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Ökologische Lebensmittel- verarbeitung - Oekolandbau.de

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Für Enzyme<br />

und Mikroorganismen<br />

gibt es nur eine<br />

Einschränkung:<br />

Sie dürfen<br />

nicht gentechnisch<br />

erzeugt<br />

sein.<br />

Über Herstellungsverfahren<br />

macht die EU-<br />

Öko-Verordnung<br />

keine Aussagen –<br />

einzige Ausnahme:<br />

das Verbot<br />

gentechnischer<br />

Metho<strong>de</strong>n.<br />

Hilfsstoffe im <strong>Lebensmittel</strong> zurück bleiben. Dies kann zum Beispiel<br />

bei Trennmitteln <strong>de</strong>r Fall sein, die <strong>de</strong>r Bäcker benutzt, um die Gebäcke<br />

leichter aus <strong>de</strong>n Formen lösen zu können. Die Liste <strong>de</strong>r zugelassenen<br />

Verarbeitungshilfsstoffe fin<strong>de</strong>t sich ebenfalls im Anhang VI<br />

<strong>de</strong>r EU-Öko-Verordnung. Nicht extra erwähnt in diesem Anhang ist<br />

die ganze Gruppe <strong>de</strong>r Enzyme, die in sehr vielen Bereichen <strong>de</strong>r <strong>Lebensmittel</strong>technologie<br />

verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Hierfür gilt lediglich die<br />

Einschränkung, dass sie nicht gentechnisch produziert sein dürfen.<br />

Herstellungsverfahren<br />

Die EU-Öko-Verordnung enthält fast keine Aussagen über zulässige<br />

o<strong>de</strong>r unzulässige Technologien und Verfahren <strong>de</strong>r <strong>Lebensmittel</strong><strong>verarbeitung</strong>.<br />

Der Anspruch, <strong>de</strong>m Verbraucher eine Garantie auf weitestgehend<br />

„naturbelassene“ <strong>Lebensmittel</strong> zu gewähren, wird hier nicht<br />

konsequent weiterverfolgt. Die bereits erwähnte Schwierigkeit, ein<br />

einheitliches Verarbeitungs-Qualitätslevel zu <strong>de</strong>finieren, schlägt sich<br />

hier nie<strong>de</strong>r. Welches genau die Verbrauchererwartung ist, wenn es ins<br />

Detail geht, darüber geben keine Marktstudien einen konkreten Aufschluss.<br />

Die einzigen Einschränkungen <strong>de</strong>r EU-Öko-Verordnung bestehen<br />

darin, dass gentechnische Verfahren in jeglicher Form und die Behandlung<br />

mit ionisieren<strong>de</strong>n Strahlen für die Herstellung von Öko-<br />

<strong>Lebensmittel</strong>n ausgeschlossen sind. Für alles weitere gilt <strong>de</strong>r Grundsatz,<br />

dass Verarbeitungsverfahren und -hilfsstoffe nur auf <strong>de</strong>r Basis<br />

gelten<strong>de</strong>r Rechtsvorschriften beziehungsweise gemäß <strong>de</strong>r „guten<br />

fachlichen Herstellungspraxis“ eingesetzt wer<strong>de</strong>n dürfen. Die gute<br />

fachliche Herstellungspraxis ist für Deutschland in <strong>de</strong>n Leitsätzen <strong>de</strong>s<br />

Deutschen <strong>Lebensmittel</strong>buches festgelegt und gilt somit für alle<br />

<strong>Lebensmittel</strong>hersteller. Darin kommt zum Ausdruck, dass in Einzelfällen<br />

<strong>de</strong>r Verzicht auf bestimmte Zusatzstoffe verlangt wer<strong>de</strong>n kann,<br />

wenn alternative Verfahren ein gleichwertiges Ergebnis bringen.<br />

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