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Tätigkeitsbericht 2004/2005 - Max-Planck-Institut für Immaterialgüter ...

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1. Teil:<br />

Forschung des <strong>Institut</strong>s<br />

16<br />

einen entsprechenden Gesetzgebungsprozess<br />

konstruktiv zu begleiten.<br />

Ein weiteres Themenfeld des europäischen<br />

Rechts beschlägt die Schnittstelle zum Vertragsrecht.<br />

Hier wurde ein neuer Forschungsschwerpunkt<br />

gebildet. Diesbezüglich wurde<br />

im Jahr <strong>2005</strong> nicht nur eine deutlich ökonomisch<br />

geprägte Dissertation zum europäischen<br />

Privatrecht veröffentlicht (Sailer).<br />

Es wurde insbesondere auch eine Dissertation<br />

begonnen, welche das europäische Recht<br />

vor dem Hintergrund von <strong>Immaterialgüter</strong>rechtsverträgen<br />

untersucht (Stiel). Diese<br />

Arbeit wiederum steht in Zusammenhang<br />

mit einem neuen Forschungsschwerpunkt,<br />

welcher es zum Ziel hat, Strukturen eines<br />

europäischen <strong>Immaterialgüter</strong>vertragsrechts<br />

zu entwickeln (siehe dazu hinten II.5.c) und<br />

2. Teil, A.).<br />

3. Ausländische Rechtsordnungen<br />

Das <strong>Institut</strong> bearbeitet eine Vielzahl von ausländischen<br />

Rechtsordnungen nach Bedarf<br />

bzw. in Abhängigkeit des jeweiligen Projekts.<br />

Dies kann in der nachfolgenden Untergliederung<br />

nur unvollständig abgebildet werden.<br />

Insbesondere stellen die erläuterten Projekte<br />

eine bloße Momentaufnahme dar und refl<br />

ektieren insoweit auch nur eine Auswahl<br />

der längerfristigen <strong>Institut</strong>sarbeit.<br />

Ein sehr wesentlicher Teil der Arbeit mit Bezug<br />

auf ausländische Rechtsordnungen vollzieht<br />

sich im Übrigen im Zusammenhang<br />

mit den beiden <strong>Institut</strong>szeitschriften (GRUR<br />

Int. und IIC). Für jene werden wissenschaftliche<br />

Beiträge von Autoren aus teilweise wenig<br />

entwickelten Regionen betreut bzw. aufgearbeitet;<br />

ebenso dokumentiert das <strong>Institut</strong><br />

in seinen Zeitschriften die Rechtsprechung<br />

aus unterschiedlichsten Ländern; zahlreiche<br />

dieser Entscheidungen wären ansonsten<br />

überhaupt nicht greifbar.<br />

Die gesamte Reichweite der Arbeiten des <strong>Institut</strong>s<br />

zu den ausländischen Rechtsordnungen<br />

vermag die nachfolgende geographische<br />

Gliederung naturgemäß nicht zu spiegeln, zumal<br />

gewisse Gruppierungen von Staaten teilweise<br />

mehr historische als sachlogische Gründe<br />

aufweisen, was mit Bezug auf einzelne<br />

Regionen unweigerlich zu Überschneidungen<br />

führt (z.B. Commonwealth und Asien).<br />

a) USA<br />

Die Bedeutung des Rechts der USA <strong>für</strong> die<br />

Arbeit des <strong>Institut</strong>s bedarf kaum näherer Begründung.<br />

Neben den einleitend genannten<br />

allgemeinen Aufgaben im Zusammenhang<br />

mit der Beobachtung der Rechtsentwicklung<br />

– unter anderem anhand von 70 vom <strong>Institut</strong><br />

abonnierten Fachzeitschriften – und der Verarbeitung<br />

von jährlich rund 15 Entscheidungen<br />

<strong>für</strong> die <strong>Institut</strong>szeitschriften liegt der<br />

Schwerpunkt des USA-Referats (Leitung<br />

Peukert) jedoch naturgemäß primär in der<br />

Pfl ege der vielfältigen Kontakte zu Wissenschaftlern<br />

und Praktikern aus den USA; besonders<br />

hervorzuheben ist die enge Kooperation<br />

mit der George Washington University<br />

Law School (GWU, Washington, D.C.), die<br />

auch als Partner am Munich Intellectual<br />

Property Law Center (MIPLC) beteiligt ist.<br />

Als Beispiel der auf hohem Entwicklungsniveau<br />

stattfi ndenden Zusammenarbeit sei<br />

eine Tagung der GWU zur Sank tionierung<br />

vorsätzlicher Patentverletzungen durch punitive<br />

damages vom März <strong>2005</strong> erwähnt, in<br />

welche das <strong>Institut</strong> mittels seiner <strong>2004</strong> neu<br />

installierten, modernen Videokonferenzanlage<br />

involviert war und an welcher <strong>Institut</strong>sangehörige<br />

die deutsche Rechtslage, die die<br />

Verknüpfung von Strafe und Schadensersatz<br />

nicht kennt, in die amerikanische Diskussion<br />

einbringen konnten (Schuster). Frucht<br />

dieser Zusammenarbeit ist auch eine Mitwirkung<br />

im Unterricht im Rahmen der jährlichen<br />

Summer School der GWU in München<br />

(von Lewinski, Peukert). Das <strong>Institut</strong><br />

organisierte auch eine Vielzahl von Vorträgen<br />

US-amerikanischer Wissenschaftler und<br />

Praktiker am <strong>Institut</strong>; besonders erwähnenswert<br />

ist hier eine Kooperation mit dem amerikanischen<br />

Generalkonsulat in München<br />

anlässlich eines Vortrags von Marybeth Peters,<br />

Leiterin des Register of Copyright, zum<br />

Thema „U.S. Copyright Law and Policy“ im<br />

Oktober <strong>2005</strong>.<br />

In die <strong>Institut</strong>sarbeit integriert ist eine Reihe<br />

von Dissertationsprojekten, die sich ausschließlich<br />

oder im Rahmen rechtsvergleichender<br />

Themenstellungen mit dem USamerikanischen<br />

Recht auseinandersetzen.<br />

Eine schon <strong>2004</strong> abgeschlossene, sehr umfassende<br />

Arbeit zum Lizenzvertragsrecht<br />

– welches sich aufgrund des Zusammenspiels<br />

von Federal- und Statelaw als sehr<br />

komplexe Materie gestaltet – darf dabei nach

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