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Tätigkeitsbericht 2004/2005 - Max-Planck-Institut für Immaterialgüter ...

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1. Teil:<br />

Forschung des <strong>Institut</strong>s<br />

32<br />

mentars zum Europä ischen Patentübereinkommen<br />

ergründet wurde (Nack).<br />

In der Praxis begann das Europäische Patentamt<br />

indessen, den Schutzausschluss <strong>für</strong> Computerprogramme<br />

enger zu interpretieren; inzwischen<br />

sind um die 30 000 Patente auf sog.<br />

„computerimplementierte Erfi ndungen“ erteilt<br />

worden. Gleichzeitig wurde der urheberrechtliche<br />

Schutz <strong>für</strong> Computerprogramme,<br />

der in der EU durch eine Richtlinie von 1991<br />

harmonisiert worden war, von gewissen Stimmen<br />

<strong>für</strong> ungenügend empfunden. In dieser<br />

Situation wollte die Europäische Kommission<br />

nun mit einer Richtlinie über die Patentierbarkeit<br />

computerimplementierter Erfi ndungen<br />

harmonisierend eingreifen. Der Richtlinienvorschlag<br />

löste heftige Protestwellen aus.<br />

Vor allem die „Open-Source“-Bewegung sah<br />

ihre auf Offenlegung basierenden alternativen<br />

Entwicklungs- und Vertriebsformen von<br />

Soft ware gefährdet; kleine und mittlere Unternehmen<br />

be<strong>für</strong>chteten, die Kosten <strong>für</strong> Pate ntanmeldung<br />

und -verteidigung auf Dauer nicht<br />

tragen zu können.<br />

Das <strong>Institut</strong> befasste sich zwar seit Jahren<br />

mit Fragen der Patentierung computerimplementierter<br />

Erfi ndungen (Nack, Straus),<br />

verfolgte aber diese teilweise sehr politisch<br />

und emotional geführte Debatte zunächst<br />

aus einer gewissen Distanz. Als sich die Diskussion<br />

zuspitzte und sich insbesondere die<br />

konträren Positionen von Rat und Europäischem<br />

Parlament abzuzeichnen begannen,<br />

veröffentlichten <strong>Institut</strong>sangehörige eine<br />

Grundsatzarbeit auf Englisch und Französisch<br />

(Geiger, Hilty). Hinterfragt wird das<br />

Phänomen Software dabei zum einen anhand<br />

der gegenwärtigen rechtlichen Eckwerte,<br />

insbesondere der Schutzvoraussetzung des<br />

Nichtnaheliegens, aber auch dem Gültigkeitserfordernis<br />

der Offenlegung im Rahmen<br />

der Patentanmeldung, welche bei diesem<br />

speziellen Schutzgegenstand keineswegs gewährleistet<br />

ist. Zum andern werden sozioökonomische<br />

Faktoren und Erkenntnisse refl<br />

ektiert, so namentlich die USA betreffende<br />

Untersuchungen, wonach seit der Gewährung<br />

von patentrechtlichem Schutz die Investitionen<br />

in Forschung und Entwicklung in<br />

diesem Bereich zugunsten von Aufwendungen<br />

<strong>für</strong> Patentstreitigkeiten deutlich zurückgegangen<br />

sind. Abgerundet wird der Beitrag<br />

mit einer Diskussion denkbarer Handlungsoptionen,<br />

von Änderungen in der Praxis der<br />

Patenterteilung sowie der Patentgesetzgebung<br />

bis hin zu alternativen Schutzinstrumenten,<br />

welche den Eigenheiten der Software<br />

besser Rechnung zu tragen in der Lage<br />

wären. Beteiligt war das <strong>Institut</strong> schließlich<br />

auch an der letzten Anhörung im Rechtsausschuss<br />

des Europäischen Parlaments (Hilty),<br />

bevor der vorgeschlagene Richtlinienentwurf<br />

durch die überwältigende Ablehnung im Plenum<br />

des Europäischen Parlaments endgültig<br />

scheiterte.<br />

Mit dieser Ablehnung sind die anstehenden<br />

Fragestellungen freilich nicht gelöst. Das<br />

Europäische Patentamt verfolgt seine Praxis<br />

ebenso weiter wie andere Patentämter, und<br />

der allgemeine Kenntnisstand über die tatsächlichen<br />

Zusammenhänge – und insbesondere<br />

auch zu den Schnittstellen zum<br />

Schutz von Geschäftsmethoden – ist nach<br />

wie vor gering. Vor diesem Hintergrund wurde<br />

im <strong>Institut</strong> im Berichtszeitraum nicht nur<br />

weiterhin über die Vor- und Nachteile von<br />

Urheber- und Patentschutz nachgeforscht<br />

(Chkhitunidze, Esteve); gestartet worden<br />

sind vielmehr zwei weitere Dissertationsvorhaben.<br />

Das eine untersucht die Rechtslage<br />

und -praxis der Patentierung von Geschäftsmethoden<br />

in den USA, Japan und Europa<br />

unter dem Aspekt der potentiellen Auswirkungen<br />

auf den Dienstleistungssektor<br />

(Moglia). Einleitend wird hier eine einheitliche<br />

Defi nition <strong>für</strong> den branchenabhängig<br />

unterschiedlich verwendeten Begriff „Geschäftsmethode“<br />

herausgearbeitet, die eine<br />

vergleichende Analyse erst ermöglicht. Im<br />

Blickpunkt der Aufmerksamkeit steht insbesondere<br />

die Frage nach den tatsächlichen<br />

Implikationen, die die liberale Patentierungspraxis<br />

in den USA hat, und welche Schlüsse<br />

hieraus <strong>für</strong> den europäischen Gesetzgeber<br />

zu ziehen sind. Dabei stellt sich jedoch nicht<br />

nur die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen<br />

Ideen und Dienstleistungen unabhängig<br />

von der Nutzung eines Computers<br />

patentfähig sein sollen, sondern auch, ob angesichts<br />

der Gewährung des Patentschutzes<br />

<strong>für</strong> Geschäftsmethoden in den USA ein Patentschutz<br />

in Europa aus globalökonomischen<br />

Erwägungen notwendig ist. Eine Kernfrage<br />

in diesem Zusammenhang ist, wie viele<br />

neue Produkte europäische Dienstleistungsunternehmen<br />

(wie beispielsweise Versicherungen,<br />

Banken und Logistikunternehmen)<br />

im Vergleich zu amerikanischen entwickelt<br />

haben und welche ökonomischen Folgen

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