Tätigkeitsbericht 2004/2005 - Max-Planck-Institut für Immaterialgüter ...
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1. Teil:<br />
Forschung des <strong>Institut</strong>s<br />
24<br />
und gefördert, so eine Arbeit zur kollektiven<br />
Wahrnehmung von Urheberrechten, welche<br />
die Rechtslage in Frankreich und Deutschland<br />
vergleicht (Nérisson). Zu nennen sind<br />
schließlich Arbeiten zu einer Dissertation,<br />
die sich mit dem Begriff des „technischen<br />
und wirtschaftlichen Fortschritts“ im französischen<br />
Recht befasst, wobei dieser Begriff<br />
über das europäische Kartellrecht mittlerweile<br />
auch Eingang in das deutsche GWB gefunden<br />
hat (Siebers; dazu ausführlicher vorne<br />
I.2.e) bb).<br />
f) Mittel- und Osteuropa<br />
Im Lichte der europäischen Integration verschiebt<br />
sich die Grenze gegenüber jenen<br />
Ländern Mittel- und Osteuropas, die nicht in<br />
den Harmonisierungsprozess eingebunden<br />
sind, zusehends. Dies rechtfertigt auch eine<br />
laufende, sachte Anpassung der Referatsstrukturen<br />
im Rahmen der <strong>Institut</strong>sarbeit.<br />
Immer mehr qualifi zierte Wissenschaftler<br />
insbesondere aus den neuen Mitgliedstaaten<br />
der EU oder auch Beitrittskandidaten kommen<br />
ans <strong>Institut</strong> und stellen mit Blick auf<br />
den steten Auf- und Ausbau des europäischen<br />
Netzwerks wertvolle Kontakte sicher<br />
(siehe vorne I.2.).<br />
Dessen ungeachtet bleibt ein erheblicher<br />
Aufarbeitungsbedarf in einer ganzen Zahl von<br />
mittel- und insbesondere osteuropäischen<br />
Rechtsordnungen, namentlich der Nachfolgestaaten<br />
der ehemaligen Sowjet union, also<br />
vor allem von Russland und der Ukraine,<br />
nebst den neuen EU-Mitgliedstaaten wie Polen,<br />
der Slowakei, Slowenien, Tschechien<br />
und Ungarn, aber auch der EU-Kandidatenländer<br />
Bulgarien, Rumänien und Kroatien sowie<br />
auch der baltischen Länder. Tatsächlich<br />
war dazu in den letzten Jahren – insbesondere<br />
dank außergewöhnlicher Sprach- und Kulturkenntnisse<br />
von Prof. Dietz und seinen<br />
zahlreichen persönlichen Initiativen in manchen<br />
dieser Länder – namentlich mit Bezug<br />
auf das Urheberrecht bereits Beachtliches geleistet<br />
worden.<br />
Im Berichtszeitraum zu erwähnen sind systematische<br />
Untersuchungen zum Urheberrecht<br />
Bulgariens und zur Urheberrechtsreform in<br />
Russland, die beendet werden konnten (Dietz,<br />
Jakuschewa); begonnen wurde eine weitere<br />
Untersuchung zum neuen, hoch qualifi zierten<br />
und rechtsvergleichend gesehen bedeutsamen<br />
kroatischen Urheberrechtsgesetz (Dietz). Mit<br />
initiiert werden konnte sodann eine Darstellung<br />
der wiederholten Reformen des polnischen<br />
Urheberrechts (Badowski), wobei seitens<br />
des <strong>Institut</strong>s Übersetzungen, insbesondere<br />
auch Gesetzesübersetzungen, aus dem<br />
Polnischen erfolgten (Dietz; siehe dazu auch<br />
hinten II.2.f)); zum polnischen Urheberrecht<br />
ist auch eine rechtsvergleichende Arbeit mit<br />
einem Schwergewicht auf Multimediawerken<br />
abgeschlossen worden (Flisak). Seitens des<br />
<strong>Institut</strong>s initiiert und gefördert werden konnte<br />
sodann eine Darstellung des armenischen Urheberrechts<br />
(Nersisyan). Die Förderung eines<br />
aus dem Land selbst stammenden Urheberrechtsspezialisten<br />
half darüber hinaus, das<br />
kroatische Urheberrecht im Rahmen eines<br />
Kommentars aufzuarbeiten (Gliha). Weitere<br />
geplante Untersuchungen betreffen das bisher<br />
allgemein stark vernachlässigte ukrainische<br />
Urheberrecht, das durch die „politische<br />
Wende“ in diesem Land wohl größere Bedeutung<br />
erlangen wird. Von Bedeutung ist in diesem<br />
Zusammenhang ein Dissertationsprojekt<br />
aus der Ukraine selbst, das im Hinblick auf<br />
die anstehende Urheberrechtsreform die Frage<br />
der Schranken im Digitalbereich aufbereiten<br />
soll (Glotov). Besondere Beachtung soll<br />
aber auch das Urheberrecht des Kandidatenlandes<br />
Rumänien fi nden. Aufgearbeitet werden<br />
sollen schließlich die Unzulänglichkeiten<br />
des serbisch-montenegrinischen Urheberrechts<br />
bei der Bekämpfung von Urheberrechts-Piraterie,<br />
dies unter Anlehnung an internationale,<br />
insbesondere europäische Standards<br />
(Radovanovic).<br />
Weitere wichtige Arbeiten des <strong>Institut</strong>s fokussieren<br />
auf den gewerblichen Rechtsschutz<br />
in Mittel- und Osteuropa. Insbesondere<br />
wurde das vom Europäischen Patentamt<br />
implementierte EU-Programm „Intellectual<br />
Property Rights in the Ukraine“ durch die<br />
Erarbeitung einer Studie zu Fragen der Registrierung<br />
geistiger Eigentumsrechte und<br />
den Zugang zu den registrierten Daten unterstützt<br />
(Prinz zu Waldeck und Pyrmont).<br />
Nachdem sodann das in den vergangenen 15<br />
Jahren schon zweimal abgebrochene bzw.<br />
unterbrochene Projekt der Überführung aller<br />
Gesetze zum geistigen Eigentum in ein<br />
4. Zivilgesetzbuch (Geistiges Eigentum) in<br />
Russland wieder aufgenommen wurde,<br />
konnten Vertreter des <strong>Institut</strong>s sodann im<br />
Rahmen einer Klausurtagung vortragen, die<br />
von einer <strong>für</strong> dieses Projekt federführend