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Gesundheitsreport 2012 t Thüringen - Arbeitgeber - Barmer GEK

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Datengrundlage und Methoden<br />

Erfassung von Arbeitsunfähigkeiten und Kennzahlen<br />

Der folgende Abschnitt liefert allgemeine Hintergrundinformationen, die für<br />

das Verständnis von Statistiken der Krankenkassen zu Arbeitsunfähigkeiten<br />

relevant erscheinen und richtet sich damit vorrangig an diejenigen Leser, die<br />

sich noch nicht intensiver mit diesem Thema befasst haben.<br />

Statistiken und Berichte gesetzlicher Krankenkassen zu Arbeitsunfähigkeiten haben<br />

in Deutschland eine lange Tradition. Die Begründung für die Verpflichtung eines Arbeitnehmers<br />

zur Meldung einer Arbeitsunfähigkeit nicht nur bei seinem <strong>Arbeitgeber</strong>,<br />

sondern auch bei der zuständigen Krankenkasse, resultiert aus dem Anspruch der<br />

Versicherten auf Krankengeldzahlungen. Während ein Arbeitnehmer typischerweise<br />

innerhalb der ersten sechs Wochen einer erkrankungsbedingten Arbeitsunfähigkeit<br />

Anrecht auf eine Gehaltsfortzahlung seitens des <strong>Arbeitgeber</strong>s hat, ist bei länger andauernder<br />

Arbeitsunfähigkeit die Krankenkasse für Entgeltersatzleistungen zur finanziellen<br />

Absicherung des Lebensunterhaltes in Form von direkten Krankengeldzahlungen<br />

an den Arbeitnehmer sowie für Beitragszahlungen an andere Sozialversicherungsträger<br />

zuständig. Um diese Ansprüche eines erkrankten Arbeitnehmers erkennen<br />

und überprüfen zu können, benötigen Krankenkassen Informationen zu Arbeitsunfähigkeiten.<br />

Betroffener Personenkreis in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

Entsprechend der zuvor genannten Begründung existieren bei Krankenkassen regelmäßig<br />

nur Daten zu Arbeitsunfähigkeiten bei Versicherten, die gegebenenfalls<br />

auch einen Anspruch auf Krankengeldzahlungen haben. Hierzu zählen neben den<br />

meisten versicherungspflichtig beschäftigten Mitgliedern der Kasse auch Arbeitslosengeld-I-Empfänger,<br />

nicht jedoch Arbeitslosengeld-II-Empfänger oder beispielsweise<br />

berufstätige Altersrentner. Daten zu Arbeitsunfähigkeiten existieren in Krankenkassen<br />

also grundsätzlich nur zu einem umschriebenen Personenkreis, was insbesondere<br />

bei der Aufbereitung der Daten für statistische Auswertungen zu beachten<br />

ist.<br />

Arbeitslose und Berufstätige bilden nach allgemeiner Sprachregelung gemeinsam die<br />

Gruppe der Erwerbspersonen, wobei sich Auswertungen im <strong>Gesundheitsreport</strong><br />

grundsätzlich auf diejenige Gruppe von Erwerbspersonen mit Krankengeldanspruch<br />

beschränken.<br />

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Datengrundlage und Methoden

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