Tätigkeitsbericht 2004/2005 - Max-Planck-Institut für Immaterialgüter ...
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1. Teil:<br />
Forschung des <strong>Institut</strong>s<br />
64<br />
suchen. Nachdem bereits im vorangegangenen<br />
Berichtszeitraum eine Dissertation zum<br />
internationalen Kartellverfahrensrecht veröffentlicht<br />
werden konnte (Podszun), wurde<br />
im Berichtszeitraum eine Arbeit zu den wettbewerbspolitisch<br />
besonders problematischen<br />
vertikalen Vereinbarungen abgeschlossen<br />
und veröffentlicht (Jofer). International gesehen<br />
sind diese Vereinbarungen besonders<br />
geeignet, den Marktzutritt <strong>für</strong> ausländische<br />
Unternehmen zu beschränken. Gleichzeitig<br />
ist ihre wettbewerbspolitische Beurteilung<br />
aber besonders komplex, können sie sich<br />
doch, abhängig vom Vorliegen von Marktmacht,<br />
mehr oder weniger wettbewerbsfördernd<br />
oder -beschränkend auswirken. Vor<br />
allem in den USA folgt man daher der Anwendung<br />
einer rule of reason. In Europa<br />
ermöglicht eine ökonomischen Erkenntnissen<br />
verpfl ichtete Gruppenfreistellungsverordnung<br />
die notwendige Flexibilität. Die<br />
Dissertation zeigt mit dem Vorschlag <strong>für</strong> eine<br />
internationale rule of reason, dass die notwendige<br />
Flexibilität kein zwingendes Argument<br />
gegen eine internationale Regelung<br />
ist.<br />
International tätige Unternehmen lehnen keineswegs<br />
ein internationales Kartellrecht ab.<br />
Für sie ist in den letzten Jahren vor allem das<br />
dramatische Anwachsen der Zahl nationaler<br />
Systeme der Zusammenschlusskontrolle zum<br />
großen praktischen Problem geworden. Zusammenschlussfälle<br />
mit internationaler Dimension<br />
können heute 30 oder gar 40 Anmeldungen<br />
erforderlich machen. Damit hängen<br />
nicht nur praktische Probleme verfahrensrechtlicher<br />
Art zusammen. Vor allem kann<br />
das Verbot durch nur eine, eventuell nur mäßig<br />
betroffene nationale Kartellrechtsordnung<br />
genügen, um einen Zusammenschluss zum<br />
Scheitern zu bringen. Die Zusammenschlusskontrolle<br />
als Thema des internationalen Kartellrechts<br />
wird durch eine Dissertation bearbeitet,<br />
die bereits im Jahre 2003 begonnen<br />
wurde und im Berichtszeitraum gut vorangekommen<br />
ist (von Köckritz). Schließlich wurde<br />
zu diesem Thema schon im Jahre 2003<br />
vorgetragen (Drexl). In den Berichtszeitraum<br />
fallen die Arbeiten zur schriftlichen Ausarbeitung<br />
des Tagungsbeitrags, der im Jahre 2006<br />
erscheinen soll.<br />
Im Jahre 2006 wird voraussichtlich eine weitere<br />
Dissertation zum Abschluss kommen,<br />
die sich mit der Regelung einseitiger Wettbe-<br />
werbsbeschränkungen mit grenzüberschreitendem<br />
Charakter befasst (Holzmüller).<br />
Die Thematik hat durch die Ende <strong>2005</strong> vorgelegten<br />
Überlegungen der Europäischen<br />
Kommission zur Übertragung des ökonomischen<br />
Ansatzes auf die Anwendung von Art.<br />
82 EG besondere Aktualität erlangt. Zugleich<br />
liegt diese Regelung im besonderen Interesse<br />
der Entwicklungsländer. Sowohl die europäische<br />
Diskussion als auch die Interessen der<br />
Entwicklungsländer werden von der Dissertation<br />
berücksichtigt.<br />
Im Berichtszeitraum wurden Arbeiten zu<br />
weiteren Dissertationen zum internationalen<br />
Kartellrecht begonnen. Hierzu zählt eine Arbeit<br />
zur Fortentwicklung der Ansätze <strong>für</strong> ein<br />
„grünes Kartellrecht“ im Rahmen des TRIPS<br />
(Bacher) sowie eine Dissertation, die sich<br />
spezifi sch mit dem Zusammenhang von<br />
Wettbewerbsschutz und Investitionsschutz<br />
(Perfi lieva) beschäftigt. Das Besondere an<br />
beiden Themen liegt darin, dass über die Zukunft<br />
des TRIPS und den Investitionsschutz<br />
im Rahmen der WTO weiterhin verhandelt<br />
wird und es in diesem Rahmen trotz der Aufgabe<br />
des Wettbewerbsthemas im Allgemeinen<br />
zu einer Entwicklung kartellrechtlicher<br />
Regelungen im WTO-Recht kommen kann.<br />
Der gegenwärtige Ausschluss der Wettbewerbspolitik<br />
aus der WTO-Agenda lenkt den<br />
Blick auf andere internationale Foren, die<br />
sich mit dem Kartellrecht beschäftigen.<br />
Praktisch größte Bedeutung hat inzwischen<br />
das seit 2001 bestehende International Competition<br />
Network (ICN) als Verband von<br />
Wettbewerbsbehörden aus 82 Kartellrechtsordnungen<br />
erlangt. Um unmittelbaren Zugang<br />
zu den Arbeiten des ICN zu erhalten,<br />
wurde Kontakt zum Bundeskartellamt aufgenommen,<br />
was schließlich zu der Teilnahme<br />
eines <strong>Institut</strong>sangehörigen als Non-Governmental<br />
Agent (NGA) an der Jahrestagung<br />
<strong>2004</strong> in Seoul führte (Drexl). Der offi zielle,<br />
auf der Website des ICN veröffentlichte Bericht<br />
der Bonner Jahrestagung <strong>2005</strong> wurde<br />
von einem <strong>Institut</strong>sangehörigen (Drexl) zusammen<br />
mit einem Vertreter der deutschen<br />
Anwaltschaft sowie mit tatkräftiger Unterstützung<br />
weiterer Vertreter des <strong>Institut</strong>s<br />
(Conde Gallego, Enchelmaier) verfasst.<br />
Dieses Projekt eröffnete den <strong>Institut</strong>sangehörigen<br />
die Teilnahme an allen Sitzungen<br />
des ICN und einen vertieften Einblick<br />
in die Arbeiten des ICN. Dabei zeichnet sich