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Bayernfonds Australien 2 - Real IS

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11.2 Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

Der Anleger beteiligt sich entweder unmittelbar als<br />

Kommanditist oder mittelbar über die Treuhandkommanditistin<br />

an der Fondsgesellschaft. Der Anleger,<br />

der sich als Treugeber beteiligt, ist nach dem Gesellschaftsvertrag<br />

einem Kommanditisten wirtschaftlich<br />

gleichgestellt. Im Folgenden wird deshalb auch einheitlich<br />

von Gesellschafter und Gesellschafterrechten<br />

gesprochen.<br />

Die Beteiligung des Anlegers an der Fondsgesellschaft<br />

ist verbunden mit den im Gesellschaftsvertrag<br />

festgelegten Rechten, wobei die Hauptmerkmale der<br />

Anteile mit den Rechten der Anleger übereinstimmen<br />

(die Rechte sind in dieser Tz. 11.2 dargestellt). Dies<br />

sind in wirtschaftlicher Hinsicht der Ausschüttungsanspruch,<br />

der Anspruch auf Ergebnisverteilung und<br />

der Anspruch auf Beteiligung am Vermögen sowie<br />

der Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben<br />

der Fondsgesellschaft. Außerdem stehen dem Anleger<br />

ein Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung<br />

sowie die weiteren im Gesellschaftsvertrag festgelegten<br />

Rechte zu. Weitere Rechte stehen dem Anleger<br />

im Zusammenhang mit dieser Beteiligung nicht zu.<br />

Die Einzelheiten regelt der Gesellschaftsvertrag der<br />

Fondsgesellschaft (Tz. 14 „Der Gesellschaftsvertrag“)<br />

sowie der Treuhandvertrag (Tz. 15 „Der Treuhandvertrag“).<br />

Gesellschafter, Sitz der Gesellschaft,<br />

gezeichnetes Kapital<br />

Die Fondsgesellschaft wurde am 20.06.2005 gegründet<br />

und am 02.08.2005 als <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft<br />

GmbH & Co. 23 Grundbesitzverwaltungs<br />

KG unter der Nummer HRA 86379 beim Amtsgericht<br />

München eingetragen. Persönlich haftender Gesellschafter<br />

(Komplementär) ist die GS Beteiligungs<br />

GmbH ohne Kapitalanteil. Geschäftsführende Kommanditistin<br />

ist die WS Beteiligungs GmbH mit einer<br />

bereits geleisteten Kapitaleinlage in Höhe von AUD<br />

1.000 und mit einer Haftsumme von EUR 600. Treuhandkommanditistin<br />

ist die FINANZCONTROL TREU-<br />

HANDGESELLSCHAFT mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft, München, ohne<br />

Kapitalanteil mit einer Haftsumme von EUR 600. Sie<br />

wird im Rahmen der Kapitalerhöhungen gemäß § 4<br />

des Gesellschaftsvertrages ggf. weitere Kapitalanteile<br />

übernehmen und diese treuhänderisch auf Rechnung<br />

der Anleger und Treugeber halten. Der Sitz der Fondsgesellschaft<br />

befindet sich in München. Das derzeit ge-<br />

102<br />

zeichnete bzw. eingezahlte Kommanditkapital beläuft<br />

sich somit auf AUD 1.000.<br />

Aufnahme weiterer Gesellschafter, Kapitalerhöhung<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin ist seitens der<br />

Gesellschafter berechtigt und unwiderruflich bevollmächtigt,<br />

unter Befreiung von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB ohne weitere Zustimmung weitere<br />

natürliche oder juristische Personen unmittelbar<br />

als Kommanditist oder Personen, die sich über die<br />

Treuhandkommanditistin mittelbar beteiligen, in die<br />

Gesellschaft aufzunehmen sowie der Erhöhung der<br />

Einlage der Gesellschafter, die bereits als Kommanditisten<br />

beteiligt sind, nach Maßgabe des § 4 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft zuzustimmen.<br />

Eine separate Zustimmung der Mitgesellschafter ist<br />

hierfür nicht erforderlich. Die beitrittswillige Person<br />

gibt dazu im Rahmen einer Beitrittsvereinbarung ein<br />

Beteiligungsangebot an die Fondsgesellschaft ab. Der<br />

Beitritt erfolgt durch Annahme dieses Angebots durch<br />

die Fondsgesellschaft, vertreten durch die geschäftsführende<br />

Kommanditistin. Die Beteiligung an der<br />

Gesellschaft als Treugeber erfolgt durch Abgabe eines<br />

Angebots des Treugebers auf Abschluss eines Treuhandvertrages<br />

und Annahme dieses Angebots durch<br />

die Treuhandkommanditistin sowie durch Zulassung<br />

der Treuhandkommanditistin zur Kapitalerhöhung<br />

durch die geschäftsführende Kommanditistin nach<br />

Maßgabe des § 4 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Das Gesellschaftskapital soll im Rahmen der beabsichtigten<br />

Kapitalerhöhung bis spätestens<br />

31.03.2008 von AUD 1.000 um AUD 110.500.000 zzgl.<br />

AUD 5.525.000 Agio auf insgesamt AUD 116.026.000<br />

erhöht werden. Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

ist berechtigt, in Abhängigkeit vom Investitionsvolumen<br />

das Gesellschaftskapital abweichend<br />

von diesem Betrag festzulegen. Die Geschäftsführung<br />

kann hierbei das endgültige Gesellschaftskapital<br />

gegenüber dem vorläufigen Gesellschaftskapital in<br />

Höhe von AUD 110.501.000 um 10 % überschreiten<br />

bzw. unterschreiten. Darüber hinaus kann das Gesellschaftskapital<br />

seitens der Geschäftsführung über AUD<br />

116.026.000 erhöht werden, sofern und soweit der<br />

Finanzierungsbedarf den im Mittelverwendungsplan<br />

vorgesehenen Bedarf übersteigt.<br />

Es besteht eine Platzierungsgarantie der <strong>Real</strong> I.S.<br />

gegenüber der Boomerango Immobilienverwaltungs<br />

GmbH bzw. gegenüber der Emuto Grundbesitzverwaltungs<br />

GmbH (zusammen auch „Objektgesellschaften“

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