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– IFRS 11: Gemeinschaftliche Vereinbarungen, ab 1.1.2013<br />

– IFRS 12: Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen, ab<br />

1.1.2013<br />

– IFRS 13: Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, ab 1.1.2013<br />

<strong>Intershop</strong> hat diese neuen Standards, Interpretationen und Anpassungen,<br />

einschliesslich der jährlichen Verbesserungen 2010 ebenfalls<br />

beurteilt und ist zum Schluss gekommen, dass diese mit Ausnahme von<br />

IFRS 9, IFRS 13 und zu IAS 12 keinen wesentlichen Einfluss auf die<br />

Finanzberichterstattung haben werden. Die Auswirkungen von IFRS 9<br />

«Finanzinstrumente», IFRS 13 «Bewertung zum beizulegenden Zeitwert»<br />

und IAS 12 «latente Ertragssteuern» werden im Detail geklärt.<br />

Konsolidierungskreis Die Gesellschaften, die der Konzern unter einheitlicher Leitung zusammenfasst,<br />

werden im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Abschluss<br />

einbezogen. Konzerninterne Transaktionen und Beziehungen<br />

sind eliminiert. Es sind keine Minderheiten vorhanden.<br />

Konsolidiert werden alle Gesellschaften, an denen die <strong>Intershop</strong><br />

<strong>Holding</strong> <strong>AG</strong> direkt oder indirekt mehr als die Hälfte der Stimmrechte<br />

hält oder bei diesen in anderer Weise die Kontrolle ausübt.<br />

Im Berichtsjahr neu erworbene oder veräusserte Gesellschaften werden<br />

bei Übergang der Beherrschung in den Abschluss einbezogen<br />

respektive aus diesem ausgeschlossen.<br />

<strong>Intershop</strong>-Gruppe<br />

Konzernrechnung 2011<br />

Minderheitsbeteiligungen, bei denen der Konzern einen bedeutenden<br />

Einfluss ausübt und in der Regel nur über 20 bis 50 % der Stimmrechte<br />

verfügt, werden nach der «Equity»-Methode in den Abschluss einbezogen.<br />

Kapitalkonsolidierung Diese erfolgt nach der «Purchase»-Methode, wobei auf den Zeitpunkt<br />

der Erstkonsolidierung der Anschaffungswert als beizulegender Zeitwert<br />

der Aktiven, Passiven und Eventualverpflichtungen zum Verkehrswert<br />

bilanziert wird. Ein nach der Neubewertung verbleibender<br />

Kaufpreis (Goodwill) wird als immaterielles Anlagevermögen in der<br />

Bilanz aktiviert und regelmässig, jedoch mindestens jährlich, bezüglich<br />

eines allfälligen Impairments überprüft. Ein negativer Goodwill<br />

wird unverzüglich als Ertrag über die Erfolgsrechnung gebucht. Ein<br />

allfälliger Goodwill aus dem Auskauf von Minderheiten wird nach der<br />

«Equity»-Methode direkt im Eigenkapital verbucht.<br />

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