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Postgeschichte Oberursel - Verein für Geschichte und Heimatkunde ...

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Ansicht des Bahnsteigs der Homburger Eisenbahn im Taunusbahnhof.<br />

Aufnahme: Kleine Presse vom 26. Oktober 1893.<br />

In weiteren 12 §§. wird das ganze Verhältnis zwischen der Postverwaltung <strong>und</strong> der Eisenbahn geregelt. Bei<br />

dem Durchlesen des Vertrages erschließt er uns einen guten Einblick in die damaligen Postverhältnisse zur<br />

Eisenbahn. Der §.1 sagt aus, dass die Post auf ihre Rechte der Personenbeförderung zwischen Frankfurt<br />

am Main <strong>und</strong> Homburg v.d.H. verzichtet. In §.2 bekommt die Post das Recht die Postkurse auf der Bahn,<br />

selbst nach dem vorhandenen Fahrplan zu bestimmen. Die weiteren §§ regeln den Posttransport mit der<br />

Eisenbahn im Einzelnen. Die beiden bereits vorher angesprochenen Frankfurter Bahnhöfe befanden sich mit<br />

dem Main − Neckar − Bahnhof unmittelbar an der heutigen Gallusanlage. Daneben, in der Taunusstrasse,<br />

hatte die Thurn <strong>und</strong> Taxis`sche Postverwaltung ein Postamt, dass die Post <strong>für</strong> die verschiedenen<br />

Eisenbahngesellschaften bearbeitete. Von der Station Weißkirchen/Ts. war eine Boteneinrichtung, später<br />

eine Kutschverbindung nach Kronberg/Ts. eingerichtet gewesen. In §. 7 wird vorgeschrieben, dass die Post<br />

in einem eigenen verschließbaren Teil eines Bahnwagens transportiert werden muss. Dies führte später<br />

dazu, als die Menge der Poststücke stark zunahm, dass die Post eigene Postwagen auf den Bahnstrecken<br />

eingesetzt hat. Das Postpersonal auf dem Bahnhof war dem Bahnhofsvorstand arbeitsmäßig untergeordnet.<br />

Es durfte nicht mehr als zwei Postbediensteten in dem Postabteil auf unserer Strecke mitfahren. Somit war<br />

ausgeschlossen, dass Postbedienstete die Gelegenheit wahrnehmen konnten, einen billigen<br />

Wochenendausflug oder ähnliches zu unternehmen. Der §. 11 ist wieder <strong>für</strong> die Postbeförderung wichtig.<br />

Hierdurch wird die Möglichkeit gegeben Eilbriefe <strong>und</strong> Eilsachen sofort, ohne auf den planmäßigen Postzug<br />

zu warten, weiter zu transportieren. § 12 betrifft die Postbediensteten auf Dienstreisen. Dieser Vertrag wurde<br />

am 16. Oktober 1860 ausgehandelt <strong>und</strong> am 14. November ratifiziert. Vom 1. Oktober 1860 an hatte ein<br />

Postbediensteter der <strong>Oberursel</strong>er Postexpedition die Post <strong>für</strong> die Stadt <strong>und</strong> den weiteren Zustellbezirk am<br />

Bahnhof abzuholen <strong>und</strong> die abgehende Post dort aufzuliefern. Für die Entlohnung der Posthilfskräfte bekam<br />

der Postexpeditor einen Betrag von 200 fl. (Gulden) jährlich aus der Postkasse. Dies hatte sich Peter<br />

Weikert vor seiner Anstellung. ausbedungen. Mit der Einführung des Eisenbahnverkehrs wurde auch der<br />

erste Eisenbahn-Telegraph in <strong>Oberursel</strong>/Ts. installiert, er wurde im Anfang auch <strong>für</strong> postalische Zwecke<br />

benutzt. Dies wird in dem dazugehörigen Kapitel entsprechend beschrieben. Nachfolgend die Ab- <strong>und</strong><br />

Zugänge der Post durch die Eisenbahn im Jahre 1861 auch <strong>für</strong> <strong>Oberursel</strong>/Ts. Mündlich überliefert ist, dass<br />

die Post keine eigenen Eisenbahn-Postwagen auf unserer Strecke eingesetzt hatte, da der Bedarf nicht all<br />

zu groß war. Man half sich in der Weise, dass man in dem mitlaufenden Packwagen der<br />

Eisenbahngesellschaft in der Mitte einen Kreidestrich anbrachte <strong>und</strong> sagte, die eine Hälfte gehört der<br />

Eisenbahngesellschaft <strong>für</strong> deren Gepäck <strong>und</strong> Güter <strong>und</strong> die andere Hälfte der Post <strong>für</strong> deren Sendungen.<br />

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