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Tätigkeitsbericht 2004/2005 - Max-Planck-Institut für Immaterialgüter ...

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1. Teil:<br />

Forschung des <strong>Institut</strong>s<br />

78<br />

alität der Finanzmärkte fest, dass der Kapitalmarkt<br />

und vor allem die Rechnungslegung<br />

nicht informationseffi zient arbeiten, dann<br />

sprechen gute Gründe da<strong>für</strong>, es sowohl im<br />

Handels- als auch im Steuerrecht bei „vorsichtigen“<br />

Bilanzregeln zu belassen, welche<br />

aus der Sicht der Gesellschafter, der Gläubiger<br />

und des Fiskus einen Abfl uss von Vermögenswerten<br />

erst bei objektivierter Realisierung<br />

von Gewinnen am Markt zulassen.<br />

Diese Erkenntnisse wurde nicht nur im Inland<br />

in Publikationen und Vorträgen der<br />

Fachwelt vorgestellt, es ergab sich vielmehr<br />

auch die Möglichkeit, dies einem ausländischen<br />

Publikum zur Kenntnis zu bringen,<br />

z. B. durch Vorträge auf der Jahresversammlung<br />

<strong>2004</strong> der European Association of Tax<br />

Law Professors in Paris oder im Rahmen der<br />

David-Tillinghast-Lecture der New York<br />

University <strong>2004</strong>. Die Europäische Kommission<br />

hat die Abteilung aufgefordert, die dort<br />

durchgeführten Studien zu einer Harmonisierung<br />

der europäischen Bemessungsgrundlage<br />

zu begleiten. Diese Studien werden weiterhin<br />

in die Jahrestagung 2007 der European<br />

Association of Tax Law Professors in Helsinki<br />

im Rahmen einer Arbeitsgruppe einfl ießen.<br />

Im deutschen Schrifttum werden die<br />

hier erarbeiteten Studien in umfangreichen<br />

Rezensionen als wichtige Grundlage der weiteren<br />

Fachdiskussion gewürdigt.<br />

2. Unternehmensinformation und Wettbewerbsschutz<br />

(Gemeinschaftsprojekt)<br />

Im Anschluss an die vorstehend geschilderten<br />

Arbeiten zum Handels- und Steuerbilanzrecht<br />

wurde im Jahre <strong>2004</strong> ein neues<br />

Gemeinschaftsprojekt der Abteilung Rechnungslegung<br />

und Steuern aufgenommen,<br />

welches das Verhältnis von Unternehmensinformation<br />

und Wettbewerbsschutz zum Gegenstand<br />

hat und damit zugleich Bezüge zu<br />

den Arbeitsgebieten des geistigen Eigentums<br />

und des Wettbewerbsrechts aufweist. Ausgangspunkt<br />

dieser Fragestellung ist der Umstand,<br />

dass Unternehmen, die den in Europa<br />

sehr weitreichend ausgestalteten Offenlegungspfl<br />

ichten des Handels-, Gesellschafts-<br />

und Kapitalmarktrechts ausgesetzt sind, damit<br />

rechnen müssen, dass ihre Informationen<br />

nicht nur potentiellen und aktuellen Investoren<br />

oder Gläubigern, sondern auch Konkurrenten,<br />

Zulieferern oder Abnehmern zur<br />

Kenntnis gelangen. Dies kann zu Nachteilen<br />

im Wettbewerb <strong>für</strong> offenlegungspfl ichtige<br />

Unternehmen führen. Daher stellt sich die<br />

Frage nach einem Interessenabgleich zwischen<br />

der Publizitätspfl icht von Gesellschaften<br />

und dem traditionell anerkannten Schutz<br />

von Geschäftsgeheimnissen und anderen<br />

wettbewerbsrelevanten Faktoren.<br />

Diese Arbeit wurde von der Abteilung nicht in<br />

erster Linie rechtsvergleichend, sondern mit<br />

Blick auf die wirtschaftswissenschaftlichen<br />

Grundlagen der Informationsökonomik und<br />

der Kapitalmarkttheorie in Angriff genommen.<br />

In einem ersten Schritt ging es darum,<br />

die Marktmechanismen zu identifi zieren, denen<br />

das offenlegungspfl ichtige Unternehmen<br />

einerseits auf dem Kapitalmarkt und andererseits<br />

auf dem Produktmarkt ausgesetzt ist.<br />

Da<strong>für</strong> ist es erforderlich, den Zustand ohne<br />

Regulierung zu betrachten und das freiwillige<br />

Publizitätsverhalten von Gesellschaften zu<br />

analysieren. Ein Blick auf die ökonomischen<br />

Gesetzmäßigkeiten (vor allem aus dem Fach<br />

der Spieltheorie) zeigt, dass zwar eine Tendenz<br />

zur freiwilligen Offenlegung von kapitalmarktrelevanten<br />

Daten besteht, um dort gegebene<br />

Informationsasymmetrien abzubauen<br />

(„unraveling“), dass aber andererseits Informationskosten<br />

diesen Offenlegungsprozess<br />

bremsen und damit die Informationseffi zienz<br />

des Kapitalmarkts stören können. Zu diesen<br />

Kosten gehören in vorderster Reihe auch<br />

„competitive costs“, die durch Wettbewerbsnachteile<br />

am Produktmarkt entstehen können.<br />

Wichtige Fallgruppen sind der Wertverlust<br />

technischer oder geschäftsstrategischer<br />

Innovationen sowie die Auslieferung gegenüber<br />

mächtigen Marktteilnehmern im Preiswettbewerb.<br />

Andererseits können auch auf<br />

dem Wege über bilanzrechtliche Publizität<br />

zwischen konkurrierenden Unternehmen Signale<br />

ausgetauscht werden, deren freiwillige<br />

Weitergabe als kartellrechtswidriges „abgestimmtes<br />

Verhalten“ gewertet werden müsste.<br />

Ob diese Störungen der freiwilligen Offenlegung<br />

am Kapitalmarkt durch Effekte am Produktmarkt<br />

im Wege einer öffentlichen Regulierung<br />

behoben werden müssen, kann nicht<br />

leicht beantwortet werden, weil schwer festzustellen<br />

ist, ob die Vorteile einer Pfl ichtpublizität<br />

<strong>für</strong> den Kapitalmarkt durch die Nachteile<br />

<strong>für</strong> den Produktmarkt aufgehoben<br />

werden oder nicht. Hier kann auf vergleichbare<br />

Fragestellungen aus den USA zum Wettbewerb<br />

der Finanzmarktregulierer zurückgegriffen<br />

werden (Schön).

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