Geschäftsbericht 2009 - Nord-Ostsee Sparkasse
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Allgemeine Angaben<br />
Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsmethoden<br />
Anhang<br />
Der Jahresabschluss wurde nach den<br />
für Kreditinstitute geltenden Vorschriften<br />
des Handelsgesetzbuches<br />
(HGB) und der Verordnung über die<br />
Rechnungslegung der Kreditinstitute<br />
und Finanzdienstleistungsinstitute<br />
(RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung<br />
der Bilanz und der Gewinn- und<br />
Verlustrechnung richtet sich nach den<br />
vorgeschriebenen Formblättern.<br />
Die <strong>Nord</strong>-<strong>Ostsee</strong> <strong>Sparkasse</strong> und die<br />
Flensburger <strong>Sparkasse</strong> wurden rechtlich<br />
und bilanziell zum 01.07.2008 vereinigt.<br />
Deshalb ist eine Vergleichbarkeit<br />
der Beträge in der Gewinn- und<br />
Verlustrechnung mit den Angaben<br />
zum vorhergehenden Geschäftsjahr<br />
nicht gegeben.<br />
In seiner Sitzung am 26.02.2010 hat<br />
der Verbandsvorstand des <strong>Sparkasse</strong>nund<br />
Giroverbandes für Schleswig-Holstein<br />
(SGVSH) den Stützungsfall<br />
gemäß § 3 Nr. 3 der Satzung des <strong>Sparkasse</strong>nstützungsfonds<br />
des SGVSH festgestellt.<br />
Der Verbandsvorsteher wurde<br />
ermächtigt und beauftragt, geeignete<br />
Maßnahmen zur Gewährleistung der<br />
Fortführung der <strong>Sparkasse</strong> einzuleiten.<br />
Darüber hinaus hat am 08.03.2010<br />
der Gemeinsame Ausschuss des Deutschen<br />
<strong>Sparkasse</strong>n- und Giroverbandes<br />
e. V. (DSGV) seine Bereitschaft erklärt,<br />
in einer solidarischen Gemeinschaftsleistung<br />
bei der Bewältigung der<br />
außerordentlichen Belastungen zu unterstützen.<br />
Im Juni 2010 wurde das<br />
Konzept der gesamten Stützungsleistungen<br />
durch die Gremien des SGVSH,<br />
des DSGV und den Verwaltungsrat der<br />
<strong>Nord</strong>-<strong>Ostsee</strong> <strong>Sparkasse</strong> einstimmig beschlossen.<br />
Damit ist eine Fortführung<br />
der Geschäftstätigkeit sichergestellt.<br />
Der Jahresabschluss wurde unter der<br />
Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit<br />
gemäß § 252 Abs. 1<br />
HGB (going-concern) aufgestellt. Diese<br />
Annahme begründet sich im Wesentli-<br />
49<br />
chen mit dem folgenden in der Zeit<br />
zwischen dem Ende des Geschäftsjahres<br />
und der Aufstellung des Jahresabschlusses<br />
eingeleiteten Maßnahmenbündel:<br />
- Schaffung einer stabilen Basis mit einem<br />
gesunden Kerngeschäft,<br />
- virtuelle Separierung des Problemkreditbestandes<br />
in ein Abbauportfolio,<br />
- gezielte Risikoabschirmung und Rekapitalisierung<br />
sowie<br />
- Umsetzung eines umfassenden Restrukturierungsplans.<br />
Bei der Einschätzung der Unternehmensfortführung<br />
sind bei der Aufstellung<br />
des Jahresabschlusses wesentliche<br />
Unsicherheiten in Verbindung mit<br />
Ereignissen und Bedingungen bekannt.<br />
Der Fortbestand hängt davon<br />
ab, dass eigenkapitalstützende Maßnahmen<br />
in ausreichendem Umfang<br />
vorgenommen werden, so dass die aufsichtsrechtlichenEigenmittelanforderungen<br />
eingehalten werden. Hierzu ist<br />
insbesondere erforderlich, dass die im<br />
Restrukturierungs- und Sanierungskonzept<br />
getroffenen Annahmen im<br />
Planungszeitraum bis 2014 eintreffen,<br />
da deren Realisierung naturgemäß<br />
mit Unsicherheiten verbunden sind.<br />
Bezüglich der Einschätzung der Unternehmensfortführung<br />
wird ferner auf<br />
die Ausführungen im Lagebericht verwiesen.<br />
Die Bewertung der Vermögensgegenstände<br />
und Schulden entspricht den<br />
allgemeinen Bewertungsvorschriften<br />
der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung<br />
der für Kreditinstitute geltenden<br />
Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB).<br />
Im Jahresabschluss sind zulässigerweise<br />
Schätzungen und Annahmen<br />
zur Bewertung von Vermögenswerten<br />
und Schulden eingeflossen. Sämtliche