Postgeschichte Oberursel - Verein für Geschichte und Heimatkunde ...
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Ansicht des Bahnsteigs der Homburger Eisenbahn im Taunusbahnhof.<br />
Aufnahme: Kleine Presse vom 26. Oktober 1893.<br />
In weiteren 12 §§. wird das ganze Verhältnis zwischen der Postverwaltung <strong>und</strong> der Eisenbahn geregelt. Bei<br />
dem Durchlesen des Vertrages erschließt er uns einen guten Einblick in die damaligen Postverhältnisse zur<br />
Eisenbahn. Der §.1 sagt aus, dass die Post auf ihre Rechte der Personenbeförderung zwischen Frankfurt<br />
am Main <strong>und</strong> Homburg v.d.H. verzichtet. In §.2 bekommt die Post das Recht die Postkurse auf der Bahn,<br />
selbst nach dem vorhandenen Fahrplan zu bestimmen. Die weiteren §§ regeln den Posttransport mit der<br />
Eisenbahn im Einzelnen. Die beiden bereits vorher angesprochenen Frankfurter Bahnhöfe befanden sich mit<br />
dem Main − Neckar − Bahnhof unmittelbar an der heutigen Gallusanlage. Daneben, in der Taunusstrasse,<br />
hatte die Thurn <strong>und</strong> Taxis`sche Postverwaltung ein Postamt, dass die Post <strong>für</strong> die verschiedenen<br />
Eisenbahngesellschaften bearbeitete. Von der Station Weißkirchen/Ts. war eine Boteneinrichtung, später<br />
eine Kutschverbindung nach Kronberg/Ts. eingerichtet gewesen. In §. 7 wird vorgeschrieben, dass die Post<br />
in einem eigenen verschließbaren Teil eines Bahnwagens transportiert werden muss. Dies führte später<br />
dazu, als die Menge der Poststücke stark zunahm, dass die Post eigene Postwagen auf den Bahnstrecken<br />
eingesetzt hat. Das Postpersonal auf dem Bahnhof war dem Bahnhofsvorstand arbeitsmäßig untergeordnet.<br />
Es durfte nicht mehr als zwei Postbediensteten in dem Postabteil auf unserer Strecke mitfahren. Somit war<br />
ausgeschlossen, dass Postbedienstete die Gelegenheit wahrnehmen konnten, einen billigen<br />
Wochenendausflug oder ähnliches zu unternehmen. Der §. 11 ist wieder <strong>für</strong> die Postbeförderung wichtig.<br />
Hierdurch wird die Möglichkeit gegeben Eilbriefe <strong>und</strong> Eilsachen sofort, ohne auf den planmäßigen Postzug<br />
zu warten, weiter zu transportieren. § 12 betrifft die Postbediensteten auf Dienstreisen. Dieser Vertrag wurde<br />
am 16. Oktober 1860 ausgehandelt <strong>und</strong> am 14. November ratifiziert. Vom 1. Oktober 1860 an hatte ein<br />
Postbediensteter der <strong>Oberursel</strong>er Postexpedition die Post <strong>für</strong> die Stadt <strong>und</strong> den weiteren Zustellbezirk am<br />
Bahnhof abzuholen <strong>und</strong> die abgehende Post dort aufzuliefern. Für die Entlohnung der Posthilfskräfte bekam<br />
der Postexpeditor einen Betrag von 200 fl. (Gulden) jährlich aus der Postkasse. Dies hatte sich Peter<br />
Weikert vor seiner Anstellung. ausbedungen. Mit der Einführung des Eisenbahnverkehrs wurde auch der<br />
erste Eisenbahn-Telegraph in <strong>Oberursel</strong>/Ts. installiert, er wurde im Anfang auch <strong>für</strong> postalische Zwecke<br />
benutzt. Dies wird in dem dazugehörigen Kapitel entsprechend beschrieben. Nachfolgend die Ab- <strong>und</strong><br />
Zugänge der Post durch die Eisenbahn im Jahre 1861 auch <strong>für</strong> <strong>Oberursel</strong>/Ts. Mündlich überliefert ist, dass<br />
die Post keine eigenen Eisenbahn-Postwagen auf unserer Strecke eingesetzt hatte, da der Bedarf nicht all<br />
zu groß war. Man half sich in der Weise, dass man in dem mitlaufenden Packwagen der<br />
Eisenbahngesellschaft in der Mitte einen Kreidestrich anbrachte <strong>und</strong> sagte, die eine Hälfte gehört der<br />
Eisenbahngesellschaft <strong>für</strong> deren Gepäck <strong>und</strong> Güter <strong>und</strong> die andere Hälfte der Post <strong>für</strong> deren Sendungen.<br />
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