Effizientes Effizientes - ZA Justiz
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Der Österreichische Recht§pfleger Fachbereich <strong>Justiz</strong>verwaltung<br />
ADir.<br />
Walter<br />
Zaunmüller<br />
Fachredakteur <strong>Justiz</strong>verwaltung<br />
BG Wels<br />
E-Mail:<br />
walter.zaunmueller@justiz.gv.at<br />
1 Referat bei der 46. gesamtösterreichischen<br />
Arbeitstagung der Revisorinnen<br />
und Revisoren am 9. und 10. Oktober<br />
2007 im <strong>Justiz</strong>bildungszentrum<br />
Schwechat.<br />
Fachbereich<br />
<strong>Justiz</strong>verwaltung<br />
Aktuelles im Gerichts-<br />
gebührenrecht 1<br />
Auch heuer habe ich Ihnen wieder einen –<br />
hoffentlich interessanten – Mix an bereits<br />
eingetretenen und noch bevorstehenden Änderungen<br />
im Gesetzesrecht einerseits und bemerkenswerten<br />
Höchstgerichtserkenntnissen andererseits<br />
zu bieten. Mit einigen Anmerkungen zu<br />
Abgrenzungsfragen und legislativen Vorschlägen<br />
werde ich meine Ausführungen abrunden.<br />
A. Neuerungen im Gesetzesrecht<br />
1. Das Budgetbegleitgesetz 2007<br />
Einer der ersten Gesetzgebungsschritte der neuen<br />
Legislaturperiode war die parlamentarische Verabschiedung<br />
des Budgets für die Jahre 2007 und<br />
2008 und damit im Zusammenhang des Budgetbegleitgesetzes<br />
2007, BGBl. I Nr. 24 (BBG 2007).<br />
Galionsfiguren dieses Begleitgesetzes – nämlich<br />
dessen Artikel 1 und 2 – waren die Änderung des<br />
Gerichtsgebührengesetzes und die nachfolgende<br />
Änderung des Gerichtlichen Einbringungsgesetzes<br />
1962, und das obwohl die damit bewirkten Neuerungen<br />
alles andere als spektakulär waren.<br />
a) Änderungen von Gebührenbeträgen<br />
a) Die für die Praxis wohl wichtigste Änderung in<br />
diesem Bereich betraf die Abschriftgebühr<br />
nach Tarifpost 15 lit. a GGG. Bei dieser<br />
Gebühr hatte sich im Jahr 2006 durch die<br />
gesetzliche Valorisierung und vor allem durch<br />
die Anwendung der auf volle Eurobeträge<br />
abzielenden Rundungsbestimmung des § 31a<br />
GGG eine Erhöhung von 1,40 Euro pro Kopie<br />
auf 2 Euro und damit um mehr als 40 % ergeben.<br />
Im Wesentlichen geht es bei dieser<br />
Gebühr um Kopien aus der Urkundensammlung<br />
des Grundbuchs. Verständlicherweise<br />
hatte diese exorbitante Gebührenerhöhung im<br />
gerichtlichen Alltag großen Unmut hervorgerufen.<br />
Und tatsächlich war der Gebührenbetrag<br />
von 2 Euro pro Kopie – selbst unter Berücksichtigung<br />
des Personalaufwandes, der etwa<br />
mit dem Aufsuchen der zu kopierenden<br />
Urkunde und der Herstellung der Kopie verbunden<br />
ist – nicht mehr adäquat. Deshalb<br />
Hon.-Prof. Dr. Johannes Stabentheiner<br />
Bundesministerium für <strong>Justiz</strong><br />
wurde diese Gebühr nun<br />
mit dem BBG 2007 drastisch<br />
abgesenkt, nämlich<br />
von 2 Euro auf 90 Cent pro<br />
Kopie. Zugleich wurde eine<br />
veränderte Rundungsbestimmung<br />
bei Valorisierung<br />
geschaffen, um derart überdimensionierteGebührensprünge<br />
künftig zu vermeiden.<br />
Damit sollte für die<br />
Zukunft das Konfliktpotential<br />
bei den Gebühren für<br />
Kopien erheblich vermindert<br />
worden sein.<br />
b) Aber auch an mehreren<br />
anderen Stellen des Gerichtsgebührenrechtswurden<br />
Gebührenbeträge<br />
durch den Gesetzgeber verändert,<br />
und zwar teilweise<br />
nach oben und teilweise<br />
nach unten. Solche Änderungen<br />
waren<br />
• die in Prozentzahlen<br />
geradezu gigantische<br />
Herabsetzung der Gebühr<br />
für die elektronische Einsicht<br />
in die Geschäftsregister<br />
gemäß § 6a Abs. 1<br />
GGG von früher 1 Euro<br />
pro Geschäftsfall auf<br />
nunmehr 20 Cent (eine<br />
Reduktion also um den<br />
Divisor 5),<br />
• die Anhebung der<br />
Höchstgrenze für den<br />
Mehrbetrag nach § 31<br />
Abs. 1 und 5 GGG von<br />
290 Euro auf 400 Euro,<br />
• bei der Beglaubigungsgebühr<br />
nach Tarifpost 11<br />
GGG die Anhebung des<br />
in der Gebührenstaffel<br />
niedrigsten Betrags von 2<br />
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