Tätigkeitsbericht 2004/2005 - Max-Planck-Institut für Immaterialgüter ...
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Vor diesem ökonomischen Hintergrund werden<br />
zu einzelnen rechtlichen Ausschnitten<br />
der Offenlegung von Informationen Analysen<br />
und Stellungnahmen erarbeitet. Ausgehend<br />
von den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen<br />
der Unternehmenspublizität<br />
(Wartenburger) und den zivilrechtlichen<br />
Anspruchsgrundlagen (Osterloh-Konrad)<br />
werden die unterschiedlichen Regelungen<br />
des europäischen Rechts (Cordewener)<br />
und des deutschen Rechts untersucht. Dabei<br />
werden gleichmäßig das Gesellschaftsrecht<br />
(Kersting), das Bilanzrecht (Eßbauer,<br />
Palmes) und das Kapitalmarktrecht (Kersting)<br />
in den Blick genommen. Hinzu treten Aspekte<br />
des Wettbewerbsrechts (Enchelmaier) und<br />
des US-Rechts (Dammann).<br />
Bei einem Workshop im <strong>Institut</strong> konnten<br />
vorläufi ge Ergebnisse mit Wissenschaftlern<br />
aus dem gesamten <strong>Institut</strong> sowie ausgewählten<br />
Vertretern auswärtiger Universitäten<br />
diskutiert werden. Prof. Dr. Druey von der<br />
Universität St. Gallen konnte als Gastwissenschaftler<br />
<strong>für</strong> dieses Projekt gewonnen<br />
werden. Auf Einladung der Tilburg University<br />
und der Georgetown University wurde<br />
eine Zwischenbilanz auf einer Tagung in<br />
Washington im Oktober <strong>2005</strong> unter der<br />
Überschrift „Corporate Disclosure in a Competitive<br />
Environment“ einem international<br />
besetzten Forum von Juristen und Ökonomen<br />
präsentiert (Schön). Der Ansatz einer<br />
übergreifenden Betrachtung von Kapitalmarkt<br />
und Produktmarkt wurde – vor allem<br />
vom US-Publikum – als innovativ gewürdigt.<br />
Auf der Grundlage der gesammelten juristischen<br />
und ökonomischen Erkenntnisse wurde<br />
im zweiten Halbjahr <strong>2005</strong> eine Befragung<br />
von 120 deutschen Unternehmen zu ausgewählten<br />
Problemstellungen der wettbewerbsnützlichen<br />
oder -schädigenden Wirkung<br />
von Unternehmenspublizität durch geführt<br />
(Link). Die Ergebnisse dieser Be fragung sollen<br />
in die rechtlichen Würdigungen einbezogen<br />
werden. Im Laufe des Jahres 2006 wird<br />
eine abschließende Publikation erfolgen.<br />
3. Anwendung und Durchsetzung von<br />
Bilanzrecht<br />
Die Modernisierung des Bilanzrechts durch<br />
internationale Rechnungslegungsregeln hat<br />
in den letzten Jahren eine Fülle neuartiger<br />
Rechtsfragen aufkommen lassen. Beispiel-<br />
haft sind Grundsatzthemen zur Auslegung<br />
und Anwendung der IAS/IFRS, die zwar in<br />
einem ersten Schritt von einem privaten<br />
Rechnungslegungsgremium erlassen und interpretiert<br />
werden, aber auf der Grundlage<br />
von endorsement-Richtlinien der Europäischen<br />
Kommission in unmittelbar geltendes<br />
Gemeinschaftsrecht transformiert werden.<br />
Dies hat zur Folge, dass es sich in der Sache<br />
um schlichtes EG-Recht handelt, welches<br />
der Auslegungsherrschaft des EuGH unterliegt<br />
und auch den Ansprüchen der gemeinschaftsrechtlichen<br />
Rechtsgrundlagen (insbesondere<br />
der IAS-VO aus dem Jahre 2002)<br />
genügen muss (Schön). Die Abteilung hat<br />
sich zum Ziel gesetzt, diese rechtlichen Aspekte<br />
der neuen Bilanzregeln im Verhältnis<br />
zu der stark betriebswirtschaftlich beherrschten<br />
Diskussion in den Vordergrund zu rücken<br />
(Monreal).<br />
Vor allem in den letzten Jahren haben Unternehmensskandale<br />
im In- und Ausland anzweifeln<br />
lassen, ob die Rechnungslegung im<br />
In- und Ausland so verlässlich ist, wie ihr attestiert<br />
wird. – Zu erinnern ist nur an die Bilanzskandale<br />
von Enron, WorldCOM, Com-<br />
ROAD, FlowTex, Parmalat und vielen mehr.<br />
– All diese Bilanzskandale haben nicht nur<br />
das Vertrauen der Anleger und der Investoren<br />
in die Richtigkeit wichtiger Kapitalmarktinformationen<br />
einzelner Unternehmen<br />
erschüttert. Auch das grundsätzliche Vertrauen<br />
in die Integrität und Stabilität des gesamten<br />
Marktes wurde verletzt. Dem Markt<br />
wurde dadurch Liquidität entzogen. Der<br />
Teufelskreis um das gesamtwirtschaftliche<br />
Klima hatte begonnen. Dies hat weltweit<br />
auch das Augenmerk der Gesetzgeber auf<br />
sich gezogen. Angefangen von dem Sarbanes-<br />
Oxley-Act der USA vom Juli 2002, gefolgt<br />
von dem Lamfalussy Report des Committee<br />
of Wise Men über die Regulierung der europäischen<br />
Wertpapiermärkte und den daraus<br />
resultierenden Grundsätzen des Committee<br />
of European Securities Regulators (CESR)<br />
vom März 2003 und April <strong>2004</strong> hat nicht zuletzt<br />
die deutsche Bundesregierung im August<br />
2002 ein Zehn-Punkte-Programm zur<br />
Stärkung der Unternehmensintegrität und<br />
des Anlegerschutzes und im Februar 2003<br />
einen dazugehörigen „Maßnahmen katalog<br />
zur Stärkung der Unternehmensintegrität<br />
und des Anlegerschutzes“ ins Leben gerufen.<br />
Ein wesentliches Element dieses Zehn-<br />
Punkte-Programms ist das Enforcement –<br />
<strong>Tätigkeitsbericht</strong><br />
<strong>2004</strong>/<strong>2005</strong><br />
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