„Ratgeber für Flüchtlinge in Thüringen“ erschienen (3/2007
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Asylverfahren<br />
20<br />
3.4 Zuweisung <strong>in</strong><br />
die Landesaufnahmestelle<br />
Wollen Sie nach der Asylantragstellung <strong>in</strong> Deutschland <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
anderen EU-Staat Asyl beantragen, wird man dies ebenfalls herausf<strong>in</strong>den,<br />
und Sie nach Deutschland zurückschicken.<br />
Ist das Asylverfahren bereits negativ beendet, wird man versuchen,<br />
Sie <strong>in</strong> Ihr Heimatland abzuschieben.<br />
„EU-Staaten" s<strong>in</strong>d: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, F<strong>in</strong>nland,<br />
Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland,<br />
Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich,<br />
Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien,<br />
Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. Ab <strong>2007</strong> auch Bulgarien und<br />
Rumänien.<br />
Sie werden der Landesaufnahmestelle (LAST) Eisenberg zugewiesen,<br />
nachdem Sie Ihren Asylantrag gestellt haben. Sie müssen dort maximal<br />
bis zu drei Monaten leben.<br />
Sie bekommen e<strong>in</strong>e Aufenthaltsgestattung, die Ihr Ausweis während<br />
des gesamten Asylverfahrens ist. Deshalb sollten Sie die Aufenthaltsgestattung<br />
(grünes Papier) immer bei sich tragen.<br />
Sie enthält:<br />
Ihre persönlichen Angaben,<br />
Ihr Foto,<br />
das Aktenzeichen Ihres Asylverfahrens beim Bundesamt,<br />
und mehrere Stempel, die Auskunft darüber geben, was Ihnen verboten<br />
ist (zum Beispiel Erwerbstätigkeit, also Arbeit).<br />
Wichtig ist die Aufenthaltsbeschränkung. Diese bedeutet, dass Sie<br />
sich ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde nur <strong>in</strong> der Stadt bzw. dem<br />
Land-kreis aufhalten dürfen, der dort e<strong>in</strong>getragen ist. Außerdem müsssen<br />
Sie an der ebenfalls e<strong>in</strong>getragenen Adresse wohnen (siehe Kapitel<br />
„Residenzpflicht“).<br />
Sie erhalten <strong>in</strong> der LAST Unterkunft und Verpflegung. Alle Leistungen<br />
erhalten Sie dort grundsätzlich als Sachleistungen, mit Ausnahme von<br />
40,90 € (20,45 € <strong>für</strong> K<strong>in</strong>der unter 14 Jahren) Bargeld pro Monat als<br />
„Taschengeld“. Sie bekommen dort auch Kleidung. Wenn Sie krank<br />
s<strong>in</strong>d, können Sie sich von e<strong>in</strong>em Arzt behandeln lassen.<br />
Es ist ganz wichtig, dass Sie <strong>in</strong> der LAST täglich an die Postliste<br />
schauen, ob Sie Post haben, um ke<strong>in</strong>e Term<strong>in</strong>e zu verpassen (besonders,<br />
wenn Sie noch ke<strong>in</strong>e Erstanhörung hatten)! Sie müssen Ihre Post<br />
<strong>in</strong>nerhalb von 3 Tagen nach Aushang abholen. Heben Sie während<br />
Ihres Asylverfahrens alle Papiere, Briefe und Briefumschläge auf.<br />
Wenn Sie Briefe erhalten, <strong>in</strong> denen Ihnen Term<strong>in</strong>e genannt werden,<br />
müssen Sie diese unbed<strong>in</strong>gt e<strong>in</strong>halten und auch pünktlich se<strong>in</strong>.<br />
Ansonsten unterstellt man Ihnen, dass Sie nicht an Ihrem Verfahren<br />
mitwirken. Im schlimmsten Fall wird Ihr Asylantrag abgelehnt, ohne<br />
dass man mit Ihnen gesprochen hat.<br />
Erhalten Sie hier schon e<strong>in</strong>en Bescheid vom Bundesamt, <strong>in</strong> dem steht:<br />
„Ihr Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter wird abgelehnt“,<br />
sollten Sie noch am gleichen Tag e<strong>in</strong>en Anwalt oder e<strong>in</strong>e<br />
Beratungsstelle <strong>für</strong> <strong>Flüchtl<strong>in</strong>ge</strong> aufsuchen! Sie können auch selbst zum<br />
Gericht gehen. In der Rechtsantragsstelle können Sie Klage e<strong>in</strong>legen.<br />
Das zuständige Gericht steht auf der letzten Seite des Bescheides, der<br />
e<strong>in</strong>e mehrere Seiten lange Begründung enthält.<br />
Das ist sehr wichtig, da die Klagefrist meist nur e<strong>in</strong> oder zwei Wochen<br />
beträgt. Oft genug erhalten Asylsuchende nur deshalb ke<strong>in</strong> Asyl oder<br />
wenigstens Abschiebeschutz, weil sie solche Fristen verpasst haben.<br />
Meistens erhalten Sie schon kurz nach der Asylantragstellung e<strong>in</strong>en<br />
Term<strong>in</strong> <strong>für</strong> Ihre Erstanhörung. Das ist e<strong>in</strong>e mündliche Anhörung<br />
(Interview), <strong>in</strong> der Sie zu Ihrem Asylantrag befragt werden.<br />
(Wenn Sie nicht mehr <strong>in</strong> Eisenberg <strong>in</strong> der LAST wohnen, bekommen<br />
Sie e<strong>in</strong>e gelbe Karte, mit der Sie zur Post gehen müssen. Dort<br />
bekommen Sie e<strong>in</strong>en blauen Brief, <strong>in</strong> dem der Term<strong>in</strong> <strong>für</strong> Ihre<br />
Erstanhörung steht.)<br />
WICHTIG!<br />
An diesem Term<strong>in</strong> müssen Sie alle Gründe <strong>für</strong> Ihre Flucht deutlich<br />
machen. Das Protokoll dieser Anhörung ist die Grundlage<br />
<strong>für</strong> die Entscheidung, ob Sie Asyl bekommen oder nicht. Es ist<br />
der Mittelpunkt Ihres gesamten Asylverfahrens!<br />
Sie müssen sich schon möglichst lange vorher sehr gründlich auf das<br />
Interview vorbereiten. S<strong>in</strong>nvoll ist es, alle relevanten Ereignisse und<br />
Gründe schriftlich zu notieren und diese Zusammenstellung vorher mit<br />
dem Anwalt oder der Sozialarbeiter<strong>in</strong> der Verfahrensberatung durchzusprechen<br />
und zur Anhörung mitzubr<strong>in</strong>gen. Machen Sie sich vor der<br />
Anhörung e<strong>in</strong>e Kopie. Suchen Sie möglichst die Verfahrensberatung<br />
der Diakonie auf. Man wird Ihnen dort bei der Vorbereitung helfen.<br />
Die Adresse f<strong>in</strong>den Sie im Adressverzeichnis dieser Broschüre unter<br />
Eisenberg.<br />
In der Anhörung werden Sie zu drei Schwerpunkten<br />
befragt:<br />
allgeme<strong>in</strong>e Daten, wie letzte Adresse, ob Sie oder e<strong>in</strong> anderes<br />
Mitglied Ihrer Familie schon e<strong>in</strong>mal e<strong>in</strong>en Asylantrag gestellt<br />
hatte, Bildung, Zugehörigkeit zu e<strong>in</strong>er Partei usw.<br />
3.5 Mündliche<br />
Anhörung beim<br />
Bundesamt<br />
Asylverfahren<br />
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