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OAMI Oficina de Armonización del Mercado Interior ... - OHIM - Europa

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Wird die Anmeldung vor <strong>de</strong>r tatsächlichen Abbuchung <strong>de</strong>r zusätzlichen Klassengebühren<br />

teilweise zurückgenommen, so wer<strong>de</strong>n keine zusätzlichen Klassengebühren für die<br />

Klassen abgebucht wer<strong>de</strong>n, für die die Anmeldung zurückgenommen wor<strong>de</strong>n ist.<br />

Hat <strong>de</strong>r Anmel<strong>de</strong>r die Waren und Dienstleistungen klassifiziert und teilt das Amt die<br />

Auffassung <strong>de</strong>s Anmel<strong>de</strong>rs über die Zahl <strong>de</strong>r Klassen, in die die Waren o<strong>de</strong>r<br />

Dienstleistungen fallen, nicht, so wird das Amt <strong>de</strong>m Anmel<strong>de</strong>r eine Mitteilung<br />

übersen<strong>de</strong>n und ihn entsprechend unterrichten. Die Mitteilung enthält die Angabe, daß<br />

das Amt eine Entscheidung über die Zurückweisung <strong>de</strong>r Anmeldung in bezug auf<br />

diejenigen Waren o<strong>de</strong>r Dienstleistungen, hinsichtlich <strong>de</strong>ren keine Übereinstimmung über<br />

die Klassen, in die sie fallen, besteht, treffen wird, wenn <strong>de</strong>r Anmel<strong>de</strong>r sich mit <strong>de</strong>r vom<br />

Amt vorgeschlagenen Klassifizierung nicht einverstan<strong>de</strong>n erklärt o<strong>de</strong>r nicht innerhalb<br />

einer vom Amt gesetzten Frist, die normalerweise zwei Monate ab Zustellung <strong>de</strong>r<br />

Mitteilung beträgt, Stellung nimmt. Hierbei han<strong>de</strong>lt es sich um einen Bescheid <strong>de</strong>s Amtes<br />

gemäß Regel 9 Absatz 3 Buchstabe a) <strong>de</strong>r Durchführungsverordnung. Dieser Bescheid<br />

<strong>de</strong>s Amtes kann über die Frage <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r Klassen hinaus an<strong>de</strong>re Klassifikationsfragen<br />

behan<strong>de</strong>ln.<br />

Teilt <strong>de</strong>r Anmel<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Amt innerhalb <strong>de</strong>r vom Amt gesetzten Frist mit, daß er <strong>de</strong>m Amt<br />

zustimmt, so wird das Amt die zusätzlichen Klassengebühren an <strong>de</strong>m Tage abbuchen, an<br />

<strong>de</strong>m es die entsprechen<strong>de</strong> Mitteilung erhält. Der Anmel<strong>de</strong>r wird von <strong>de</strong>r Abbuchung<br />

durch <strong>de</strong>n gemäß Artikel 9 <strong>de</strong>s Beschlusses Nr. EX-96-1 ausgestellten Kontoauszug<br />

unterrichtet.<br />

Teilt <strong>de</strong>r Anmel<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Amt innerhalb <strong>de</strong>r vom Amt gesetzten Frist mit, daß er nicht mit<br />

<strong>de</strong>m Amt über die Zahl <strong>de</strong>r Klassen übereinstimmt, in die die Waren und<br />

Dienstleistungen fallen, und macht sich das Amt die Auffassung <strong>de</strong>s Anmel<strong>de</strong>rs zu eigen,<br />

so teilt das Amt dies <strong>de</strong>m Anmel<strong>de</strong>r mit und bucht zusätzliche Klassengebühren am Tag<br />

<strong>de</strong>r Zustellung <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Mitteilung an <strong>de</strong>n Anmel<strong>de</strong>r ab.<br />

Macht sich das Amt die Auffassung <strong>de</strong>s Anmel<strong>de</strong>rs nicht o<strong>de</strong>r nur teilweise zu eigen o<strong>de</strong>r<br />

antwortet <strong>de</strong>r Anmel<strong>de</strong>r nicht innerhalb <strong>de</strong>r vom Amt gesetzten Frist, so entschei<strong>de</strong>t das<br />

Amt, daß die Anmeldung hinsichtlich jener Waren und Dienstleistungen zurückgewiesen<br />

wird, hinsichtlich <strong>de</strong>ren kein Einverständnis über die Zahl <strong>de</strong>r Klassen, in die sie fallen,<br />

besteht, wobei Regel 9 Absatz 4 <strong>de</strong>r Durchführungsverordnung angewen<strong>de</strong>t wird. Mit<br />

Zustellung dieser Entscheidung bucht das Amt die zusätzlichen Klassengebühren ab,<br />

hinsichtlich <strong>de</strong>ren Einverständnis mit <strong>de</strong>m Anmel<strong>de</strong>r besteht. (Beispiel: Der Anmel<strong>de</strong>r<br />

beansprucht fünf Klassen, das Amt ist jedoch <strong>de</strong>r Auffassung, daß die Waren und<br />

Dienstleistungen in sechs Klassen fallen. Der Anmel<strong>de</strong>r bleibt bei seiner Auffassung.<br />

Nach erfolgtem Meinungsaustausch zwischen Amt und Anmel<strong>de</strong>r entschei<strong>de</strong>t das Amt,<br />

daß die Anmeldung in sechs Klassen fällt und hinsichtlich <strong>de</strong>r Waren und<br />

Dienstleistungen, die in die sechste Klasse fallen, zurückgewiesen wird. Vom laufen<strong>de</strong>n<br />

Konto wer<strong>de</strong>n zwei zusätzliche Klassengebühren abgebucht.) Die Entscheidung kann<br />

auch an<strong>de</strong>re Klassifikationsfragen behan<strong>de</strong>ln. Die Entscheidung über die — vollständige<br />

o<strong>de</strong>r teilweise — Zurückweisung kann mit <strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong> angefochten wer<strong>de</strong>n.

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