<br />

mitwirken. Im schlimmsten Fall wird Ihr Asylantrag abgelehnt, ohne<br />

dass man mit Ihnen gesprochen hat.<br />

Erhalten Sie hier schon e<strong>in</strong>en Bescheid vom Bundesamt, <strong>in</strong> dem steht:<br />

„Ihr Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter wird abgelehnt“,<br />

sollten Sie noch am gleichen Tag e<strong>in</strong>en Anwalt oder e<strong>in</strong>e<br />

Beratungsstelle <strong>für</strong> <strong>Flüchtl<strong>in</strong>ge</strong> aufsuchen! Sie können auch selbst zum<br />

Gericht gehen. In der Rechtsantragsstelle können Sie Klage e<strong>in</strong>legen.<br />

Das zuständige Gericht steht auf der letzten Seite des Bescheides, der<br />

e<strong>in</strong>e mehrere Seiten lange Begründung enthält.<br />

Das ist sehr wichtig, da die Klagefrist meist nur e<strong>in</strong> oder zwei Wochen<br />

beträgt. Oft genug erhalten Asylsuchende nur deshalb ke<strong>in</strong> Asyl oder<br />

wenigstens Abschiebeschutz, weil sie solche Fristen verpasst haben.<br />

Meistens erhalten Sie schon kurz nach der Asylantragstellung e<strong>in</strong>en<br />

Term<strong>in</strong> <strong>für</strong> Ihre Erstanhörung. Das ist e<strong>in</strong>e mündliche Anhörung<br />

(Interview), <strong>in</strong> der Sie zu Ihrem Asylantrag befragt werden.<br />

(Wenn Sie nicht mehr <strong>in</strong> Eisenberg <strong>in</strong> der LAST wohnen, bekommen<br />

Sie e<strong>in</strong>e gelbe Karte, mit der Sie zur Post gehen müssen. Dort<br />

bekommen Sie e<strong>in</strong>en blauen Brief, <strong>in</strong> dem der Term<strong>in</strong> <strong>für</strong> Ihre<br />

Erstanhörung steht.)<br />

WICHTIG!<br />

An diesem Term<strong>in</strong> müssen Sie alle Gründe <strong>für</strong> Ihre Flucht deutlich<br />

machen. Das Protokoll dieser Anhörung ist die Grundlage<br />

<strong>für</strong> die Entscheidung, ob Sie Asyl bekommen oder nicht. Es ist<br />

der Mittelpunkt Ihres gesamten Asylverfahrens!<br />

Sie müssen sich schon möglichst lange vorher sehr gründlich auf das<br />

Interview vorbereiten. S<strong>in</strong>nvoll ist es, alle relevanten Ereignisse und<br />

Gründe schriftlich zu notieren und diese Zusammenstellung vorher mit<br />

dem Anwalt oder der Sozialarbeiter<strong>in</strong> der Verfahrensberatung durchzusprechen<br />

und zur Anhörung mitzubr<strong>in</strong>gen. Machen Sie sich vor der<br />

Anhörung e<strong>in</strong>e Kopie. Suchen Sie möglichst die Verfahrensberatung<br />

der Diakonie auf. Man wird Ihnen dort bei der Vorbereitung helfen.<br />

Die Adresse f<strong>in</strong>den Sie im Adressverzeichnis dieser Broschüre unter<br />

Eisenberg.<br />

In der Anhörung werden Sie zu drei Schwerpunkten<br />

befragt:<br />

allgeme<strong>in</strong>e Daten, wie letzte Adresse, ob Sie oder e<strong>in</strong> anderes<br />

Mitglied Ihrer Familie schon e<strong>in</strong>mal e<strong>in</strong>en Asylantrag gestellt<br />

hatte, Bildung, Zugehörigkeit zu e<strong>in</strong>er Partei usw.<br />

3.5 Mündliche<br />

Anhörung beim<br />

Bundesamt<br />

Asylverfahren<br />

21

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