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Ökologische Lebensmittel- verarbeitung - Oekolandbau.de

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Kulturen von Mikroorganismen wer<strong>de</strong>n für die Herstellung zahlreicher<br />

<strong>Lebensmittel</strong> benötigt: für Sauer- und Hefeteige, Sauermilchprodukte,<br />

Käse, Essig, für die Wurstreifung, milchsauer vergorene<br />

Gemüse(säfte) sowie für alkoholische Getränke. Die EU-Öko-Verordnung<br />

macht für die Verwendung von Mikroorganismen nur die einzige<br />

Einschränkung, dass diese nicht gentechnisch verän<strong>de</strong>rt sein<br />

dürfen. Anfor<strong>de</strong>rungen an die Beschaffenheit und Qualität <strong>de</strong>r Nährmedien<br />

o<strong>de</strong>r Substrate für die Kulturen wer<strong>de</strong>n nicht gestellt.<br />

Für Salz gibt es in <strong>de</strong>r EU-Öko-Verordnung keine Beschränkungen.<br />

Das heißt, es dürfen alle han<strong>de</strong>lsüblichen Salze verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Es<br />

darf also künstlich jodiertes Salz verarbeitet wer<strong>de</strong>n ebenso wie Salze<br />

mit künstlichen Rieselhilfen. Als Rieselhilfsstoffe sind zum Beispiel<br />

auch Natrium- und Kaliumferrocyanid (E 535, E 536) in Gebrauch.<br />

Diese Zusatzstoffe kommen aber in <strong>de</strong>r Positivliste für Öko-Produkte<br />

nicht vor.<br />

Vitamine und Mineralstoffe, einschließlich Spurenelemente, Aminosäuren<br />

und an<strong>de</strong>re Stickstoffverbindungen dürfen nur dann <strong>de</strong>m <strong>Lebensmittel</strong><br />

zugesetzt wer<strong>de</strong>n, wenn eine gesetzliche Vorschrift dies<br />

erfor<strong>de</strong>rt. Eine solche Vorschrift gibt es bislang nur für Getrei<strong>de</strong>beikost<br />

für Säuglinge und Kleinkin<strong>de</strong>r. Diese muss seit 1998 mit Vitamin<br />

B1 (Thiamin) ergänzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe<br />

In <strong>de</strong>r Europäischen Union sind zur Zeit etwas mehr als 300 <strong>Lebensmittel</strong>zusatzstoffe<br />

zugelassen. Von all diesen Substanzen sind 36 für<br />

Öko-<strong>Lebensmittel</strong> erlaubt (siehe Liste auf <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Seiten).<br />

Diese rigorose Beschränkung hat <strong>de</strong>n Sinn, <strong>de</strong>r Verbrauchererwartung<br />

nach möglichst naturbelassenen <strong>Lebensmittel</strong>n gerecht zu wer<strong>de</strong>n. Zu<strong>de</strong>m<br />

sollen die erlaubten Zusatzstoffe nur im Rahmen <strong>de</strong>s absolut Notwendigen<br />

eingesetzt wer<strong>de</strong>n. Als Zulassungsprinzip gilt, dass nur diejenigen<br />

Zusatzstoffe verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n dürfen, ohne die das Produkt<br />

nachweislich we<strong>de</strong>r hergestellt noch haltbar gemacht wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Ausführliche Informationen zu Zusatzstoffen gibt es bei <strong>de</strong>n<br />

Verbraucherzentralen und im Internet unter: www.zusatzstoffeonline.<strong>de</strong><br />

Verarbeitungshilfsstoffe sind technische Hilfsmittel, die nicht wie<br />

Zusatzstoffe im Produkt verbleiben. Sie müssen daher nicht <strong>de</strong>klariert<br />

wer<strong>de</strong>n. Es ist jedoch nie ganz auszuschließen, dass Spuren dieser<br />

11<br />

Für Salze gibt<br />

es in <strong>de</strong>r EU-<br />

Öko-Verordnung<br />

keine<br />

Beschränkungen.<br />

Für Öko-<br />

<strong>Lebensmittel</strong><br />

sind 36 Zusatzstoffe<br />

erlaubt,<br />

die aber nur<br />

sehr zweckgebun<strong>de</strong>neingesetzt<br />

wer<strong>de</strong>n<br />

dürfen.

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