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Stadtleitbild 2010-2016 - Stadt Neumarkt in der Oberpfalz

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Leitsätze<br />

<strong>Neumarkt</strong> – Ressourcen sichern und<br />

schützen<br />

Sauberes Wasser ist unser wertvollstes Gut. Die Sicherstellung<br />

<strong>der</strong> Wasserversorgung hat für uns <strong>in</strong> <strong>Neumarkt</strong><br />

e<strong>in</strong>e überragende Bedeutung. Wir wollen dazu:<br />

l Wasserschutzgebiete sichern und nach Bedarf<br />

neu ausweisen.<br />

l Wasservorkommen sparsam nutzen.<br />

l das Gefährdungspotenzial <strong>in</strong> Wasserschutz-<br />

gebieten reduzieren.<br />

l die nachhaltige und ökologische Landbewirt-<br />

schaftung unterstützen.<br />

l die Regenwassernutzung sowie die Wasser-<br />

versickerung im Bestand und durch Entsiegelung<br />

för<strong>der</strong>n.<br />

l mit dem Umland bei <strong>der</strong> Wasserversorgung<br />

partnerschaftlich zusammenarbeiten.<br />

l Wasserleitungen sowie Tr<strong>in</strong>kwasser als öffentliche<br />

Güter bewahren.<br />

l und den Schutz von fließenden und stehenden<br />

Gewässern erhalten und ausweiten.<br />

Wir möchten e<strong>in</strong> ausgewogenes Verhältnis zwischen<br />

dem Flächen- und Wasserschutz <strong>in</strong> Sandabbaugebieten<br />

und <strong>der</strong> Existenzsicherung von rohstoffverarbeitenden<br />

Betrieben erreichen.<br />

Die <strong>Stadt</strong>entwässerung sowie die Klärung von Abwasser<br />

s<strong>in</strong>d sicherzustellen, alternative Abwasserklärmethoden<br />

sollen e<strong>in</strong>bezogen werden.<br />

Wir setzen uns für ressourcenschonende Bauweisen e<strong>in</strong>.<br />

Der Vorbildcharakter <strong>der</strong> öffentlichen Gebäude spielt<br />

dabei e<strong>in</strong>e wichtige Rolle.<br />

Durch Information und Beratung soll verstärkt auf<br />

das Verhalten <strong>der</strong> Bevölkerung h<strong>in</strong>sichtlich Ressourcen<br />

schonen<strong>der</strong> Bauweisen sowie wassersparen<strong>der</strong> Maßnahmen<br />

h<strong>in</strong> gewirkt werden.<br />

Der betriebliche Umweltschutz sowie die Entwicklung<br />

wasser- und umweltschonen<strong>der</strong> Produkte und Technologien<br />

sollen geför<strong>der</strong>t werden.<br />

Wir wollen die Naturgüter Wasser, Boden und Luft<br />

gleichermaßen schützen. E<strong>in</strong> ganzheitliches städtisches<br />

Umweltmanagement bietet hierfür den Rahmen.<br />

„Wasser – Das wertvollste Gut“<br />

2004 bis <strong>2010</strong><br />

Der Umsetzung des Leitprojektes können zwischen<br />

2004 und <strong>2010</strong> <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Anreize und Auflagen<br />

zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung und des<br />

Wassersparens, neue Verträge mit Landwirten <strong>in</strong> Wasserschutzgebieten,<br />

Projekte zur För<strong>der</strong>ung e<strong>in</strong>es naturnahen<br />

Wasserkreislaufes durch Renaturierungsmaßnahmen<br />

sowie verschiedene Bildungsangebote zugeordnet<br />

werden.<br />

Umsetzungsbeispiele<br />

Anreize zur Versickerung und Nutzung von<br />

Regenwasser<br />

Die bisherige Abwassergebühr <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Neumarkt</strong><br />

wurde ab dem 1. Januar 2009 auf die so genannte<br />

„Getrennte Abwassergebühr“ umgestellt. Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

und Schmutzwasser werden seitdem geson<strong>der</strong>t<br />

erfasst. Die Umstellung erfolgte aufgrund diverser<br />

Rechts-sprechungen sowie durch Beschlüsse des<br />

<strong>Stadt</strong>rates <strong>Neumarkt</strong>. Durch die getrennte Ausweisung<br />

von Nie<strong>der</strong>schlags-wasser- und Schmutzwassergebühr<br />

werden Grundstückseigentümer dazu animiert, Maßnahmen<br />

<strong>der</strong> Flächenentsiegelung und Nie<strong>der</strong>schlagswasserversickerung<br />

zu ergreifen und somit e<strong>in</strong>en Beitrag<br />

zur Grundwasserneubildung zu leisten. Wird sämtliches<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswasser auf dem eigenen Grundstück aufgefangen<br />

o<strong>der</strong> versickert, muss ke<strong>in</strong>e Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühr<br />

entrichtet werden.<br />

Ergebnis <strong>der</strong> Bürgerkonferenz vom 27. November 2003, beschlossen durch<br />

den <strong>Stadt</strong>rat am 20. Juli 2004, aktualisiert durch den <strong>Stadt</strong>rat am 25. März <strong>2010</strong> Quelle: <strong>Stadt</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.: Bürger<strong>in</strong>formation Getrennte<br />

Abwassergebühr, 2008.<br />

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