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Geschäftsbericht 2009 - Nord-Ostsee Sparkasse

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Allgemeine Angaben<br />

Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsmethoden<br />

Anhang<br />

Der Jahresabschluss wurde nach den<br />

für Kreditinstitute geltenden Vorschriften<br />

des Handelsgesetzbuches<br />

(HGB) und der Verordnung über die<br />

Rechnungslegung der Kreditinstitute<br />

und Finanzdienstleistungsinstitute<br />

(RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung<br />

der Bilanz und der Gewinn- und<br />

Verlustrechnung richtet sich nach den<br />

vorgeschriebenen Formblättern.<br />

Die <strong>Nord</strong>-<strong>Ostsee</strong> <strong>Sparkasse</strong> und die<br />

Flensburger <strong>Sparkasse</strong> wurden rechtlich<br />

und bilanziell zum 01.07.2008 vereinigt.<br />

Deshalb ist eine Vergleichbarkeit<br />

der Beträge in der Gewinn- und<br />

Verlustrechnung mit den Angaben<br />

zum vorhergehenden Geschäftsjahr<br />

nicht gegeben.<br />

In seiner Sitzung am 26.02.2010 hat<br />

der Verbandsvorstand des <strong>Sparkasse</strong>nund<br />

Giroverbandes für Schleswig-Holstein<br />

(SGVSH) den Stützungsfall<br />

gemäß § 3 Nr. 3 der Satzung des <strong>Sparkasse</strong>nstützungsfonds<br />

des SGVSH festgestellt.<br />

Der Verbandsvorsteher wurde<br />

ermächtigt und beauftragt, geeignete<br />

Maßnahmen zur Gewährleistung der<br />

Fortführung der <strong>Sparkasse</strong> einzuleiten.<br />

Darüber hinaus hat am 08.03.2010<br />

der Gemeinsame Ausschuss des Deutschen<br />

<strong>Sparkasse</strong>n- und Giroverbandes<br />

e. V. (DSGV) seine Bereitschaft erklärt,<br />

in einer solidarischen Gemeinschaftsleistung<br />

bei der Bewältigung der<br />

außerordentlichen Belastungen zu unterstützen.<br />

Im Juni 2010 wurde das<br />

Konzept der gesamten Stützungsleistungen<br />

durch die Gremien des SGVSH,<br />

des DSGV und den Verwaltungsrat der<br />

<strong>Nord</strong>-<strong>Ostsee</strong> <strong>Sparkasse</strong> einstimmig beschlossen.<br />

Damit ist eine Fortführung<br />

der Geschäftstätigkeit sichergestellt.<br />

Der Jahresabschluss wurde unter der<br />

Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit<br />

gemäß § 252 Abs. 1<br />

HGB (going-concern) aufgestellt. Diese<br />

Annahme begründet sich im Wesentli-<br />

49<br />

chen mit dem folgenden in der Zeit<br />

zwischen dem Ende des Geschäftsjahres<br />

und der Aufstellung des Jahresabschlusses<br />

eingeleiteten Maßnahmenbündel:<br />

- Schaffung einer stabilen Basis mit einem<br />

gesunden Kerngeschäft,<br />

- virtuelle Separierung des Problemkreditbestandes<br />

in ein Abbauportfolio,<br />

- gezielte Risikoabschirmung und Rekapitalisierung<br />

sowie<br />

- Umsetzung eines umfassenden Restrukturierungsplans.<br />

Bei der Einschätzung der Unternehmensfortführung<br />

sind bei der Aufstellung<br />

des Jahresabschlusses wesentliche<br />

Unsicherheiten in Verbindung mit<br />

Ereignissen und Bedingungen bekannt.<br />

Der Fortbestand hängt davon<br />

ab, dass eigenkapitalstützende Maßnahmen<br />

in ausreichendem Umfang<br />

vorgenommen werden, so dass die aufsichtsrechtlichenEigenmittelanforderungen<br />

eingehalten werden. Hierzu ist<br />

insbesondere erforderlich, dass die im<br />

Restrukturierungs- und Sanierungskonzept<br />

getroffenen Annahmen im<br />

Planungszeitraum bis 2014 eintreffen,<br />

da deren Realisierung naturgemäß<br />

mit Unsicherheiten verbunden sind.<br />

Bezüglich der Einschätzung der Unternehmensfortführung<br />

wird ferner auf<br />

die Ausführungen im Lagebericht verwiesen.<br />

Die Bewertung der Vermögensgegenstände<br />

und Schulden entspricht den<br />

allgemeinen Bewertungsvorschriften<br />

der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung<br />

der für Kreditinstitute geltenden<br />

Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB).<br />

Im Jahresabschluss sind zulässigerweise<br />

Schätzungen und Annahmen<br />

zur Bewertung von Vermögenswerten<br />

und Schulden eingeflossen. Sämtliche

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