Gesundheitsreport 2012 t Thüringen - Arbeitgeber - Barmer GEK
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Datengrundlage und Methoden<br />
Erfassung von Arbeitsunfähigkeiten und Kennzahlen<br />
Der folgende Abschnitt liefert allgemeine Hintergrundinformationen, die für<br />
das Verständnis von Statistiken der Krankenkassen zu Arbeitsunfähigkeiten<br />
relevant erscheinen und richtet sich damit vorrangig an diejenigen Leser, die<br />
sich noch nicht intensiver mit diesem Thema befasst haben.<br />
Statistiken und Berichte gesetzlicher Krankenkassen zu Arbeitsunfähigkeiten haben<br />
in Deutschland eine lange Tradition. Die Begründung für die Verpflichtung eines Arbeitnehmers<br />
zur Meldung einer Arbeitsunfähigkeit nicht nur bei seinem <strong>Arbeitgeber</strong>,<br />
sondern auch bei der zuständigen Krankenkasse, resultiert aus dem Anspruch der<br />
Versicherten auf Krankengeldzahlungen. Während ein Arbeitnehmer typischerweise<br />
innerhalb der ersten sechs Wochen einer erkrankungsbedingten Arbeitsunfähigkeit<br />
Anrecht auf eine Gehaltsfortzahlung seitens des <strong>Arbeitgeber</strong>s hat, ist bei länger andauernder<br />
Arbeitsunfähigkeit die Krankenkasse für Entgeltersatzleistungen zur finanziellen<br />
Absicherung des Lebensunterhaltes in Form von direkten Krankengeldzahlungen<br />
an den Arbeitnehmer sowie für Beitragszahlungen an andere Sozialversicherungsträger<br />
zuständig. Um diese Ansprüche eines erkrankten Arbeitnehmers erkennen<br />
und überprüfen zu können, benötigen Krankenkassen Informationen zu Arbeitsunfähigkeiten.<br />
Betroffener Personenkreis in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
Entsprechend der zuvor genannten Begründung existieren bei Krankenkassen regelmäßig<br />
nur Daten zu Arbeitsunfähigkeiten bei Versicherten, die gegebenenfalls<br />
auch einen Anspruch auf Krankengeldzahlungen haben. Hierzu zählen neben den<br />
meisten versicherungspflichtig beschäftigten Mitgliedern der Kasse auch Arbeitslosengeld-I-Empfänger,<br />
nicht jedoch Arbeitslosengeld-II-Empfänger oder beispielsweise<br />
berufstätige Altersrentner. Daten zu Arbeitsunfähigkeiten existieren in Krankenkassen<br />
also grundsätzlich nur zu einem umschriebenen Personenkreis, was insbesondere<br />
bei der Aufbereitung der Daten für statistische Auswertungen zu beachten<br />
ist.<br />
Arbeitslose und Berufstätige bilden nach allgemeiner Sprachregelung gemeinsam die<br />
Gruppe der Erwerbspersonen, wobei sich Auswertungen im <strong>Gesundheitsreport</strong><br />
grundsätzlich auf diejenige Gruppe von Erwerbspersonen mit Krankengeldanspruch<br />
beschränken.<br />
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Datengrundlage und Methoden