Download PDF - Intershop Holding AG
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– IFRS 11: Gemeinschaftliche Vereinbarungen, ab 1.1.2013<br />
– IFRS 12: Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen, ab<br />
1.1.2013<br />
– IFRS 13: Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, ab 1.1.2013<br />
<strong>Intershop</strong> hat diese neuen Standards, Interpretationen und Anpassungen,<br />
einschliesslich der jährlichen Verbesserungen 2010 ebenfalls<br />
beurteilt und ist zum Schluss gekommen, dass diese mit Ausnahme von<br />
IFRS 9, IFRS 13 und zu IAS 12 keinen wesentlichen Einfluss auf die<br />
Finanzberichterstattung haben werden. Die Auswirkungen von IFRS 9<br />
«Finanzinstrumente», IFRS 13 «Bewertung zum beizulegenden Zeitwert»<br />
und IAS 12 «latente Ertragssteuern» werden im Detail geklärt.<br />
Konsolidierungskreis Die Gesellschaften, die der Konzern unter einheitlicher Leitung zusammenfasst,<br />
werden im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Abschluss<br />
einbezogen. Konzerninterne Transaktionen und Beziehungen<br />
sind eliminiert. Es sind keine Minderheiten vorhanden.<br />
Konsolidiert werden alle Gesellschaften, an denen die <strong>Intershop</strong><br />
<strong>Holding</strong> <strong>AG</strong> direkt oder indirekt mehr als die Hälfte der Stimmrechte<br />
hält oder bei diesen in anderer Weise die Kontrolle ausübt.<br />
Im Berichtsjahr neu erworbene oder veräusserte Gesellschaften werden<br />
bei Übergang der Beherrschung in den Abschluss einbezogen<br />
respektive aus diesem ausgeschlossen.<br />
<strong>Intershop</strong>-Gruppe<br />
Konzernrechnung 2011<br />
Minderheitsbeteiligungen, bei denen der Konzern einen bedeutenden<br />
Einfluss ausübt und in der Regel nur über 20 bis 50 % der Stimmrechte<br />
verfügt, werden nach der «Equity»-Methode in den Abschluss einbezogen.<br />
Kapitalkonsolidierung Diese erfolgt nach der «Purchase»-Methode, wobei auf den Zeitpunkt<br />
der Erstkonsolidierung der Anschaffungswert als beizulegender Zeitwert<br />
der Aktiven, Passiven und Eventualverpflichtungen zum Verkehrswert<br />
bilanziert wird. Ein nach der Neubewertung verbleibender<br />
Kaufpreis (Goodwill) wird als immaterielles Anlagevermögen in der<br />
Bilanz aktiviert und regelmässig, jedoch mindestens jährlich, bezüglich<br />
eines allfälligen Impairments überprüft. Ein negativer Goodwill<br />
wird unverzüglich als Ertrag über die Erfolgsrechnung gebucht. Ein<br />
allfälliger Goodwill aus dem Auskauf von Minderheiten wird nach der<br />
«Equity»-Methode direkt im Eigenkapital verbucht.<br />
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