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OAMI Oficina de Armonización del Mercado Interior ... - OHIM - Europa

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Laufen<strong>de</strong> Konten ermöglichen <strong>de</strong>n Anmel<strong>de</strong>rn und ihren Vertretern die Zahlung aller<br />

Gebühren und Preise, die an das Amt zu zahlen sind, in<strong>de</strong>m sie sich mit einer<br />

automatischen Abbuchung von <strong>de</strong>m laufen<strong>de</strong>n Konto einverstan<strong>de</strong>n erklären.<br />

Zweck dieser Mitteilung ist es, die Inhaber laufen<strong>de</strong>r Konten über Einzelheiten <strong>de</strong>r<br />

Verwaltung laufen<strong>de</strong>r Konten und die Abbuchung von Gebühren und Preisen zu<br />

unterrichten.<br />

II. Automatische Abbuchung<br />

Das durch <strong>de</strong>n Beschluß Nr. EX-96-1 in <strong>de</strong>r geän<strong>de</strong>rten Fassung eingerichtete System<br />

laufen<strong>de</strong>r Konten ist ein automatisches Abbuchungssystem. Gemäß Artikel 6 Absatz 1<br />

<strong>de</strong>s Beschlusses Nr. EX-96-1 wer<strong>de</strong>n alle Gebühren und Preise automatisch von <strong>de</strong>m<br />

laufen<strong>de</strong>n Konto <strong>de</strong>s Beteiligten an <strong>de</strong>m Verfahren vor <strong>de</strong>m Amt abgebucht. Han<strong>de</strong>lt ein<br />

berufsmäßiger Vertreter im Sinne von Artikel 89 <strong>de</strong>r Verordnung über die<br />

Gemeinschaftsmarke (GMV) für <strong>de</strong>n Verfahrensbeteiligten, so wer<strong>de</strong>n die Gebühren und<br />

Preise vom laufen<strong>de</strong>n Konto <strong>de</strong>s Vertreters abgebucht, wenn <strong>de</strong>r Vertreter ein laufen<strong>de</strong>s<br />

Konto eingerichtet hat. Hat <strong>de</strong>r Vertreter kein laufen<strong>de</strong>s Konto, so kann von <strong>de</strong>m<br />

automatischen Abbuchungssystem kein Gebrauch gemacht wer<strong>de</strong>n, auch wenn <strong>de</strong>r<br />

Beteiligte an <strong>de</strong>m Verfahren vor <strong>de</strong>m Amt ein laufen<strong>de</strong>s Konto eingerichtet hat.<br />

Wünscht <strong>de</strong>r Inhaber <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Kontos, daß das laufen<strong>de</strong> Konto für eine bestimmte<br />

Gebühr o<strong>de</strong>r einen bestimmten Preis nicht benutzt wird, so hat er dies <strong>de</strong>m Amt<br />

schriftlich mitzuteilen (Artikel 6 Absatz 2 <strong>de</strong>s Beschlusses Nr. EX-96-1), und zwar<br />

gleichzeitig mit <strong>de</strong>r Einreichung <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Anmeldung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n<br />

Antrags, <strong>de</strong>r die Zahlung <strong>de</strong>r bestimmten Gebühr o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Preises zur Folge hat, o<strong>de</strong>r,<br />

wenn eine Zahlungsfrist besteht, vor Ablauf dieser Frist.<br />

Wie nachstehend erläutert, stellt das automatische Abbuchungssystem stets eine<br />

rechtzeitige Zahlung sicher, wenn das laufen<strong>de</strong> Konto ausreichen<strong>de</strong> Deckung aufweist.<br />

Auch wenn <strong>de</strong>r Betrag <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Kontos zu <strong>de</strong>m Zeitpunkt, zu <strong>de</strong>m die<br />

Abbuchungsanordnung erfolgt, nicht ausreichend ist, um die Zahlung einer bestimmten<br />

Gebühr abzu<strong>de</strong>cken, kann <strong>de</strong>r Inhaber <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Kontos die fristgerechte Zahlung <strong>de</strong>r<br />

Gebühr noch dadurch sicherstellen, daß er das Konto innerhalb einer Frist von einem<br />

Monat nach Erhalt einer betreffen<strong>de</strong>n Mitteilung <strong>de</strong>s Amtes wie<strong>de</strong>r auffüllt und<br />

gleichzeitig die anwendbare Verwaltungsgebühr zahlt, die 20 % <strong>de</strong>r nicht gezahlten<br />

Gebühr, jedoch höchstens 500 ECU und min<strong>de</strong>stens 100 ECU, beträgt.<br />

Gemäß Artikel 9 <strong>de</strong>s Beschlusses Nr. EX-96-1 wird das Amt min<strong>de</strong>stens einmal<br />

monatlich, ggf. öfter, eine Aufstellung <strong>de</strong>r vorgenommenen Kontenbewegungen<br />

ausstellen. Auf diese Weise wird <strong>de</strong>r Inhaber <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Kontos stets über <strong>de</strong>n<br />

Kontostand und über eine etwaige Notwendigkeit, das Konto gemäß seiner Verpflichtung<br />

nach Artikel 4 Absatz 3 <strong>de</strong>s Beschlusses Nr. EX-96-1 aufzufüllen, unterrichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

III. Zeitpunkt, an <strong>de</strong>m Gebühren und Preise abgebucht wer<strong>de</strong>n und zu <strong>de</strong>m die Zahlung<br />

als erfolgt gilt

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