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Postgeschichte Oberursel - Verein für Geschichte und Heimatkunde ...

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„Regierungsbezirk Wiesbaden Wiesbaden, den 29. Januar 1919<br />

Nr. 1526<br />

Postkarte vom 24.12.1918 aus Kreuznach nach Usingen in das<br />

unbesetzte Reichsgebiet mit einem Vermerk, dass die Weiterleitung<br />

durch die Militärbehörde unterb<strong>und</strong>en ist. 74<br />

An den Herrn Regierungspräsidenten<br />

Ich bitte Sie an alle unter Ihrer Kontrolle stehenden behördlichen Organe bekannt zugeben, daß der <strong>für</strong> das<br />

unbesetzte Deutschland bestimmte deutsche Schriftverkehr aus den besetzten rheinischen Gebieten nur<br />

herausgehen kann, wenn er das „Visum“ der französischen Behörde trägt, die mit der Kontrolle der<br />

deutschen Behörde beauftragt ist. Infolgedessen bitte ich, mit Ihren ganzen behördlichen Schriftverkehr zu<br />

unterbreiten, ebenso denjenigen Ihrer untergeordneten Behörden. Die Administratoren bei den Landräten<br />

zeichnen ebenfalls den behördlichen Schriftverkehr dieser Beamten.<br />

Der Oberstleutnant Pineau Verwalter des Reg. Bezirks Wiesbaden.“ 52<br />

Diese Regelung wurde eingeführt damit das öffentliche Leben nicht völlig zusammenbrach. Das Schreiben<br />

von privater Post war zu dieser Zeit nur unter bestimmten Bedingungen möglich, ja auch die Behördenpost<br />

wurde im März 1919 weiter eingeschränkt, es durften täglich nur zwei Briefe von Behörden in das<br />

unbesetzte Gebiet versandt werden. 53<br />

„Postverkehr<br />

Bis auf weiteres zugelassen sind:<br />

a) Briefe <strong>und</strong> Postkarten innerhalb des von den alliierten besetzten rheinischen Gebiets (also keine<br />

Telegramme, keine Ferngespräche).<br />

b) Zwischen dem besetzen rheinischen Gebiet <strong>und</strong> Elsass-Lothringen.......<br />

c) Für Deutschlands nicht besetzte Teile sind nur die Korrespondenzen zugelassen, die Bezug auf Rohstoff<br />

<strong>und</strong> Lebensmittelsendungen von <strong>und</strong> nach dem besetzten Gebiet hat.<br />

Alle anderen Arten von Mitteilungen sind bis auf weiteres gesperrt.<br />

Unzulässige Mitteilungen werden aufgehalten <strong>und</strong> vernichtet.“<br />

Es wird weiter mitgeteilt, dass die Poststücke <strong>für</strong> die<br />

besetzten Gebiete von der Post in den örtlichen<br />

Poststellen zu prüfen sind. Die Poststücke, die nach<br />

außerhalb der besetzten Gebiete gehen <strong>und</strong> nach<br />

Elsass-Lothringen, sind der militärischen Behörde<br />

vorzulegen<br />

Die Reichswehr marschiert in das Ruhrgebiet ein. 75<br />

74<br />

wie 67.<br />

52<br />

Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, 405, Nr. 7507.<br />

53<br />

wie vor.<br />

75<br />

Nachlass August Kurzer, <strong>Oberursel</strong>/Ts.<br />

53

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