Tätigkeitsbericht 2004/2005 - Max-Planck-Institut für Immaterialgüter ...
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1. Teil:<br />
Forschung des <strong>Institut</strong>s<br />
16<br />
einen entsprechenden Gesetzgebungsprozess<br />
konstruktiv zu begleiten.<br />
Ein weiteres Themenfeld des europäischen<br />
Rechts beschlägt die Schnittstelle zum Vertragsrecht.<br />
Hier wurde ein neuer Forschungsschwerpunkt<br />
gebildet. Diesbezüglich wurde<br />
im Jahr <strong>2005</strong> nicht nur eine deutlich ökonomisch<br />
geprägte Dissertation zum europäischen<br />
Privatrecht veröffentlicht (Sailer).<br />
Es wurde insbesondere auch eine Dissertation<br />
begonnen, welche das europäische Recht<br />
vor dem Hintergrund von <strong>Immaterialgüter</strong>rechtsverträgen<br />
untersucht (Stiel). Diese<br />
Arbeit wiederum steht in Zusammenhang<br />
mit einem neuen Forschungsschwerpunkt,<br />
welcher es zum Ziel hat, Strukturen eines<br />
europäischen <strong>Immaterialgüter</strong>vertragsrechts<br />
zu entwickeln (siehe dazu hinten II.5.c) und<br />
2. Teil, A.).<br />
3. Ausländische Rechtsordnungen<br />
Das <strong>Institut</strong> bearbeitet eine Vielzahl von ausländischen<br />
Rechtsordnungen nach Bedarf<br />
bzw. in Abhängigkeit des jeweiligen Projekts.<br />
Dies kann in der nachfolgenden Untergliederung<br />
nur unvollständig abgebildet werden.<br />
Insbesondere stellen die erläuterten Projekte<br />
eine bloße Momentaufnahme dar und refl<br />
ektieren insoweit auch nur eine Auswahl<br />
der längerfristigen <strong>Institut</strong>sarbeit.<br />
Ein sehr wesentlicher Teil der Arbeit mit Bezug<br />
auf ausländische Rechtsordnungen vollzieht<br />
sich im Übrigen im Zusammenhang<br />
mit den beiden <strong>Institut</strong>szeitschriften (GRUR<br />
Int. und IIC). Für jene werden wissenschaftliche<br />
Beiträge von Autoren aus teilweise wenig<br />
entwickelten Regionen betreut bzw. aufgearbeitet;<br />
ebenso dokumentiert das <strong>Institut</strong><br />
in seinen Zeitschriften die Rechtsprechung<br />
aus unterschiedlichsten Ländern; zahlreiche<br />
dieser Entscheidungen wären ansonsten<br />
überhaupt nicht greifbar.<br />
Die gesamte Reichweite der Arbeiten des <strong>Institut</strong>s<br />
zu den ausländischen Rechtsordnungen<br />
vermag die nachfolgende geographische<br />
Gliederung naturgemäß nicht zu spiegeln, zumal<br />
gewisse Gruppierungen von Staaten teilweise<br />
mehr historische als sachlogische Gründe<br />
aufweisen, was mit Bezug auf einzelne<br />
Regionen unweigerlich zu Überschneidungen<br />
führt (z.B. Commonwealth und Asien).<br />
a) USA<br />
Die Bedeutung des Rechts der USA <strong>für</strong> die<br />
Arbeit des <strong>Institut</strong>s bedarf kaum näherer Begründung.<br />
Neben den einleitend genannten<br />
allgemeinen Aufgaben im Zusammenhang<br />
mit der Beobachtung der Rechtsentwicklung<br />
– unter anderem anhand von 70 vom <strong>Institut</strong><br />
abonnierten Fachzeitschriften – und der Verarbeitung<br />
von jährlich rund 15 Entscheidungen<br />
<strong>für</strong> die <strong>Institut</strong>szeitschriften liegt der<br />
Schwerpunkt des USA-Referats (Leitung<br />
Peukert) jedoch naturgemäß primär in der<br />
Pfl ege der vielfältigen Kontakte zu Wissenschaftlern<br />
und Praktikern aus den USA; besonders<br />
hervorzuheben ist die enge Kooperation<br />
mit der George Washington University<br />
Law School (GWU, Washington, D.C.), die<br />
auch als Partner am Munich Intellectual<br />
Property Law Center (MIPLC) beteiligt ist.<br />
Als Beispiel der auf hohem Entwicklungsniveau<br />
stattfi ndenden Zusammenarbeit sei<br />
eine Tagung der GWU zur Sank tionierung<br />
vorsätzlicher Patentverletzungen durch punitive<br />
damages vom März <strong>2005</strong> erwähnt, in<br />
welche das <strong>Institut</strong> mittels seiner <strong>2004</strong> neu<br />
installierten, modernen Videokonferenzanlage<br />
involviert war und an welcher <strong>Institut</strong>sangehörige<br />
die deutsche Rechtslage, die die<br />
Verknüpfung von Strafe und Schadensersatz<br />
nicht kennt, in die amerikanische Diskussion<br />
einbringen konnten (Schuster). Frucht<br />
dieser Zusammenarbeit ist auch eine Mitwirkung<br />
im Unterricht im Rahmen der jährlichen<br />
Summer School der GWU in München<br />
(von Lewinski, Peukert). Das <strong>Institut</strong><br />
organisierte auch eine Vielzahl von Vorträgen<br />
US-amerikanischer Wissenschaftler und<br />
Praktiker am <strong>Institut</strong>; besonders erwähnenswert<br />
ist hier eine Kooperation mit dem amerikanischen<br />
Generalkonsulat in München<br />
anlässlich eines Vortrags von Marybeth Peters,<br />
Leiterin des Register of Copyright, zum<br />
Thema „U.S. Copyright Law and Policy“ im<br />
Oktober <strong>2005</strong>.<br />
In die <strong>Institut</strong>sarbeit integriert ist eine Reihe<br />
von Dissertationsprojekten, die sich ausschließlich<br />
oder im Rahmen rechtsvergleichender<br />
Themenstellungen mit dem USamerikanischen<br />
Recht auseinandersetzen.<br />
Eine schon <strong>2004</strong> abgeschlossene, sehr umfassende<br />
Arbeit zum Lizenzvertragsrecht<br />
– welches sich aufgrund des Zusammenspiels<br />
von Federal- und Statelaw als sehr<br />
komplexe Materie gestaltet – darf dabei nach