Postgeschichte Oberursel - Verein für Geschichte und Heimatkunde ...
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„Regierungsbezirk Wiesbaden Wiesbaden, den 29. Januar 1919<br />
Nr. 1526<br />
Postkarte vom 24.12.1918 aus Kreuznach nach Usingen in das<br />
unbesetzte Reichsgebiet mit einem Vermerk, dass die Weiterleitung<br />
durch die Militärbehörde unterb<strong>und</strong>en ist. 74<br />
An den Herrn Regierungspräsidenten<br />
Ich bitte Sie an alle unter Ihrer Kontrolle stehenden behördlichen Organe bekannt zugeben, daß der <strong>für</strong> das<br />
unbesetzte Deutschland bestimmte deutsche Schriftverkehr aus den besetzten rheinischen Gebieten nur<br />
herausgehen kann, wenn er das „Visum“ der französischen Behörde trägt, die mit der Kontrolle der<br />
deutschen Behörde beauftragt ist. Infolgedessen bitte ich, mit Ihren ganzen behördlichen Schriftverkehr zu<br />
unterbreiten, ebenso denjenigen Ihrer untergeordneten Behörden. Die Administratoren bei den Landräten<br />
zeichnen ebenfalls den behördlichen Schriftverkehr dieser Beamten.<br />
Der Oberstleutnant Pineau Verwalter des Reg. Bezirks Wiesbaden.“ 52<br />
Diese Regelung wurde eingeführt damit das öffentliche Leben nicht völlig zusammenbrach. Das Schreiben<br />
von privater Post war zu dieser Zeit nur unter bestimmten Bedingungen möglich, ja auch die Behördenpost<br />
wurde im März 1919 weiter eingeschränkt, es durften täglich nur zwei Briefe von Behörden in das<br />
unbesetzte Gebiet versandt werden. 53<br />
„Postverkehr<br />
Bis auf weiteres zugelassen sind:<br />
a) Briefe <strong>und</strong> Postkarten innerhalb des von den alliierten besetzten rheinischen Gebiets (also keine<br />
Telegramme, keine Ferngespräche).<br />
b) Zwischen dem besetzen rheinischen Gebiet <strong>und</strong> Elsass-Lothringen.......<br />
c) Für Deutschlands nicht besetzte Teile sind nur die Korrespondenzen zugelassen, die Bezug auf Rohstoff<br />
<strong>und</strong> Lebensmittelsendungen von <strong>und</strong> nach dem besetzten Gebiet hat.<br />
Alle anderen Arten von Mitteilungen sind bis auf weiteres gesperrt.<br />
Unzulässige Mitteilungen werden aufgehalten <strong>und</strong> vernichtet.“<br />
Es wird weiter mitgeteilt, dass die Poststücke <strong>für</strong> die<br />
besetzten Gebiete von der Post in den örtlichen<br />
Poststellen zu prüfen sind. Die Poststücke, die nach<br />
außerhalb der besetzten Gebiete gehen <strong>und</strong> nach<br />
Elsass-Lothringen, sind der militärischen Behörde<br />
vorzulegen<br />
Die Reichswehr marschiert in das Ruhrgebiet ein. 75<br />
74<br />
wie 67.<br />
52<br />
Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, 405, Nr. 7507.<br />
53<br />
wie vor.<br />
75<br />
Nachlass August Kurzer, <strong>Oberursel</strong>/Ts.<br />
53