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Postgeschichte Oberursel - Verein für Geschichte und Heimatkunde ...

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Generaldirektion musste nun sehen wie sie mit diesem Problem fertigt wurde. Eine Zurücknahme der<br />

verbesserten Zustellung wollte sie nicht machen, sie be<strong>für</strong>chtete „mißliebiege Beurtheilungen <strong>und</strong> Ausfällen“<br />

bei den Postk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> dies sollte auf alle Fälle vermieden werden. Die Generaldirektion bat nun den<br />

Fürsten am 18. Oktober 1863 die Angelegenheit so zu regeln, dass der Zustelldienst erhalten bleibt <strong>und</strong> der<br />

zweite Unterbeamte in die Berechnung <strong>für</strong> die Diensteinkommen von Peter Weikert mit einbezogen wird.<br />

Peter Weikert hatte bisher den zweiten Unterbeamten von seinen Reineinkommen bezahlt <strong>und</strong> dadurch<br />

erhebliche geldliche Einbußen erlitten.<br />

Die Neuberechnung sollte ab dem 1. April 1863, dem Dienstanfang von Peter Weikert, gelten. Die<br />

Bewilligung dessen erfolgte am 27. Oktober 1863. Es wurde <strong>für</strong> Peter Weikert ein Jahresfixum von 350 fl.<br />

festgesetzt, das sind immerhin 80 fl. mehr als bisher. Dieser Berechnung liegt ein jährliches Reineinkommen<br />

von 400 fl. zu Gr<strong>und</strong>e. Bemerkenswert ist, dass aus diesem Schreiben das Eintrittsdatum von Peter Weikert<br />

am 1. April 1863 genannt wird. Dies ist das letzte Aktenstück in der Stationsakte von <strong>Oberursel</strong>/Ts. im<br />

„Fürstlich Thurn <strong>und</strong> Taxis Zentralarchiv“ von Regensburg. Weitere Mitteilungen der folgenden Zeiten<br />

müssen aus den verschiedensten Unterlagen zusammengesucht werden. Im Jahre 1863 wird die<br />

Postexpedition mit dem Eintreten des Peter Weikert in das Haus Untere Hainstr. 3 verlegt.<br />

Spätere Ansicht von Untere Hainstrasse 3, der 2.<br />

Postunterkunft in der Stadt.<br />

Foto: Kreisarchiv des Hochtaunuskreises in Bad Homburg<br />

v.d.H.<br />

1863 wird in einer Generale veröffentlicht, wie die Amtsboten-Einrichtungen im Herzogtum Nassau festgelegt<br />

werden sollen.<br />

„Im Herzogthum Nassau werden die <strong>für</strong> Landorte eintreffenden Brief= <strong>und</strong><br />

Fahrpostsendungen vom Sitze der Abgabe= Poststelle zum Bestimmungsort<br />

<strong>und</strong> an den Adressaten durch vom Staat bestellte Amtsboten befördert“. 42<br />

Eine Satteluhr eines Postillions Ende des 18. Jh.<br />

Aus: Archiv <strong>für</strong> Deutsche <strong>Postgeschichte</strong>, 1969, Heft 2.<br />

Damit sind die vom Magistrat der Stadt bestellten Boten abgelöst worden <strong>und</strong> der Postexpeditor hat nun<br />

alleine das Recht Boten einzusetzen um die Postsendungen zu befördern. Das gilt <strong>für</strong> uns, dass<br />

Postsendungen nach Bommersheim, Weißkirchen/Ts. <strong>und</strong> Stierstadt/Ts., sowie zu den außen liegenden<br />

Mühlen nun von amtlichen bestellten nassauschen Boten bedient wurden. Die Boten hatten <strong>für</strong> den täglichen<br />

Bedarf auch Briefmarken mitzutragen, um die Briefpost von unterwegs zu frankieren, diese zum nächsten<br />

Postamt zu bringen um sie dort in den weiteren Postlauf zu geben. Eine wichtige Sache hatten die Boten<br />

ebenfalls mit zu tragen, nämlich eine genau gehende Uhr.<br />

42 Generale v. 23. September 1863, II.<br />

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