Bayernfonds Australien 2 - Real IS
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31.12.2007 vereinbart. Die Zinssätze wurden dabei<br />
wie folgt vertraglich vereinbart:<br />
Jahr Zinssatz in % p.a.<br />
2007 6,00<br />
2008 – 2010 6,25<br />
2011 – 2016 6,50<br />
2017 – 2020 7,00<br />
Betreffend der Darstellung in der Prognoserechnung<br />
ist darauf hinzuweisen, dass die Gesamtposition „Tilgung<br />
Fremdkapital (gesamt)“ für das Jahr 2020 zum<br />
einen die vereinbarte unterjährige Tilgung unter den<br />
Senior Loans in Höhe von AUD 2.361.942 als auch die<br />
Rückzahlung der gesamten Restvaluta aller Darlehen<br />
(Senior Loans und Junior Loans) in Höhe von rd.<br />
AUD 152.115.740 umfasst. Der sich somit ergebene<br />
Gesamtbetrag für Tilgung und Rückzahlung der Darlehen/des<br />
gesamten Fremdkapitals beläuft sich auf<br />
rd. AUD 154.477.682, wie in der Prognoserechnung<br />
entsprechend dargestellt.<br />
Einzelheiten bzw. Details zu den vorstehend benannten<br />
Verträgen betreffend die Fremdfinanzierung der<br />
Objektgesellschaften sind Tz. 11.8.4 zu entnehmen.<br />
Zu den Risiken im Zusammenhang mit den aufgenommenen<br />
Fremdmitteln siehe insbesondere Tz. 3.3.4.<br />
Die Position „Fremdkapitalzinsen (gesamt)“ für das<br />
Jahr 2007 enthält kalkulatorisch weiterhin einen Teil<br />
des prognostizierten Zinsaufwandes für die Eigenkapital-Zwischenfinanzierung<br />
auf Ebene der Objektgesellschaften<br />
bis zum angenommenen Zeitpunkt<br />
der Vollplatzierung am 30. April 2007. Wie in Tz. 7.2<br />
Abschnitt 6) Finanzierungskosten dargelegt, wurde<br />
ein ggf. erforderlicher weiterer Teil dieses potenziellen<br />
Zinsaufwandes im Rahmen des Investitions-<br />
und Finanzierungsplanes in Form einer Rückstellung<br />
berücksichtigt, sofern das einzuwerbende Kommanditkapital<br />
nicht zum 30. April 2007 wie im Rahmen<br />
der Prognose projiziert zur Verfügung steht, sodass<br />
in einer Gesamtbetrachtung ein Zinsaufwand in<br />
Höhe von bis zu 7,25 % p. a. für den Zeitraum bis zum<br />
31.03.2008 im Rahmen der Prognose grundsätzlich<br />
berücksichtigt ist, wobei die angenommene Höhe der<br />
Eigenkapital-Zwischenfinanzierung sich am einzuwerbenden<br />
Kommanditkapital (ohne Agio) abzüglich der<br />
2<br />
Positionen, die nicht sofort zahlbar sind und damit<br />
zwischenfinanziert werden müssen, orientiert.<br />
Die vorgenannte Kalkulation unterstellt dabei ein<br />
Ausschüttungssubstrat in Höhe von 7 % p. a., welches<br />
während der Platzierungsphase, als ersparte Ausschüttung,<br />
bezogen auf die Höhe des noch nicht<br />
platzierten Eigenkapitalanteils zur Abdeckung des<br />
Zinsaufwandes unter den Eigenkapitalzwischenfinanzierungen<br />
verwendet werden kann. Ein tatsächlich<br />
höherer Zinsaufwand als in der Prognose (einschließlich<br />
der getätigten diesbezüglichen Rückstellungen)<br />
angenommen geht zulasten der Liquiditätsreserve<br />
(siehe hierzu die Hinweise in Tz. 3.3.3).<br />
In der Darstellung der Position „Darlehenssumme (gesamt)<br />
per 31.12.“ ist die Restvaluta der Senior Loans<br />
und der Junior Loans jeweils zum Ende eines Jahres<br />
dargestellt, etwaige Zwischenfinanzierungsbeträge<br />
sind dabei nicht berücksichtigt.<br />
8.4 Voraussichtliches steuerliches Ergebnis<br />
Die Einkünfte aus der Vermietung des Fondsobjekts<br />
werden lediglich in <strong>Australien</strong> besteuert. In Deutschland<br />
sind diese Einkünfte aufgrund des zwischen<br />
<strong>Australien</strong> und Deutschland bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens<br />
(DBA) von einer weiteren<br />
Besteuerung unter Progressionsvorbehalt freigestellt<br />
(siehe hierzu weitere Details in Tz. 12 „Die steuerlichen<br />
Grundlagen’“ sowie die Hinweise in Tz. 3.4).<br />
Bezüglich der Einkünfte sind jedoch ausschließlich<br />
die <strong>Bayernfonds</strong> <strong>Australien</strong> 2 Pty Ltd. in ihrer Funktion<br />
als Treuhänder des <strong>Bayernfonds</strong> Australia Trust bzw.<br />
die Objektgesellschaften in <strong>Australien</strong> beschränkt<br />
steuerpflichtig und unterliegen den einschlägigen<br />
steuerlichen Regelungen. Der anwendbare Steuersatz<br />
beträgt derzeit 30 %. Auf dieser Grundlage<br />
berücksichtigt die Prognoserechnung in einer konsolidierten<br />
Darstellung die entsprechenden australischen<br />
Vorschriften zur Ermittlung des steuerlichen<br />
Ergebnisses, welches, vereinfacht ausgedrückt, aus<br />
dem Einnahmenüberschuss und den Ausgaben (z. B.<br />
Vergütungen für Geschäftsbesorgung, Kosten des Jahresabschlusses<br />
und für Steuerberatung, Zinsaufwand<br />
etc.) bzw. den zulässigen Abschreibungen ermittelt<br />
wird. Die Prognoserechnung basiert dabei bezüglich<br />
der steuerlichen Berechnungen auf einem Gutachten<br />
der steuerlichen Berater der Fonds- bzw. der Objekt-