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Tätigkeitsbericht 2004/2005 - Max-Planck-Institut für Immaterialgüter ...

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1. Teil:<br />

Forschung des <strong>Institut</strong>s<br />

52<br />

die Entwicklung des Markenrechts in Deutschland<br />

nach (Bähr).<br />

Eine Dissertation zur gegenwärtigen Organisation<br />

des Domainnamenssystems (DNS)<br />

konnte im Berichtszeitraum fertiggestellt<br />

werden (Voegeli). Hierbei werden Aufbau,<br />

Funktionsweise und die rechtliche Einordnung<br />

der ICANN als <strong>Institut</strong>ion analysiert.<br />

Das UDRP als neuartiges Schiedsgerichtssystem<br />

wird ebenfalls einer gründlichen Analyse<br />

unterzogen. Trotz wesentlicher Kritikpunkte<br />

wird empfohlen, am gegenwärtigen<br />

Organisationssystem im Grundsatz festzuhalten.<br />

Hierbei sollte aber auf eine stärkere<br />

Beteiligung der internationalen Staatengemeinschaft<br />

innerhalb des bestehenden rechtlichen<br />

Rahmens hingearbeitet werden.<br />

e) Geographische Angaben<br />

Das vor mehr als zehn Jahren errichtete<br />

gemeinschaftsrechtliche Schutzsystem geographischer<br />

Angaben und Ursprungsbe zeichnungen<br />

<strong>für</strong> Agrarerzeugnisse und Lebensmittel<br />

der Verordnung Nr. 2081/92 EWG<br />

entwickelt sich immer mehr zu einem Muster<br />

eines wirksamen und stabilen Schutzes<br />

<strong>für</strong> diese Rechte des geistigen Eigentums.<br />

Dessen Grundzüge wurden in Vorträgen, Tagungsbeiträgen<br />

und Aufsätzen dargestellt<br />

(Knaak). Seine internationale Bewährungsprobe<br />

hat es in einem WTO-Streitschlichtungsverfahren<br />

bestanden, das im März <strong>2005</strong><br />

zu einem WTO-Panel-Entscheid geführt hat.<br />

Darin sind die materiellrechtlichen Regelungen<br />

der Verordnung zum Verhältnis von eingetragenen<br />

geographischen Angaben und älteren<br />

Marken als mit dem TRIPS vereinbar<br />

beurteilt worden. Durch einige präzisierende<br />

Feststellungen sind in diesem sensiblen Konfl<br />

iktbereich bestehende weitere Unsicherheiten<br />

ausgeräumt worden.<br />

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs<br />

hat inzwischen ebenfalls wichtige<br />

Grundsatzfragen im Zusammenhang mit diesem<br />

Schutzsystem klären können. Sie ist in<br />

einem Festschriftenbeitrag analysiert worden<br />

(Knaak). Insbesondere das lange Zeit<br />

umstrittene Verhältnis zwischen dem gemeinschaftsrechtlichen<br />

und dem nationalen<br />

Schutz geographischer Angaben ist im Sinne<br />

eines Bestandsschutzes der national geschützten<br />

Rechte entschieden worden, der<br />

nur dann erlischt, wenn ein gemeinschafts-<br />

rechtlicher Schutz entsteht. Ebenso wichtig<br />

ist, was der Europäische Gerichtshof zur<br />

Vereinbarkeit des gemeinschaftsrechtlichen<br />

Schutzes geographischer Angaben mit dem<br />

EG-Vertrag entwickelt hat. Die Untersuchung<br />

zeigt auf, dass die inhaltliche<br />

Aus gestaltung dieses Schutzes durch die<br />

Spezifi kation der Eintragung einer Rechtfertigungskontrolle<br />

standzuhalten hat, die am<br />

spezifi schen Schutzgegenstand dieser Rechte<br />

ausgerichtet wird.<br />

Eine noch laufende Dissertation befasst sich<br />

ebenfalls intensiv mit der Verordnung Nr.<br />

2081/92 EWG (Engelhardt). Sie konzentriert<br />

sich dabei auf einen Themenkreis, der<br />

<strong>für</strong> die tatsächliche Stärke dieses Schutzrechts<br />

von größter Bedeutung ist. Es handelt<br />

sich um die Frage der Ausgestaltung des<br />

Rechtsschutzsystems. Der europäische Gesetzgeber<br />

hat insoweit lückenhafte und zum<br />

Teil in sich widersprüchliche Regelungen<br />

getroffen, die einer eingehenden wissenschaftlichen<br />

Analyse unterzogen werden.<br />

Die Dissertation untersucht dabei zwei<br />

grundsätzliche Konstellationen, die untrennbar<br />

miteinander verbunden sind: zum einen<br />

den Rechtsschutz eingetragener geographischer<br />

Bezeichnungen gegen Verletzungen,<br />

zum anderen die Möglichkeiten Dritter, gegen<br />

die Gewährung des gemeinschaftsrechtlichen<br />

Schutzes <strong>für</strong> eine solche Bezeichnung<br />

vor zugehen. Es erfolgt eine kritische<br />

Auseinandersetzung mit den Zielen der Verordnung<br />

sowie mit dem Verhältnis dieses<br />

Regelungssystems zu jenem des Wettbewerbs-<br />

und Markenrechts.<br />

Der nationale Schutz geographischer Herkunftsangaben<br />

in den EG-Mitgliedstaaten<br />

ist nach den jüngsten Entwicklungen in der<br />

europäischen Gesetzgebung und Rechtsprechung<br />

weiterhin von hohem Interesse. Dies<br />

gilt namentlich <strong>für</strong> den nationalen Schutz in<br />

den neuen Mitgliedstaaten, die infolge der<br />

Abschaffung des vereinfachten Anmeldeverfahrens<br />

nach der Verordnung Nr. 2081/92<br />

EWG kurz vor der EU-Erweiterung keine<br />

Möglichkeit hatten, ihre geographischen Angaben<br />

auf diese vereinfachte Weise unter gemeinschaftsrechtlichen<br />

Schutz zu stellen. In<br />

einer Arbeit zum Schutz geographischer Herkunftsangaben<br />

in Polen wurden die aus dem<br />

EU-Beitritt Polens resultierenden Übergangsprobleme<br />

dargestellt (Czerwinski).<br />

Rechtsvergleichend unter Berücksichtigung

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