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Bayernfonds Australien 2 - Real IS

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. Der prognostizierte Beteiligungserfolg<br />

und Sensitivitätsanalysen<br />

9.1 Darstellung des prognostizierten Beteiligungserfolges<br />

über den Prognosezeitraum 2007-2020<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt den prognostizierten<br />

jährlichen Ertrag nach australischer Steuer für eine<br />

angenommene Beteiligung von AUD 50.000 ermittelt<br />

nach der internen Zinsfußmethode.<br />

Ertragsberechnung für eine Investition von nominal AUD<br />

50.000 zzgl. Agio nach Steuern:<br />

Betrachtungszeitraum 2007-2020<br />

AUD<br />

Beteiligung 50.000<br />

zzgl. 5 % Agio 2.500<br />

Einzahlung insgesamt 52.500<br />

Summe der prognostizierten Erträge vor<br />

australischen Steuern inkl. Liquiditätsreserve<br />

141.804<br />

kumulierte Steuern in <strong>Australien</strong> -25.091<br />

Kapitaleinlage inkl. Agio -52.500<br />

Gesamtertrag nach Steuern in <strong>Australien</strong> 64.212<br />

Zusammengefasst ergibt sich eine<br />

Prognoserendite nach australischer Steuer<br />

– ermittelt nach interner Zinsfußmethode –<br />

von jährlich 7,80 %<br />

Die Berechnung der dargestellten Prognoserendite<br />

unterliegt folgenden Annahmen:<br />

1) Das Eigenkapital inklusive Agio wurde am<br />

1.05.2007 vollständig erbracht und die erste Barausschüttung<br />

wird zum 30.06.2008 durchgeführt.<br />

2) Unterstellt werden die bei der Prospektlegung<br />

geltenden steuerlichen Vorschriften.<br />

3) Die Werte wurden aus der konsolidierten Prognoserechnung<br />

der Fondsgesellschaft und der<br />

Objektgesellschaften bzw. des Treuhänders des<br />

australischen Trusts (Tz. 8) abgeleitet. Die Ergebnisse<br />

beruhen auf einer Reihe von Annahmen.<br />

Rundungsdifferenzen sind möglich.<br />

4) Die Beteiligung wird von einer unbeschränkt<br />

steuerpflichtigen natürlichen Person mit Wohnsitz<br />

oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in der Bundesrepublik<br />

Deutschland und im Privatvermögen<br />

gehalten.<br />

5) Die Ausschüttungen wurden jeweils zum 30.06.<br />

des Folgejahres kalkuliert.<br />

6) Die Steuerzahlungen in <strong>Australien</strong> wurden annahmegemäß<br />

zum 31.12. eines jeden Jahres als<br />

Ausgabe berücksichtigt. Abweichend davon endet<br />

das australische Steuerjahr zum 30.6. eines Jahres,<br />

wobei die Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses<br />

konform zum australischen Steuerjahr berücksichtigt<br />

ist. Gemäß dem Steuerberater der Fondsgesellschaft<br />

bzw. der Objektgesellschaften sind auf<br />

Grundlage der aktuellen Bestimmungen weder<br />

vom Treuhänder des australischen Trusts noch von<br />

den Objektgesellschaften Vorauszahlungen auf die<br />

Steuerschuld zu leisten.<br />

7) Es wurde angenommen, dass laufende Erträge aus<br />

der Vermietung und der Veräußerungsgewinn des<br />

Fondsobjektes ausschließlich in <strong>Australien</strong> zu besteuern<br />

sind und in Deutschland ggf. nur dem Progressionsvorbehalt<br />

unterliegen. Die Auswirkungen<br />

aus dem Progressionsvorbehalt sind dabei, da<br />

diese sich aus der jeweiligen individuellen Situation<br />

des Anlegers ergeben, nicht berücksichtigt. Angaben<br />

zum steuerlichen Beteiligungsergebnis für<br />

Zwecke des Progressionsvorbehalts sind Tz. 8 „Die<br />

Prognoserechnung“ zu entnehmen. Es wurde eine<br />

Veräußerung zum Ende des Jahres 2020 angenommen.<br />

Nach derzeitiger Rechtslage ist ein möglicher<br />

Veräußerungsgewinn bei der angenommenen<br />

Haltedauer von mehr als 10 Jahren in Deutschland<br />

(auch für Zwecke des Progressionsvorbehaltes)<br />

steuerfrei (siehe hierzu Tz. 12 „Die steuerlichen<br />

Grundlagen“ bzw. siehe die Hinweise in Tz. 3.4.7<br />

bzw. Tz. 3.4.8).<br />

Die Auswirkungen betreffend die Besteuerung<br />

der anteiligen Zinseinkünfte aus der Anlage der<br />

Liquiditätsreserve auf Ebene des Anlegers sind dabei,<br />

da diese sich aus der jeweiligen individuellen<br />

Situation des Anlegers ergeben, nicht berücksichtigt<br />

(siehe hierzu Tz. 12 „Die steuerlichen Grundlagen“).<br />

8) Für Zwecke der Renditeermittlung wurde ein Verkauf<br />

zum 31.12.2020 zu einem Verkaufspreis für<br />

das Fondsobjekt in Höhe einer Kapitalisierungsrate<br />

von 6,98 % (= Faktor 14,33) bezogen auf die<br />

prognostizierten Mieteinnahmen im Jahre 2021,<br />

abzüglich kalkulatorischer Verkaufskosten von

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