Tätigkeitsbericht 2004/2005 - Max-Planck-Institut für Immaterialgüter ...
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1. Teil:<br />
Forschung des <strong>Institut</strong>s<br />
80<br />
d.h. die Normdurchsetzung – der Rechnungslegung.<br />
Das „Gesetz zur Kontrolle von<br />
Unternehmensabschlüssen“ vom 15.12.<strong>2005</strong><br />
(das sog. Bilanzkontrollgesetz) hat eine dritte<br />
Säule im Bereich der Durchsetzung der<br />
Rechnungslegungsvorschriften geschaffen.<br />
Neben die Abschlussprüfung, die Prüfung<br />
durch den Aufsichtsrat sowie die – vernachlässigbaren<br />
– aktienrechtlichen Individualrechtsbehelfe<br />
ist zum 1.7.<strong>2005</strong> ein externes<br />
zweistufi ges Bilanzkontrollverfahren getreten.<br />
In einem kooperativen Zwei-Stufen-System<br />
prüfen die Deutsche Prüfstelle <strong>für</strong> Rechnungslegung<br />
DPR e.V. (DPR e.V.) und die<br />
BaFin stichprobenartig und aufgrund konkreter<br />
Hinweise, ob die börsennotierten Unternehmen<br />
nationale und internationale<br />
Rechnungslegungsvorschriften eingehalten<br />
haben. Als staatlich beauftragtes Prüfungsgremium<br />
soll die private Prüfstelle ca. 95 %<br />
der Verfahren bereits auf der ersten Stufe einem<br />
konstruktiven Ende zuführen. Versagt<br />
diese kooperative Selbstregulierung zwischen<br />
dem zu prüfenden Unternehmen und<br />
der Prüfstelle, greift die BaFin subsidiär das<br />
Verfahren auf. Auf dieser zweiten Stufe führt<br />
die BaFin das Prüfverfahren mit Hoheitsgewalt<br />
fort, stellt per Verwaltungsakt Fehler<br />
fest und ordnet die öffentliche Bekanntmachung<br />
der Fehler an. Ihr obliegt auch die internationale<br />
Zusammenarbeit mit anderen<br />
Enforcementstellen. Zu diesen Fragen wird<br />
in der Abteilung eine Arbeit erstellt, die darauf<br />
angelegt ist, die Stärken und Schwächen<br />
dieses neuen Enforcement-Verfahrens nach<br />
dem Bilanzkontrollgesetz aufzudecken, positive<br />
Errungenschaften festzustellen sowie<br />
Klarstellungshinweise und Verbesserungsvorschläge<br />
zu machen. Sie zeigt schließlich<br />
Haftungsrisiken und Auswirkungen auf den<br />
Staatshaushalt auf und schneidet Wechselwirkungen<br />
zu betriebswirtschaftlichen und<br />
volkswirtschaftlichen Parametern und deren<br />
Veränderungen an (Eßbauer).<br />
4. Gewinnermittlung und<br />
Gewinnverwendung im Bilanz-<br />
und Gesellschaftsrecht<br />
Begonnen wurde <strong>2005</strong> ferner mit einem Projekt<br />
zur Gewinnermittlung und -verwendung<br />
in der Aktiengesellschaft (Osterloh-Konrad,<br />
Schön). Dabei wurde zunächst die historische<br />
Entwicklung bis zur beginnenden<br />
„Europäisierung“ des Bilanzrechts in den<br />
achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts<br />
in den Blick genommen. Die Geschichte<br />
der Rechnungslegung der Aktiengesellschaft<br />
ist <strong>für</strong> das Bilanzrecht insgesamt von<br />
besonderem Interesse, da sich sowohl die<br />
Ansatz- und Bewertungsvorschriften als<br />
auch die Regelungen über die Gliederung<br />
des Jahresabschlusses hauptsächlich nicht<br />
im allgemeinen Handelsrecht, sondern im<br />
Aktienrecht entwickelt haben, das lange Zeit<br />
eine Vorreiterstellung einnahm. Ein wesentlicher<br />
Grund hier<strong>für</strong> lag darin, dass im<br />
19. Jahrhundert mit dem Übergang von der<br />
Totalbilanz am Ende der Unternehmung zur<br />
Jahresbilanz als Grundlage defi nitiver Gewinnverteilungen<br />
das Risiko stieg, dass den<br />
Unternehmen durch überhöhte Ausschüttungen<br />
die Grundlage ihrer Geschäftstätigkeit<br />
genommen und sie in die Liquidation<br />
getrieben wurden. Als nun das auf staatlicher<br />
Kontrolle basierende Konzessionssystem<br />
vom System der Normativbestimmungen<br />
abgelöst wurde, rückte die Notwendigkeit,<br />
Vorgaben <strong>für</strong> eine vorsichtige und<br />
kapitalerhaltende Bilanzierung zu schaffen,<br />
in den Blickpunkt der beteiligten Kreise. Anhand<br />
der Quellen lässt sich zeigen, dass <strong>für</strong><br />
den Gesetzgeber anfangs der Schutz der<br />
Gläubiger eindeutig im Vordergrund stand;<br />
die meisten Aktiengesellschaften tendierten<br />
eher zu überhöhten als zu unangemessen<br />
niedrigen Ausschüttungen, so dass die Gewinninteressen<br />
der Aktionäre ohnehin hinreichend<br />
gewahrt erschienen. In der weiteren<br />
Entwicklung gewann die Informationsfunktion<br />
der Rechnungslegung an Bedeutung,<br />
wobei nicht nur den Aktionären, den Gläubigern<br />
und den künftigen Anteilseignern, sondern<br />
mehr und mehr auch der Allgemeinheit<br />
ein Interesse an Einblicken in die Tätigkeit<br />
der Großunternehmen zugeschrieben wurde.<br />
Mit den Reformen der sechziger Jahre<br />
des 20. Jahrhunderts rückten dann die Gewinnbeteiligungs-<br />
und Informationsrechte<br />
des Aktionärs stark in den Vordergrund.<br />
Fragen der korrekten Gewinnermittlung und<br />
Gewinnausschüttung münden in die Problematik<br />
der Rückforderung unrechtmäßiger<br />
Gewinnausschüttungen. Dazu konnte eine<br />
übergreifende Lösung <strong>für</strong> unterschiedliche<br />
Rechtsformen erarbeitet werden (Quiel).<br />
Diese Arbeit erweist sich auch als fruchtbar<br />
<strong>für</strong> die weitergehenden Arbeiten am <strong>Institut</strong><br />
zur Zukunft der gesellschaftsrechtlichen<br />
Funktionen der traditionellen Bilanzregeln.