Geschäftsbericht 2009 - Nord-Ostsee Sparkasse
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Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsmethoden<br />
Anhang<br />
tung dieser Schuldscheindarlehen erfolgte<br />
einheitlich ohne Abspaltung der<br />
Nebenrechte. Der beizulegende Zeitwert<br />
dieser strukturierten Schuldscheindarlehen<br />
lag zum Jahresende<br />
bei 32,3 Mio. EUR. Schuldscheindarlehen<br />
in Höhe von 20,0 Mio. EUR werden<br />
mit dem 3-Monats-Euribor zzgl. eines<br />
Spreads für den enthaltenen Credit Default<br />
Swap (EWWU-Staaten) verzinst.<br />
Schuldscheindarlehen in Höhe von<br />
10,0 Mio. EUR werden mit einem festen<br />
Zins zzgl. eines Spreads für den enthaltenen<br />
Credit Default Swap (inländisches<br />
Kreditinstitut, Investmentgrade)<br />
verzinst. Es erfolgte eine getrennte Bewertung<br />
dieser Schuldscheindarlehen<br />
unter Abspaltung der Nebenrechte.<br />
Für die abgespalteten Nebenrechte<br />
wurden Avale in Höhe der Nominalvolumina<br />
eingebucht.<br />
Bei Wertpapieren musste bei der Ermittlung<br />
des beizulegenden Wertes<br />
aufgrund der weiter vorherrschenden<br />
Finanzkrise ein noch nicht vollkommen<br />
liquider Markt festgestellt werden.<br />
Die Kurse der Anleihen und<br />
Schuldverschreibungen zum Bilanzstichtag<br />
haben wir einer Qualitätssicherung<br />
unterzogen. Sie sind plausibel<br />
und wurden daher von uns verwendet.<br />
Für die Rücknahmepreise der im Bestand<br />
befindlichen Fondsanteile wurden<br />
weitergehende Untersuchungen<br />
vorgenommen, die insbesondere eine<br />
Betrachtung der Spezialfondsstrukturen<br />
zum Gegenstand hatten. Hinweise<br />
auf eine eingeschränkte Verwendbarkeit<br />
des Rücknahmepreises als Bewertungskurs<br />
gab es nicht.<br />
Auf Basis dieser Untersuchungen wurde<br />
der beizulegende Wert daher<br />
grundsätzlich anhand des niedrigsten<br />
Tiefkurses aller deutschen Börsen per<br />
30.12.<strong>2009</strong> bzw. bei Fondsanteilen anhand<br />
des Rücknahmepreises per<br />
30.12.<strong>2009</strong> ermittelt.<br />
51<br />
Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve<br />
wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip<br />
mit ihren Anschaffungskosten<br />
bzw. mit den niedrigeren Börsenkursen<br />
oder den niedrigeren beizulegenden<br />
Werten bewertet. Wertaufholungen<br />
wurden durch Zuschreibungen<br />
auf den höheren Kurs, maximal aber<br />
bis zu den Anschaffungskosten, berücksichtigt.<br />
Die Bewertung der Wertpapiere des<br />
Anlagevermögens erfolgte grundsätzlich<br />
nach dem gemilderten Niederstwertprinzip<br />
zu den Anschaffungskosten<br />
bzw. zu den Buchwerten des Vorjahres,<br />
sofern keine dauerhafte Wertminderung<br />
vorliegt.<br />
Bei den Anleihen und Schuldverschreibungen<br />
wird im Hinblick auf die<br />
Bonität der Emittenten trotz der unter<br />
pari liegenden Zeitwerte von einer<br />
Rückzahlung zum Nennwert ausgegangen.<br />
Der Tatbestand einer dauernden<br />
Wertminderung ist daher nicht gegeben.<br />
Gestützt wird diese Einschätzung je<br />
nach Emittentengruppe durch die hinter<br />
der Adresse stehende Steuerkraft<br />
(Gebietskörperschaften), die bedarfsweise<br />
Unterstützung durch den internationalen<br />
Währungsfonds (ausländische<br />
Staaten), die durch die öffentliche<br />
Hand übernommenen Gewährleistungen<br />
(inländische Kreditinstitute, die einer<br />
Gewährträger- bzw. Trägerhaftung<br />
unterliegen oder unter den Rettungsschirm<br />
der Bundesregierung fallen)<br />
bzw. die gestellten Sicherheiten<br />
(Pfandbriefe in- und ausländischer<br />
Kreditinstitute).<br />
Bei den Fondsanteilen liegt im Hinblick<br />
auf die ordentlichen Erträge, den<br />
Vermietungsstand bzw. die prognostizierte<br />
Erholung der Immobilienwerte<br />
keine dauerhafte Wertminderung vor.