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Tätigkeitsbericht 2004/2005 - Max-Planck-Institut für Immaterialgüter ...

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Vor diesem ökonomischen Hintergrund werden<br />

zu einzelnen rechtlichen Ausschnitten<br />

der Offenlegung von Informationen Analysen<br />

und Stellungnahmen erarbeitet. Ausgehend<br />

von den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen<br />

der Unternehmenspublizität<br />

(Wartenburger) und den zivilrechtlichen<br />

Anspruchsgrundlagen (Osterloh-Konrad)<br />

werden die unterschiedlichen Regelungen<br />

des europäischen Rechts (Cordewener)<br />

und des deutschen Rechts untersucht. Dabei<br />

werden gleichmäßig das Gesellschaftsrecht<br />

(Kersting), das Bilanzrecht (Eßbauer,<br />

Palmes) und das Kapitalmarktrecht (Kersting)<br />

in den Blick genommen. Hinzu treten Aspekte<br />

des Wettbewerbsrechts (Enchelmaier) und<br />

des US-Rechts (Dammann).<br />

Bei einem Workshop im <strong>Institut</strong> konnten<br />

vorläufi ge Ergebnisse mit Wissenschaftlern<br />

aus dem gesamten <strong>Institut</strong> sowie ausgewählten<br />

Vertretern auswärtiger Universitäten<br />

diskutiert werden. Prof. Dr. Druey von der<br />

Universität St. Gallen konnte als Gastwissenschaftler<br />

<strong>für</strong> dieses Projekt gewonnen<br />

werden. Auf Einladung der Tilburg University<br />

und der Georgetown University wurde<br />

eine Zwischenbilanz auf einer Tagung in<br />

Washington im Oktober <strong>2005</strong> unter der<br />

Überschrift „Corporate Disclosure in a Competitive<br />

Environment“ einem international<br />

besetzten Forum von Juristen und Ökonomen<br />

präsentiert (Schön). Der Ansatz einer<br />

übergreifenden Betrachtung von Kapitalmarkt<br />

und Produktmarkt wurde – vor allem<br />

vom US-Publikum – als innovativ gewürdigt.<br />

Auf der Grundlage der gesammelten juristischen<br />

und ökonomischen Erkenntnisse wurde<br />

im zweiten Halbjahr <strong>2005</strong> eine Befragung<br />

von 120 deutschen Unternehmen zu ausgewählten<br />

Problemstellungen der wettbewerbsnützlichen<br />

oder -schädigenden Wirkung<br />

von Unternehmenspublizität durch geführt<br />

(Link). Die Ergebnisse dieser Be fragung sollen<br />

in die rechtlichen Würdigungen einbezogen<br />

werden. Im Laufe des Jahres 2006 wird<br />

eine abschließende Publikation erfolgen.<br />

3. Anwendung und Durchsetzung von<br />

Bilanzrecht<br />

Die Modernisierung des Bilanzrechts durch<br />

internationale Rechnungslegungsregeln hat<br />

in den letzten Jahren eine Fülle neuartiger<br />

Rechtsfragen aufkommen lassen. Beispiel-<br />

haft sind Grundsatzthemen zur Auslegung<br />

und Anwendung der IAS/IFRS, die zwar in<br />

einem ersten Schritt von einem privaten<br />

Rechnungslegungsgremium erlassen und interpretiert<br />

werden, aber auf der Grundlage<br />

von endorsement-Richtlinien der Europäischen<br />

Kommission in unmittelbar geltendes<br />

Gemeinschaftsrecht transformiert werden.<br />

Dies hat zur Folge, dass es sich in der Sache<br />

um schlichtes EG-Recht handelt, welches<br />

der Auslegungsherrschaft des EuGH unterliegt<br />

und auch den Ansprüchen der gemeinschaftsrechtlichen<br />

Rechtsgrundlagen (insbesondere<br />

der IAS-VO aus dem Jahre 2002)<br />

genügen muss (Schön). Die Abteilung hat<br />

sich zum Ziel gesetzt, diese rechtlichen Aspekte<br />

der neuen Bilanzregeln im Verhältnis<br />

zu der stark betriebswirtschaftlich beherrschten<br />

Diskussion in den Vordergrund zu rücken<br />

(Monreal).<br />

Vor allem in den letzten Jahren haben Unternehmensskandale<br />

im In- und Ausland anzweifeln<br />

lassen, ob die Rechnungslegung im<br />

In- und Ausland so verlässlich ist, wie ihr attestiert<br />

wird. – Zu erinnern ist nur an die Bilanzskandale<br />

von Enron, WorldCOM, Com-<br />

ROAD, FlowTex, Parmalat und vielen mehr.<br />

– All diese Bilanzskandale haben nicht nur<br />

das Vertrauen der Anleger und der Investoren<br />

in die Richtigkeit wichtiger Kapitalmarktinformationen<br />

einzelner Unternehmen<br />

erschüttert. Auch das grundsätzliche Vertrauen<br />

in die Integrität und Stabilität des gesamten<br />

Marktes wurde verletzt. Dem Markt<br />

wurde dadurch Liquidität entzogen. Der<br />

Teufelskreis um das gesamtwirtschaftliche<br />

Klima hatte begonnen. Dies hat weltweit<br />

auch das Augenmerk der Gesetzgeber auf<br />

sich gezogen. Angefangen von dem Sarbanes-<br />

Oxley-Act der USA vom Juli 2002, gefolgt<br />

von dem Lamfalussy Report des Committee<br />

of Wise Men über die Regulierung der europäischen<br />

Wertpapiermärkte und den daraus<br />

resultierenden Grundsätzen des Committee<br />

of European Securities Regulators (CESR)<br />

vom März 2003 und April <strong>2004</strong> hat nicht zuletzt<br />

die deutsche Bundesregierung im August<br />

2002 ein Zehn-Punkte-Programm zur<br />

Stärkung der Unternehmensintegrität und<br />

des Anlegerschutzes und im Februar 2003<br />

einen dazugehörigen „Maßnahmen katalog<br />

zur Stärkung der Unternehmensintegrität<br />

und des Anlegerschutzes“ ins Leben gerufen.<br />

Ein wesentliches Element dieses Zehn-<br />

Punkte-Programms ist das Enforcement –<br />

<strong>Tätigkeitsbericht</strong><br />

<strong>2004</strong>/<strong>2005</strong><br />

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