Tätigkeitsbericht 2004/2005 - Max-Planck-Institut für Immaterialgüter ...
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sche Reformgesetzgeber des Jahres <strong>2005</strong><br />
hat den Begriff, der aus deutscher Sicht<br />
lange Zeit als Einfallstor <strong>für</strong> industriepolitische<br />
Erwägungen verdächtigt wurde, im<br />
Rahmen der Angleichung an das modernisierte<br />
europä ische Recht im Rahmen der 7.<br />
GWB-Novelle von <strong>2005</strong> nun in das deutsche<br />
Recht (§ 2 Abs. 1 GWB) übernommen.<br />
Begonnen wurde ein Dissertationsvorhaben,<br />
das den systematischen Zusammenhang zwischen<br />
den Grundfreiheiten des EG-Vertrags<br />
und dem gemeinschaftlichen Wettbewerbsrecht,<br />
insbesondere die Frage der wechselseitigen<br />
Übertragbarkeit von Rechtfertigungsgründen<br />
<strong>für</strong> Beschränkungen, zum<br />
Gegenstand hat (Guzdek).<br />
f) Weitere Aspekte<br />
des europäischen Rechts<br />
Eine grundlegende Abhandlung, welche im<br />
Anschluss an einen Vortrag anlässlich eines<br />
entsprechenden Symposiums des Europa-<br />
Kollegs Hamburg im Jahr 2003 ausgearbeitet<br />
und <strong>2004</strong> nun in einem Sammelband veröffentlicht<br />
wurde (Hg. Behrens), befasst sich<br />
themenübergreifend mit den Entwicklungsperspektiven<br />
des Schutzes geistigen Eigentums<br />
in Europa (Hilty). Gestützt auf eine<br />
Analyse der Rechtsgrundlagen werden die<br />
bestehenden europäischen Erlasse zunächst<br />
systematisch durchleuchtet, woraus deutlich<br />
wird, dass die allgemein beachtlichen Voraussetzungen<br />
– namentlich das Subsidiaritäts-<br />
und das Verhältnismäßigkeitsprinzip –<br />
in den meisten Fällen nicht zureichend<br />
geprüft worden sind. Gestützt darauf wird<br />
aufgezeigt, welches die ökonomischen Rahmenbedingungen<br />
<strong>für</strong> eine europäische Gesetzgebung<br />
im Bereiche des <strong>Immaterialgüter</strong>rechts<br />
bzw. des Wettbewerbsrechts sind,<br />
und es werden anhand von Beispielen in den<br />
verschiedenen Bereichen die unterschiedlichen<br />
Interessenpositionen der europäischen<br />
Wirtschaft dargelegt. Mit Blick auf die Form<br />
der Rechtssetzung wurde nachgewiesen,<br />
dass es im Lichte eines sinnvollen Wettbewerbs<br />
paralleler Rechtssysteme durchaus –<br />
entgegen der üblichen Wahrnehmung – angezeigt<br />
erscheint, Gemeinschaftsrechte zu<br />
schaffen. Den Abschluss der Darstellung bildet<br />
ein Überblick über die derzeit bestehenden<br />
Fehlstellen im europäischen Rechtssystem,<br />
dies bezogen auf die traditionellen<br />
Gebiete des geistigen Eigentums, das Wettbewerbsrecht<br />
sowie fl ankierende Rechtsgebiete.<br />
Auch die Richtlinie <strong>2004</strong>/48/EG zur Durchsetzung<br />
der Rechte des geistigen Eigentums,<br />
die zwei Tage vor der EU-Erweiterung am<br />
29. April <strong>2004</strong> noch verabschiedet worden<br />
ist, war Gegenstand intensiver Arbeiten am<br />
<strong>Institut</strong>; sie wurde in Vorträgen und Aufsätzen<br />
behandelt (Knaak, Kur, von Lewinski,<br />
Peukert). Mit ihr ist erstmals ein gemeinschaftsrechtlicher<br />
Katalog von Sanktionen<br />
aufgestellt worden, den die Mitgliedstaaten<br />
bei Verletzungen von Rechten des geistigen<br />
Eigentums zur Verfügung stellen müssen.<br />
Die Umsetzungsfrist dieser Richtlinie läuft<br />
bis Ende April 2006. Die Konzeption und inhaltliche<br />
Ausgestaltung der Richtlinie wird<br />
innerhalb des <strong>Institut</strong>s durchaus unterschiedlich<br />
beurteilt. Bereits der von der Europäischen<br />
Kommission im Januar 2003 vorgelegte<br />
Entwurf dieser Richtlinie, der ganz<br />
im Zeichen der verstärkten Bekämpfung der<br />
Produktpiraterie gestanden hatte und der<br />
deshalb noch weitergehende Sanktionen vorsah,<br />
war in weiten Kreisen des <strong>Institut</strong>s kritisch<br />
aufgenommen worden. Eine Arbeitsgruppe<br />
des <strong>Institut</strong>s hatte zu diesem Entwurf<br />
Stellung genommen (Drexl, Hilty, Kur,<br />
Leistner, Peukert). Diese Initiative des <strong>Institut</strong>s<br />
hat großes internationales Echo und<br />
breite Unterstützung gefunden (auch unter<br />
Mitwirkung des externen Wissenschaftlichen<br />
Mitglieds Prof. Cornish). Mit der endgültigen<br />
Fassung der Richtlinie ist dieser<br />
Kritik denn auch in einigen wesentlichen<br />
Punkten Rechnung getragen worden.<br />
Eine Fortsetzung der Probleme auf der zivilrechtlichen<br />
Ebene fi ndet sich inzwischen in<br />
der jüngsten Initiative der Europäischen<br />
Kommission, auch mit Bezug auf die strafrechtlichen<br />
Sanktionen eine Harmonisierung<br />
anzustreben. Ein entsprechender Vorschlag<br />
wurde in der zweiten Jahreshälfte<br />
<strong>2005</strong> unterbreitet. Er veranlasste das <strong>Institut</strong><br />
zu ersten Abklärungen (Hilty, Kur); denn<br />
auf der Ebene des Strafrechts verschärft sich<br />
die geschilderte Gefahrenlage durch das<br />
erhöhte Drohpotential noch zusätzlich. Geplant<br />
ist – unter Einbezug externer Experten<br />
– die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, um<br />
die Vor- und Nachteile, aber auch die rechtlichen<br />
Rahmenbedingungen einer europaweiten<br />
Harmonisierung zu analysieren und<br />
<strong>Tätigkeitsbericht</strong><br />
<strong>2004</strong>/<strong>2005</strong><br />
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