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Tätigkeitsbericht 2004/2005 - Max-Planck-Institut für Immaterialgüter ...

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1. Teil:<br />

Forschung des <strong>Institut</strong>s<br />

24<br />

und gefördert, so eine Arbeit zur kollektiven<br />

Wahrnehmung von Urheberrechten, welche<br />

die Rechtslage in Frankreich und Deutschland<br />

vergleicht (Nérisson). Zu nennen sind<br />

schließlich Arbeiten zu einer Dissertation,<br />

die sich mit dem Begriff des „technischen<br />

und wirtschaftlichen Fortschritts“ im französischen<br />

Recht befasst, wobei dieser Begriff<br />

über das europäische Kartellrecht mittlerweile<br />

auch Eingang in das deutsche GWB gefunden<br />

hat (Siebers; dazu ausführlicher vorne<br />

I.2.e) bb).<br />

f) Mittel- und Osteuropa<br />

Im Lichte der europäischen Integration verschiebt<br />

sich die Grenze gegenüber jenen<br />

Ländern Mittel- und Osteuropas, die nicht in<br />

den Harmonisierungsprozess eingebunden<br />

sind, zusehends. Dies rechtfertigt auch eine<br />

laufende, sachte Anpassung der Referatsstrukturen<br />

im Rahmen der <strong>Institut</strong>sarbeit.<br />

Immer mehr qualifi zierte Wissenschaftler<br />

insbesondere aus den neuen Mitgliedstaaten<br />

der EU oder auch Beitrittskandidaten kommen<br />

ans <strong>Institut</strong> und stellen mit Blick auf<br />

den steten Auf- und Ausbau des europäischen<br />

Netzwerks wertvolle Kontakte sicher<br />

(siehe vorne I.2.).<br />

Dessen ungeachtet bleibt ein erheblicher<br />

Aufarbeitungsbedarf in einer ganzen Zahl von<br />

mittel- und insbesondere osteuropäischen<br />

Rechtsordnungen, namentlich der Nachfolgestaaten<br />

der ehemaligen Sowjet union, also<br />

vor allem von Russland und der Ukraine,<br />

nebst den neuen EU-Mitgliedstaaten wie Polen,<br />

der Slowakei, Slowenien, Tschechien<br />

und Ungarn, aber auch der EU-Kandidatenländer<br />

Bulgarien, Rumänien und Kroatien sowie<br />

auch der baltischen Länder. Tatsächlich<br />

war dazu in den letzten Jahren – insbesondere<br />

dank außergewöhnlicher Sprach- und Kulturkenntnisse<br />

von Prof. Dietz und seinen<br />

zahlreichen persönlichen Initiativen in manchen<br />

dieser Länder – namentlich mit Bezug<br />

auf das Urheberrecht bereits Beachtliches geleistet<br />

worden.<br />

Im Berichtszeitraum zu erwähnen sind systematische<br />

Untersuchungen zum Urheberrecht<br />

Bulgariens und zur Urheberrechtsreform in<br />

Russland, die beendet werden konnten (Dietz,<br />

Jakuschewa); begonnen wurde eine weitere<br />

Untersuchung zum neuen, hoch qualifi zierten<br />

und rechtsvergleichend gesehen bedeutsamen<br />

kroatischen Urheberrechtsgesetz (Dietz). Mit<br />

initiiert werden konnte sodann eine Darstellung<br />

der wiederholten Reformen des polnischen<br />

Urheberrechts (Badowski), wobei seitens<br />

des <strong>Institut</strong>s Übersetzungen, insbesondere<br />

auch Gesetzesübersetzungen, aus dem<br />

Polnischen erfolgten (Dietz; siehe dazu auch<br />

hinten II.2.f)); zum polnischen Urheberrecht<br />

ist auch eine rechtsvergleichende Arbeit mit<br />

einem Schwergewicht auf Multimediawerken<br />

abgeschlossen worden (Flisak). Seitens des<br />

<strong>Institut</strong>s initiiert und gefördert werden konnte<br />

sodann eine Darstellung des armenischen Urheberrechts<br />

(Nersisyan). Die Förderung eines<br />

aus dem Land selbst stammenden Urheberrechtsspezialisten<br />

half darüber hinaus, das<br />

kroatische Urheberrecht im Rahmen eines<br />

Kommentars aufzuarbeiten (Gliha). Weitere<br />

geplante Untersuchungen betreffen das bisher<br />

allgemein stark vernachlässigte ukrainische<br />

Urheberrecht, das durch die „politische<br />

Wende“ in diesem Land wohl größere Bedeutung<br />

erlangen wird. Von Bedeutung ist in diesem<br />

Zusammenhang ein Dissertationsprojekt<br />

aus der Ukraine selbst, das im Hinblick auf<br />

die anstehende Urheberrechtsreform die Frage<br />

der Schranken im Digitalbereich aufbereiten<br />

soll (Glotov). Besondere Beachtung soll<br />

aber auch das Urheberrecht des Kandidatenlandes<br />

Rumänien fi nden. Aufgearbeitet werden<br />

sollen schließlich die Unzulänglichkeiten<br />

des serbisch-montenegrinischen Urheberrechts<br />

bei der Bekämpfung von Urheberrechts-Piraterie,<br />

dies unter Anlehnung an internationale,<br />

insbesondere europäische Standards<br />

(Radovanovic).<br />

Weitere wichtige Arbeiten des <strong>Institut</strong>s fokussieren<br />

auf den gewerblichen Rechtsschutz<br />

in Mittel- und Osteuropa. Insbesondere<br />

wurde das vom Europäischen Patentamt<br />

implementierte EU-Programm „Intellectual<br />

Property Rights in the Ukraine“ durch die<br />

Erarbeitung einer Studie zu Fragen der Registrierung<br />

geistiger Eigentumsrechte und<br />

den Zugang zu den registrierten Daten unterstützt<br />

(Prinz zu Waldeck und Pyrmont).<br />

Nachdem sodann das in den vergangenen 15<br />

Jahren schon zweimal abgebrochene bzw.<br />

unterbrochene Projekt der Überführung aller<br />

Gesetze zum geistigen Eigentum in ein<br />

4. Zivilgesetzbuch (Geistiges Eigentum) in<br />

Russland wieder aufgenommen wurde,<br />

konnten Vertreter des <strong>Institut</strong>s sodann im<br />

Rahmen einer Klausurtagung vortragen, die<br />

von einer <strong>für</strong> dieses Projekt federführend

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