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Tätigkeitsbericht 2004/2005 - Max-Planck-Institut für Immaterialgüter ...

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sche Reformgesetzgeber des Jahres <strong>2005</strong><br />

hat den Begriff, der aus deutscher Sicht<br />

lange Zeit als Einfallstor <strong>für</strong> industriepolitische<br />

Erwägungen verdächtigt wurde, im<br />

Rahmen der Angleichung an das modernisierte<br />

europä ische Recht im Rahmen der 7.<br />

GWB-Novelle von <strong>2005</strong> nun in das deutsche<br />

Recht (§ 2 Abs. 1 GWB) übernommen.<br />

Begonnen wurde ein Dissertationsvorhaben,<br />

das den systematischen Zusammenhang zwischen<br />

den Grundfreiheiten des EG-Vertrags<br />

und dem gemeinschaftlichen Wettbewerbsrecht,<br />

insbesondere die Frage der wechselseitigen<br />

Übertragbarkeit von Rechtfertigungsgründen<br />

<strong>für</strong> Beschränkungen, zum<br />

Gegenstand hat (Guzdek).<br />

f) Weitere Aspekte<br />

des europäischen Rechts<br />

Eine grundlegende Abhandlung, welche im<br />

Anschluss an einen Vortrag anlässlich eines<br />

entsprechenden Symposiums des Europa-<br />

Kollegs Hamburg im Jahr 2003 ausgearbeitet<br />

und <strong>2004</strong> nun in einem Sammelband veröffentlicht<br />

wurde (Hg. Behrens), befasst sich<br />

themenübergreifend mit den Entwicklungsperspektiven<br />

des Schutzes geistigen Eigentums<br />

in Europa (Hilty). Gestützt auf eine<br />

Analyse der Rechtsgrundlagen werden die<br />

bestehenden europäischen Erlasse zunächst<br />

systematisch durchleuchtet, woraus deutlich<br />

wird, dass die allgemein beachtlichen Voraussetzungen<br />

– namentlich das Subsidiaritäts-<br />

und das Verhältnismäßigkeitsprinzip –<br />

in den meisten Fällen nicht zureichend<br />

geprüft worden sind. Gestützt darauf wird<br />

aufgezeigt, welches die ökonomischen Rahmenbedingungen<br />

<strong>für</strong> eine europäische Gesetzgebung<br />

im Bereiche des <strong>Immaterialgüter</strong>rechts<br />

bzw. des Wettbewerbsrechts sind,<br />

und es werden anhand von Beispielen in den<br />

verschiedenen Bereichen die unterschiedlichen<br />

Interessenpositionen der europäischen<br />

Wirtschaft dargelegt. Mit Blick auf die Form<br />

der Rechtssetzung wurde nachgewiesen,<br />

dass es im Lichte eines sinnvollen Wettbewerbs<br />

paralleler Rechtssysteme durchaus –<br />

entgegen der üblichen Wahrnehmung – angezeigt<br />

erscheint, Gemeinschaftsrechte zu<br />

schaffen. Den Abschluss der Darstellung bildet<br />

ein Überblick über die derzeit bestehenden<br />

Fehlstellen im europäischen Rechtssystem,<br />

dies bezogen auf die traditionellen<br />

Gebiete des geistigen Eigentums, das Wettbewerbsrecht<br />

sowie fl ankierende Rechtsgebiete.<br />

Auch die Richtlinie <strong>2004</strong>/48/EG zur Durchsetzung<br />

der Rechte des geistigen Eigentums,<br />

die zwei Tage vor der EU-Erweiterung am<br />

29. April <strong>2004</strong> noch verabschiedet worden<br />

ist, war Gegenstand intensiver Arbeiten am<br />

<strong>Institut</strong>; sie wurde in Vorträgen und Aufsätzen<br />

behandelt (Knaak, Kur, von Lewinski,<br />

Peukert). Mit ihr ist erstmals ein gemeinschaftsrechtlicher<br />

Katalog von Sanktionen<br />

aufgestellt worden, den die Mitgliedstaaten<br />

bei Verletzungen von Rechten des geistigen<br />

Eigentums zur Verfügung stellen müssen.<br />

Die Umsetzungsfrist dieser Richtlinie läuft<br />

bis Ende April 2006. Die Konzeption und inhaltliche<br />

Ausgestaltung der Richtlinie wird<br />

innerhalb des <strong>Institut</strong>s durchaus unterschiedlich<br />

beurteilt. Bereits der von der Europäischen<br />

Kommission im Januar 2003 vorgelegte<br />

Entwurf dieser Richtlinie, der ganz<br />

im Zeichen der verstärkten Bekämpfung der<br />

Produktpiraterie gestanden hatte und der<br />

deshalb noch weitergehende Sanktionen vorsah,<br />

war in weiten Kreisen des <strong>Institut</strong>s kritisch<br />

aufgenommen worden. Eine Arbeitsgruppe<br />

des <strong>Institut</strong>s hatte zu diesem Entwurf<br />

Stellung genommen (Drexl, Hilty, Kur,<br />

Leistner, Peukert). Diese Initiative des <strong>Institut</strong>s<br />

hat großes internationales Echo und<br />

breite Unterstützung gefunden (auch unter<br />

Mitwirkung des externen Wissenschaftlichen<br />

Mitglieds Prof. Cornish). Mit der endgültigen<br />

Fassung der Richtlinie ist dieser<br />

Kritik denn auch in einigen wesentlichen<br />

Punkten Rechnung getragen worden.<br />

Eine Fortsetzung der Probleme auf der zivilrechtlichen<br />

Ebene fi ndet sich inzwischen in<br />

der jüngsten Initiative der Europäischen<br />

Kommission, auch mit Bezug auf die strafrechtlichen<br />

Sanktionen eine Harmonisierung<br />

anzustreben. Ein entsprechender Vorschlag<br />

wurde in der zweiten Jahreshälfte<br />

<strong>2005</strong> unterbreitet. Er veranlasste das <strong>Institut</strong><br />

zu ersten Abklärungen (Hilty, Kur); denn<br />

auf der Ebene des Strafrechts verschärft sich<br />

die geschilderte Gefahrenlage durch das<br />

erhöhte Drohpotential noch zusätzlich. Geplant<br />

ist – unter Einbezug externer Experten<br />

– die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, um<br />

die Vor- und Nachteile, aber auch die rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen einer europaweiten<br />

Harmonisierung zu analysieren und<br />

<strong>Tätigkeitsbericht</strong><br />

<strong>2004</strong>/<strong>2005</strong><br />

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