Tätigkeitsbericht 2004/2005 - Max-Planck-Institut für Immaterialgüter ...
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1. Teil:<br />
Forschung des <strong>Institut</strong>s<br />
52<br />
die Entwicklung des Markenrechts in Deutschland<br />
nach (Bähr).<br />
Eine Dissertation zur gegenwärtigen Organisation<br />
des Domainnamenssystems (DNS)<br />
konnte im Berichtszeitraum fertiggestellt<br />
werden (Voegeli). Hierbei werden Aufbau,<br />
Funktionsweise und die rechtliche Einordnung<br />
der ICANN als <strong>Institut</strong>ion analysiert.<br />
Das UDRP als neuartiges Schiedsgerichtssystem<br />
wird ebenfalls einer gründlichen Analyse<br />
unterzogen. Trotz wesentlicher Kritikpunkte<br />
wird empfohlen, am gegenwärtigen<br />
Organisationssystem im Grundsatz festzuhalten.<br />
Hierbei sollte aber auf eine stärkere<br />
Beteiligung der internationalen Staatengemeinschaft<br />
innerhalb des bestehenden rechtlichen<br />
Rahmens hingearbeitet werden.<br />
e) Geographische Angaben<br />
Das vor mehr als zehn Jahren errichtete<br />
gemeinschaftsrechtliche Schutzsystem geographischer<br />
Angaben und Ursprungsbe zeichnungen<br />
<strong>für</strong> Agrarerzeugnisse und Lebensmittel<br />
der Verordnung Nr. 2081/92 EWG<br />
entwickelt sich immer mehr zu einem Muster<br />
eines wirksamen und stabilen Schutzes<br />
<strong>für</strong> diese Rechte des geistigen Eigentums.<br />
Dessen Grundzüge wurden in Vorträgen, Tagungsbeiträgen<br />
und Aufsätzen dargestellt<br />
(Knaak). Seine internationale Bewährungsprobe<br />
hat es in einem WTO-Streitschlichtungsverfahren<br />
bestanden, das im März <strong>2005</strong><br />
zu einem WTO-Panel-Entscheid geführt hat.<br />
Darin sind die materiellrechtlichen Regelungen<br />
der Verordnung zum Verhältnis von eingetragenen<br />
geographischen Angaben und älteren<br />
Marken als mit dem TRIPS vereinbar<br />
beurteilt worden. Durch einige präzisierende<br />
Feststellungen sind in diesem sensiblen Konfl<br />
iktbereich bestehende weitere Unsicherheiten<br />
ausgeräumt worden.<br />
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs<br />
hat inzwischen ebenfalls wichtige<br />
Grundsatzfragen im Zusammenhang mit diesem<br />
Schutzsystem klären können. Sie ist in<br />
einem Festschriftenbeitrag analysiert worden<br />
(Knaak). Insbesondere das lange Zeit<br />
umstrittene Verhältnis zwischen dem gemeinschaftsrechtlichen<br />
und dem nationalen<br />
Schutz geographischer Angaben ist im Sinne<br />
eines Bestandsschutzes der national geschützten<br />
Rechte entschieden worden, der<br />
nur dann erlischt, wenn ein gemeinschafts-<br />
rechtlicher Schutz entsteht. Ebenso wichtig<br />
ist, was der Europäische Gerichtshof zur<br />
Vereinbarkeit des gemeinschaftsrechtlichen<br />
Schutzes geographischer Angaben mit dem<br />
EG-Vertrag entwickelt hat. Die Untersuchung<br />
zeigt auf, dass die inhaltliche<br />
Aus gestaltung dieses Schutzes durch die<br />
Spezifi kation der Eintragung einer Rechtfertigungskontrolle<br />
standzuhalten hat, die am<br />
spezifi schen Schutzgegenstand dieser Rechte<br />
ausgerichtet wird.<br />
Eine noch laufende Dissertation befasst sich<br />
ebenfalls intensiv mit der Verordnung Nr.<br />
2081/92 EWG (Engelhardt). Sie konzentriert<br />
sich dabei auf einen Themenkreis, der<br />
<strong>für</strong> die tatsächliche Stärke dieses Schutzrechts<br />
von größter Bedeutung ist. Es handelt<br />
sich um die Frage der Ausgestaltung des<br />
Rechtsschutzsystems. Der europäische Gesetzgeber<br />
hat insoweit lückenhafte und zum<br />
Teil in sich widersprüchliche Regelungen<br />
getroffen, die einer eingehenden wissenschaftlichen<br />
Analyse unterzogen werden.<br />
Die Dissertation untersucht dabei zwei<br />
grundsätzliche Konstellationen, die untrennbar<br />
miteinander verbunden sind: zum einen<br />
den Rechtsschutz eingetragener geographischer<br />
Bezeichnungen gegen Verletzungen,<br />
zum anderen die Möglichkeiten Dritter, gegen<br />
die Gewährung des gemeinschaftsrechtlichen<br />
Schutzes <strong>für</strong> eine solche Bezeichnung<br />
vor zugehen. Es erfolgt eine kritische<br />
Auseinandersetzung mit den Zielen der Verordnung<br />
sowie mit dem Verhältnis dieses<br />
Regelungssystems zu jenem des Wettbewerbs-<br />
und Markenrechts.<br />
Der nationale Schutz geographischer Herkunftsangaben<br />
in den EG-Mitgliedstaaten<br />
ist nach den jüngsten Entwicklungen in der<br />
europäischen Gesetzgebung und Rechtsprechung<br />
weiterhin von hohem Interesse. Dies<br />
gilt namentlich <strong>für</strong> den nationalen Schutz in<br />
den neuen Mitgliedstaaten, die infolge der<br />
Abschaffung des vereinfachten Anmeldeverfahrens<br />
nach der Verordnung Nr. 2081/92<br />
EWG kurz vor der EU-Erweiterung keine<br />
Möglichkeit hatten, ihre geographischen Angaben<br />
auf diese vereinfachte Weise unter gemeinschaftsrechtlichen<br />
Schutz zu stellen. In<br />
einer Arbeit zum Schutz geographischer Herkunftsangaben<br />
in Polen wurden die aus dem<br />
EU-Beitritt Polens resultierenden Übergangsprobleme<br />
dargestellt (Czerwinski).<br />
Rechtsvergleichend unter Berücksichtigung