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Tätigkeitsbericht 2004/2005 - Max-Planck-Institut für Immaterialgüter ...

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auch in Vorträgen vor internationalem wissenschaftlichem<br />

Publikum kritisch erörtert<br />

(Prinz zu Waldeck und Pyrmont). Professor<br />

Straus führte darüber hinaus den Vorsitz<br />

einer Arbeitsgruppe der OECD, der es nach<br />

über zweijähriger Tätigkeit <strong>2005</strong> gelang,<br />

„Best Practice Guidelines for the Licensing<br />

of Genetic Inventions“ auszuarbeiten.<br />

Mit dem Schutzbereich von Patenten auf<br />

humangenomische Erfi ndungen beschäftigt<br />

sich eine am <strong>Institut</strong> vergebene Dissertation<br />

(Prinz zu Waldeck und Pyrmont). In einem<br />

naturwissenschaftlichen Grundlagenteil<br />

wird hierbei insbesondere auf die neuesten<br />

Erkenntnisse zum Ablauf und der Steuerung<br />

der Genexpression eingegangen und<br />

die praktischen Anwendungsmöglichkeiten<br />

gentechnischer Erfi ndungen und deren damit<br />

verbundene wirtschaftliche Bedeutung<br />

dargestellt. Anschließend widmet sich die<br />

Arbeit der Untersuchung der jeweiligen<br />

Rechtslage bei der Bestimmung des Schutzbereichs<br />

in Deutschland, England und den<br />

USA, wobei einleitend auf die Praxis und<br />

Entwicklung der Anspruchsformulierung<br />

eingegangen wird. Weitere Schwerpunkte<br />

der Arbeit bilden die Diskussion um einen<br />

absoluten oder einen zweckgebundenen<br />

Stoffschutz – eine Frage, welche <strong>für</strong> europäische<br />

sowie <strong>für</strong> vor der Implementierung erteilte<br />

deutsche Patente selbst nach der durch<br />

die Implementierung der Biotechnologierichtlinie<br />

in das deutsche Patentgesetz bewirkten<br />

Absage an den absoluten Stoffschutz<br />

weiter von großem Interesse ist –, die Frage<br />

der Äquivalenz bei Stoffansprüchen sowie<br />

die Reichweite sog. reach-through claims. Zu<br />

letzterem Fragekomplex wurde auch eine<br />

Einzelstudie veröffentlicht (Straus).<br />

Der Frage der Patentierbarkeit menschlicher<br />

Stammzellen ist eine weitere, im Berichtszeitraum<br />

gut fortgeschrittene Dissertation<br />

gewidmet (Romandini). Drei Hauptfragen<br />

bilden den Schwerpunkt der Arbeit, nämlich<br />

ob und wie weit der Erfi ndungsbegriff (Art.<br />

52 EPÜ), der Vorbehalt des ordre public und<br />

der guten Sitten (Art. 53 Bst. a EPÜ) sowie<br />

das Schutzhindernis <strong>für</strong> medizinische Verfahren<br />

(Art. 52 Abs. 4 EPÜ) die Patentierbarkeit<br />

unmittelbarer Ergebnisse der Stammzellforschung<br />

beschränken können. Im<br />

Be richtszeitraum wurden die rechtlichen und<br />

naturwissenschaftlichen Grundlagen erarbeitet<br />

und die Hauptaufmerksamkeit im Weite-<br />

ren auf das Patentierungsverbot aufgrund der<br />

öffentlichen Ordnung und der guten Sitten<br />

gelegt. Die gegenwärtige Rechtsprechung<br />

des EPA, wonach Handlungsweisungen betreffend<br />

biologisches Material embryonaler<br />

Herkunft durch die Generalklausel des Art.<br />

53 Bst. a EPÜ vom Patentschutz ausgeschlossen<br />

sind, wird kritisch untersucht. Demselben<br />

Fragenkomplex – aber mit etwas anderen<br />

Schwerpunkten, nämlich dem US-amerikanischen<br />

und dem neuer EU-Beitrittsländer –<br />

gilt eine englischsprachige, zugleich von Kollegen<br />

der University of Houston Law Center<br />

und der Juristischen Fakultät der Universität<br />

von Ljubljana sowie dem <strong>Institut</strong> betreute<br />

Dissertation, die im Berichtszeitraum in Angriff<br />

genommen wurde (Triller-Vrtovec).<br />

Die Patentierbarkeit humaner embryonaler<br />

Stammzellen nach europäischem Recht war<br />

darüber hinaus Gegenstand mehrerer Veröffentlichungen<br />

sowie mehrerer Vorträge in<br />

internationalen wissenschaftlichen Foren,<br />

namentlich dem Weltwirtschaftsforum in<br />

Davos (Straus).<br />

Ein weiteres in Bearbeitung befi ndliches Dissertationsvorhaben<br />

dient der Berücksichtigung<br />

philosophischer Grundlagen bei der patentrechtlichen<br />

Einordnung biologischer<br />

Materialien, indem es sich mit dem Begriff<br />

des „menschlichen Lebewesens“ beschäftigt<br />

(Sattler de Sousa e Brito). Dieser Begriff<br />

fi ndet sich in Art. 6 Abs. 2 lit. a und b Biotechnologierichtlinie<br />

98/44/EG sowie in einer<br />

Reihe von Erwägungsgründen dieser<br />

Richtlinie. Er wird nun auch im Rahmen der<br />

Umsetzung in deutsches Recht durch das<br />

nach vierjähriger lebhafter Diskussion am 21.<br />

Januar <strong>2005</strong> verabschiedete Gesetz zur Umsetzung<br />

der Biopatentrichtlinie in § 2 Abs. 2<br />

lit. a und b PatG (n.F.) verwendet. Eine entscheidende<br />

Rolle spielt er im Zusammenhang<br />

mit der Patentierung von Verfahren und<br />

Erzeugnissen im Bereich von embryonalen<br />

Stammzellen. Hinter dem Begriff des<br />

„menschlichen Lebewesens“ verbirgt sich damit<br />

die wirtschaftliche Grund lage <strong>für</strong> eine<br />

Schlüsseltechnologie der medizinischen Zukunftsforschung.<br />

Der interdisziplinäre Ansatz<br />

der Arbeit trägt der grundlegenden Bedeutung<br />

des Begriffs Rechnung; neben der<br />

juristischen Analyse werden insbesondere<br />

die biologisch-medizinische Einordnung und<br />

philosophische Aspekte beleuchtet. Dabei<br />

sollen die verschiedenen Argumentationslini-<br />

<strong>Tätigkeitsbericht</strong><br />

<strong>2004</strong>/<strong>2005</strong><br />

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