03.03.2013 Aufrufe

Tätigkeitsbericht 2004/2005 - Max-Planck-Institut für Immaterialgüter ...

Tätigkeitsbericht 2004/2005 - Max-Planck-Institut für Immaterialgüter ...

Tätigkeitsbericht 2004/2005 - Max-Planck-Institut für Immaterialgüter ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

1. Teil:<br />

Forschung des <strong>Institut</strong>s<br />

64<br />

suchen. Nachdem bereits im vorangegangenen<br />

Berichtszeitraum eine Dissertation zum<br />

internationalen Kartellverfahrensrecht veröffentlicht<br />

werden konnte (Podszun), wurde<br />

im Berichtszeitraum eine Arbeit zu den wettbewerbspolitisch<br />

besonders problematischen<br />

vertikalen Vereinbarungen abgeschlossen<br />

und veröffentlicht (Jofer). International gesehen<br />

sind diese Vereinbarungen besonders<br />

geeignet, den Marktzutritt <strong>für</strong> ausländische<br />

Unternehmen zu beschränken. Gleichzeitig<br />

ist ihre wettbewerbspolitische Beurteilung<br />

aber besonders komplex, können sie sich<br />

doch, abhängig vom Vorliegen von Marktmacht,<br />

mehr oder weniger wettbewerbsfördernd<br />

oder -beschränkend auswirken. Vor<br />

allem in den USA folgt man daher der Anwendung<br />

einer rule of reason. In Europa<br />

ermöglicht eine ökonomischen Erkenntnissen<br />

verpfl ichtete Gruppenfreistellungsverordnung<br />

die notwendige Flexibilität. Die<br />

Dissertation zeigt mit dem Vorschlag <strong>für</strong> eine<br />

internationale rule of reason, dass die notwendige<br />

Flexibilität kein zwingendes Argument<br />

gegen eine internationale Regelung<br />

ist.<br />

International tätige Unternehmen lehnen keineswegs<br />

ein internationales Kartellrecht ab.<br />

Für sie ist in den letzten Jahren vor allem das<br />

dramatische Anwachsen der Zahl nationaler<br />

Systeme der Zusammenschlusskontrolle zum<br />

großen praktischen Problem geworden. Zusammenschlussfälle<br />

mit internationaler Dimension<br />

können heute 30 oder gar 40 Anmeldungen<br />

erforderlich machen. Damit hängen<br />

nicht nur praktische Probleme verfahrensrechtlicher<br />

Art zusammen. Vor allem kann<br />

das Verbot durch nur eine, eventuell nur mäßig<br />

betroffene nationale Kartellrechtsordnung<br />

genügen, um einen Zusammenschluss zum<br />

Scheitern zu bringen. Die Zusammenschlusskontrolle<br />

als Thema des internationalen Kartellrechts<br />

wird durch eine Dissertation bearbeitet,<br />

die bereits im Jahre 2003 begonnen<br />

wurde und im Berichtszeitraum gut vorangekommen<br />

ist (von Köckritz). Schließlich wurde<br />

zu diesem Thema schon im Jahre 2003<br />

vorgetragen (Drexl). In den Berichtszeitraum<br />

fallen die Arbeiten zur schriftlichen Ausarbeitung<br />

des Tagungsbeitrags, der im Jahre 2006<br />

erscheinen soll.<br />

Im Jahre 2006 wird voraussichtlich eine weitere<br />

Dissertation zum Abschluss kommen,<br />

die sich mit der Regelung einseitiger Wettbe-<br />

werbsbeschränkungen mit grenzüberschreitendem<br />

Charakter befasst (Holzmüller).<br />

Die Thematik hat durch die Ende <strong>2005</strong> vorgelegten<br />

Überlegungen der Europäischen<br />

Kommission zur Übertragung des ökonomischen<br />

Ansatzes auf die Anwendung von Art.<br />

82 EG besondere Aktualität erlangt. Zugleich<br />

liegt diese Regelung im besonderen Interesse<br />

der Entwicklungsländer. Sowohl die europäische<br />

Diskussion als auch die Interessen der<br />

Entwicklungsländer werden von der Dissertation<br />

berücksichtigt.<br />

Im Berichtszeitraum wurden Arbeiten zu<br />

weiteren Dissertationen zum internationalen<br />

Kartellrecht begonnen. Hierzu zählt eine Arbeit<br />

zur Fortentwicklung der Ansätze <strong>für</strong> ein<br />

„grünes Kartellrecht“ im Rahmen des TRIPS<br />

(Bacher) sowie eine Dissertation, die sich<br />

spezifi sch mit dem Zusammenhang von<br />

Wettbewerbsschutz und Investitionsschutz<br />

(Perfi lieva) beschäftigt. Das Besondere an<br />

beiden Themen liegt darin, dass über die Zukunft<br />

des TRIPS und den Investitionsschutz<br />

im Rahmen der WTO weiterhin verhandelt<br />

wird und es in diesem Rahmen trotz der Aufgabe<br />

des Wettbewerbsthemas im Allgemeinen<br />

zu einer Entwicklung kartellrechtlicher<br />

Regelungen im WTO-Recht kommen kann.<br />

Der gegenwärtige Ausschluss der Wettbewerbspolitik<br />

aus der WTO-Agenda lenkt den<br />

Blick auf andere internationale Foren, die<br />

sich mit dem Kartellrecht beschäftigen.<br />

Praktisch größte Bedeutung hat inzwischen<br />

das seit 2001 bestehende International Competition<br />

Network (ICN) als Verband von<br />

Wettbewerbsbehörden aus 82 Kartellrechtsordnungen<br />

erlangt. Um unmittelbaren Zugang<br />

zu den Arbeiten des ICN zu erhalten,<br />

wurde Kontakt zum Bundeskartellamt aufgenommen,<br />

was schließlich zu der Teilnahme<br />

eines <strong>Institut</strong>sangehörigen als Non-Governmental<br />

Agent (NGA) an der Jahrestagung<br />

<strong>2004</strong> in Seoul führte (Drexl). Der offi zielle,<br />

auf der Website des ICN veröffentlichte Bericht<br />

der Bonner Jahrestagung <strong>2005</strong> wurde<br />

von einem <strong>Institut</strong>sangehörigen (Drexl) zusammen<br />

mit einem Vertreter der deutschen<br />

Anwaltschaft sowie mit tatkräftiger Unterstützung<br />

weiterer Vertreter des <strong>Institut</strong>s<br />

(Conde Gallego, Enchelmaier) verfasst.<br />

Dieses Projekt eröffnete den <strong>Institut</strong>sangehörigen<br />

die Teilnahme an allen Sitzungen<br />

des ICN und einen vertieften Einblick<br />

in die Arbeiten des ICN. Dabei zeichnet sich

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!