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Bayernfonds Australien 2 - Real IS

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tungen und Gewährleistungen übernommen (siehe<br />

hierzu Tz. 11.8.1). Es kann nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass der Verkäufer seinen Verpflichtungen aus<br />

dem Kaufvertrag gegenüber den Objektgesellschaften<br />

nicht bzw. nicht in voller Höhe nachkommt und sich<br />

hierdurch letztlich negative Auswirkungen auf die<br />

wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft<br />

ergeben.<br />

3.3.10 Veräußerung des Fondsobjektes/<br />

Wertentwicklung/Beteiligungsdauer<br />

Da bei der Veräußerung des Fondsobjektes der<br />

Verkaufspreis unter anderem von der Ertragskraft der<br />

Immobilie selbst und damit in erster Linie von der<br />

jeweils aktuellen Vermietungssituation des Objektes<br />

(z. B. Bonität des Mieters, Regelungen und Laufzeit<br />

des Mietvertrages), von der Standortqualität bzw. der<br />

zum Zeitpunkt der Veräußerung am Markt bestehenden<br />

Nachfrage von Investoren abhängig sein wird,<br />

ist nicht vorhersehbar, ob eine Veräußerung des<br />

Fondsobjektes zu für den Anleger günstigen Konditionen<br />

möglich sein wird. Die Wertentwicklung des<br />

Fondsobjektes und der erzielbare Wiederverkaufspreis<br />

sind daher von heute nicht vorhersehbaren,<br />

markt- und objektspezifischen Entwicklungen sowie<br />

von verschiedenen gesamtwirtschaftlichen oder<br />

branchenspezifischen Faktoren abhängig. Zum Ablauf<br />

des Prognosezeitraums werden in Tz. 9 „Der prognostizierte<br />

Beteiligungserfolg und Sensitivitätsanalysen“<br />

verschiedene Szenarien dargestellt.<br />

Die im Rahmen der Prognoseberechnung ermittelte<br />

finanzmathematische Rendite (IRR) basiert zu einem<br />

maßgeblichen Teil auf dem kalkulierten Veräußerungserlös<br />

der Immobilie. Sollte sich dieser Erlös nicht<br />

oder nicht in dem kalkulierten Ausmaß einstellen,<br />

wird auch die tatsächliche Rendite geringer ausfallen<br />

und könnte auch die Rückzahlung des Kapitalanteils<br />

infrage stellen.<br />

Der Erlös aus der direkten oder indirekten Veräußerung<br />

des Fondsobjektes wird dazu verwendet,<br />

zunächst die Verbindlichkeiten des Trusts bzw. des<br />

Treuhänders des Trusts, der Objektgesellschaften<br />

sowie der Fondsgesellschaft gegenüber Drittgläubigern<br />

und danach solche gegenüber Gesellschaftern<br />

zu bedienen. Ein verbleibender Verwertungserlös<br />

wird im Verhältnis der festen Kapitaleinlage an die<br />

Gesellschafter ausgezahlt. Liegt der erzielte Veräußerungserlös<br />

unter dem ursprünglich gezahlten Kauf-<br />

preis, so kann der dem Anleger zustehende Anteil am<br />

Veräußerungserlös unter die ursprünglich geleistete<br />

Anlagesumme absinken. Es ist auch nicht auszuschließen,<br />

dass im Extremfall der Veräußerungserlös nach<br />

Bedienung der Verbindlichkeiten (einschließlich von<br />

Steuern) aufgezehrt ist. Dies würde für den Anleger<br />

wirtschaftlich zu einem Verlust seiner geleisteten<br />

Anlagesumme führen. Siehe hierzu auch die Hinweise<br />

in Tz. 3.4.7. Auch ist im Hinblick auf eine künftige<br />

Wertentwicklung zu beachten, dass die im Rahmen<br />

des Beteiligungsangebotes anfallenden Dienstleistungsvergütungen<br />

und Kosten keine wertbildenden<br />

Aufwendungen der Investition für einen späteren<br />

Erwerber darstellen, mit der Folge, dass diese erst<br />

durch Wertzuwächse beim Fondsobjekt kompensiert<br />

werden müssen. Die Veräußerung des Fondsobjektes<br />

ist durch keinerlei Vereinbarungen gesichert. Insofern<br />

besteht zu jedem Zeitpunkt das Risiko, dass das<br />

Fondsobjekt nicht veräußert werden kann und daher<br />

der im Rahmen der Prognoserechnung kalkulierte<br />

Verkaufserlös nicht erzielt werden kann. Aufgrund<br />

der Größe des Fondsobjektes und der somit erforderlichen<br />

Finanzkraft späterer Käufer ist die Anzahl potenzieller<br />

Käufer eingeschränkt. Dadurch kann auch<br />

die Veräußerbarkeit eingeschränkt sein und/oder die<br />

Kaufpreisfindung verzerrt werden. Es kann auch nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass eine Veräußerung des<br />

Fondsobjektes nicht möglich ist, weil kein erforderlicher<br />

Mehrheitsbeschluss in der Gesellschafterversammlung<br />

der Fondsgesellschaft gefasst wird.<br />

Im Rahmen des Fondskonzepts ist ein Verkauf des<br />

Fondsobjektes zum Ende des Jahres 2020 geplant<br />

(projizierte Bewirtschaftungsphase). In der Prognoserechnung<br />

wurde zu diesem Zeitpunkt ein (direkter<br />

oder indirekter) Verkauf des Fondsobjektes angenommen.<br />

Sollte ein Verkauf des Fondsobjektes aufgrund<br />

der Marktlage oder Mietsituation zu diesem Zeitpunkt<br />

wirtschaftlich nicht sinnvoll sein, so kann sich die<br />

Beteiligungsdauer des Anlegers deutlich verlängern.<br />

Ist die Fondsgesellschaft durch externe Einflüsse (z. B.<br />

im Falle einer erforderlichen, jedoch nicht möglichen<br />

Anschlussvermietung oder Anschlussfinanzierung)<br />

gezwungen, das Fondsobjekt unter Druck in einem<br />

schwachen Marktumfeld zu verkaufen, können die<br />

Anleger ihre gesamte Kapitaleinlage nebst Agio sowie<br />

ggf. Nachschusskapital im Rahmen dieser Beteiligung<br />

verlieren (Totalverlust). In diesem Zusammenhang<br />

ist zu berücksichtigen, dass der Mietvertrag mit dem

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