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Tätigkeitsbericht 2004/2005 - Max-Planck-Institut für Immaterialgüter ...

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1. Teil:<br />

Forschung des <strong>Institut</strong>s<br />

80<br />

d.h. die Normdurchsetzung – der Rechnungslegung.<br />

Das „Gesetz zur Kontrolle von<br />

Unternehmensabschlüssen“ vom 15.12.<strong>2005</strong><br />

(das sog. Bilanzkontrollgesetz) hat eine dritte<br />

Säule im Bereich der Durchsetzung der<br />

Rechnungslegungsvorschriften geschaffen.<br />

Neben die Abschlussprüfung, die Prüfung<br />

durch den Aufsichtsrat sowie die – vernachlässigbaren<br />

– aktienrechtlichen Individualrechtsbehelfe<br />

ist zum 1.7.<strong>2005</strong> ein externes<br />

zweistufi ges Bilanzkontrollverfahren getreten.<br />

In einem kooperativen Zwei-Stufen-System<br />

prüfen die Deutsche Prüfstelle <strong>für</strong> Rechnungslegung<br />

DPR e.V. (DPR e.V.) und die<br />

BaFin stichprobenartig und aufgrund konkreter<br />

Hinweise, ob die börsennotierten Unternehmen<br />

nationale und internationale<br />

Rechnungslegungsvorschriften eingehalten<br />

haben. Als staatlich beauftragtes Prüfungsgremium<br />

soll die private Prüfstelle ca. 95 %<br />

der Verfahren bereits auf der ersten Stufe einem<br />

konstruktiven Ende zuführen. Versagt<br />

diese kooperative Selbstregulierung zwischen<br />

dem zu prüfenden Unternehmen und<br />

der Prüfstelle, greift die BaFin subsidiär das<br />

Verfahren auf. Auf dieser zweiten Stufe führt<br />

die BaFin das Prüfverfahren mit Hoheitsgewalt<br />

fort, stellt per Verwaltungsakt Fehler<br />

fest und ordnet die öffentliche Bekanntmachung<br />

der Fehler an. Ihr obliegt auch die internationale<br />

Zusammenarbeit mit anderen<br />

Enforcementstellen. Zu diesen Fragen wird<br />

in der Abteilung eine Arbeit erstellt, die darauf<br />

angelegt ist, die Stärken und Schwächen<br />

dieses neuen Enforcement-Verfahrens nach<br />

dem Bilanzkontrollgesetz aufzudecken, positive<br />

Errungenschaften festzustellen sowie<br />

Klarstellungshinweise und Verbesserungsvorschläge<br />

zu machen. Sie zeigt schließlich<br />

Haftungsrisiken und Auswirkungen auf den<br />

Staatshaushalt auf und schneidet Wechselwirkungen<br />

zu betriebswirtschaftlichen und<br />

volkswirtschaftlichen Parametern und deren<br />

Veränderungen an (Eßbauer).<br />

4. Gewinnermittlung und<br />

Gewinnverwendung im Bilanz-<br />

und Gesellschaftsrecht<br />

Begonnen wurde <strong>2005</strong> ferner mit einem Projekt<br />

zur Gewinnermittlung und -verwendung<br />

in der Aktiengesellschaft (Osterloh-Konrad,<br />

Schön). Dabei wurde zunächst die historische<br />

Entwicklung bis zur beginnenden<br />

„Europäisierung“ des Bilanzrechts in den<br />

achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts<br />

in den Blick genommen. Die Geschichte<br />

der Rechnungslegung der Aktiengesellschaft<br />

ist <strong>für</strong> das Bilanzrecht insgesamt von<br />

besonderem Interesse, da sich sowohl die<br />

Ansatz- und Bewertungsvorschriften als<br />

auch die Regelungen über die Gliederung<br />

des Jahresabschlusses hauptsächlich nicht<br />

im allgemeinen Handelsrecht, sondern im<br />

Aktienrecht entwickelt haben, das lange Zeit<br />

eine Vorreiterstellung einnahm. Ein wesentlicher<br />

Grund hier<strong>für</strong> lag darin, dass im<br />

19. Jahrhundert mit dem Übergang von der<br />

Totalbilanz am Ende der Unternehmung zur<br />

Jahresbilanz als Grundlage defi nitiver Gewinnverteilungen<br />

das Risiko stieg, dass den<br />

Unternehmen durch überhöhte Ausschüttungen<br />

die Grundlage ihrer Geschäftstätigkeit<br />

genommen und sie in die Liquidation<br />

getrieben wurden. Als nun das auf staatlicher<br />

Kontrolle basierende Konzessionssystem<br />

vom System der Normativbestimmungen<br />

abgelöst wurde, rückte die Notwendigkeit,<br />

Vorgaben <strong>für</strong> eine vorsichtige und<br />

kapitalerhaltende Bilanzierung zu schaffen,<br />

in den Blickpunkt der beteiligten Kreise. Anhand<br />

der Quellen lässt sich zeigen, dass <strong>für</strong><br />

den Gesetzgeber anfangs der Schutz der<br />

Gläubiger eindeutig im Vordergrund stand;<br />

die meisten Aktiengesellschaften tendierten<br />

eher zu überhöhten als zu unangemessen<br />

niedrigen Ausschüttungen, so dass die Gewinninteressen<br />

der Aktionäre ohnehin hinreichend<br />

gewahrt erschienen. In der weiteren<br />

Entwicklung gewann die Informationsfunktion<br />

der Rechnungslegung an Bedeutung,<br />

wobei nicht nur den Aktionären, den Gläubigern<br />

und den künftigen Anteilseignern, sondern<br />

mehr und mehr auch der Allgemeinheit<br />

ein Interesse an Einblicken in die Tätigkeit<br />

der Großunternehmen zugeschrieben wurde.<br />

Mit den Reformen der sechziger Jahre<br />

des 20. Jahrhunderts rückten dann die Gewinnbeteiligungs-<br />

und Informationsrechte<br />

des Aktionärs stark in den Vordergrund.<br />

Fragen der korrekten Gewinnermittlung und<br />

Gewinnausschüttung münden in die Problematik<br />

der Rückforderung unrechtmäßiger<br />

Gewinnausschüttungen. Dazu konnte eine<br />

übergreifende Lösung <strong>für</strong> unterschiedliche<br />

Rechtsformen erarbeitet werden (Quiel).<br />

Diese Arbeit erweist sich auch als fruchtbar<br />

<strong>für</strong> die weitergehenden Arbeiten am <strong>Institut</strong><br />

zur Zukunft der gesellschaftsrechtlichen<br />

Funktionen der traditionellen Bilanzregeln.

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