Bayernfonds Australien 2 - Real IS
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tungen und Gewährleistungen übernommen (siehe<br />
hierzu Tz. 11.8.1). Es kann nicht ausgeschlossen werden,<br />
dass der Verkäufer seinen Verpflichtungen aus<br />
dem Kaufvertrag gegenüber den Objektgesellschaften<br />
nicht bzw. nicht in voller Höhe nachkommt und sich<br />
hierdurch letztlich negative Auswirkungen auf die<br />
wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft<br />
ergeben.<br />
3.3.10 Veräußerung des Fondsobjektes/<br />
Wertentwicklung/Beteiligungsdauer<br />
Da bei der Veräußerung des Fondsobjektes der<br />
Verkaufspreis unter anderem von der Ertragskraft der<br />
Immobilie selbst und damit in erster Linie von der<br />
jeweils aktuellen Vermietungssituation des Objektes<br />
(z. B. Bonität des Mieters, Regelungen und Laufzeit<br />
des Mietvertrages), von der Standortqualität bzw. der<br />
zum Zeitpunkt der Veräußerung am Markt bestehenden<br />
Nachfrage von Investoren abhängig sein wird,<br />
ist nicht vorhersehbar, ob eine Veräußerung des<br />
Fondsobjektes zu für den Anleger günstigen Konditionen<br />
möglich sein wird. Die Wertentwicklung des<br />
Fondsobjektes und der erzielbare Wiederverkaufspreis<br />
sind daher von heute nicht vorhersehbaren,<br />
markt- und objektspezifischen Entwicklungen sowie<br />
von verschiedenen gesamtwirtschaftlichen oder<br />
branchenspezifischen Faktoren abhängig. Zum Ablauf<br />
des Prognosezeitraums werden in Tz. 9 „Der prognostizierte<br />
Beteiligungserfolg und Sensitivitätsanalysen“<br />
verschiedene Szenarien dargestellt.<br />
Die im Rahmen der Prognoseberechnung ermittelte<br />
finanzmathematische Rendite (IRR) basiert zu einem<br />
maßgeblichen Teil auf dem kalkulierten Veräußerungserlös<br />
der Immobilie. Sollte sich dieser Erlös nicht<br />
oder nicht in dem kalkulierten Ausmaß einstellen,<br />
wird auch die tatsächliche Rendite geringer ausfallen<br />
und könnte auch die Rückzahlung des Kapitalanteils<br />
infrage stellen.<br />
Der Erlös aus der direkten oder indirekten Veräußerung<br />
des Fondsobjektes wird dazu verwendet,<br />
zunächst die Verbindlichkeiten des Trusts bzw. des<br />
Treuhänders des Trusts, der Objektgesellschaften<br />
sowie der Fondsgesellschaft gegenüber Drittgläubigern<br />
und danach solche gegenüber Gesellschaftern<br />
zu bedienen. Ein verbleibender Verwertungserlös<br />
wird im Verhältnis der festen Kapitaleinlage an die<br />
Gesellschafter ausgezahlt. Liegt der erzielte Veräußerungserlös<br />
unter dem ursprünglich gezahlten Kauf-<br />
preis, so kann der dem Anleger zustehende Anteil am<br />
Veräußerungserlös unter die ursprünglich geleistete<br />
Anlagesumme absinken. Es ist auch nicht auszuschließen,<br />
dass im Extremfall der Veräußerungserlös nach<br />
Bedienung der Verbindlichkeiten (einschließlich von<br />
Steuern) aufgezehrt ist. Dies würde für den Anleger<br />
wirtschaftlich zu einem Verlust seiner geleisteten<br />
Anlagesumme führen. Siehe hierzu auch die Hinweise<br />
in Tz. 3.4.7. Auch ist im Hinblick auf eine künftige<br />
Wertentwicklung zu beachten, dass die im Rahmen<br />
des Beteiligungsangebotes anfallenden Dienstleistungsvergütungen<br />
und Kosten keine wertbildenden<br />
Aufwendungen der Investition für einen späteren<br />
Erwerber darstellen, mit der Folge, dass diese erst<br />
durch Wertzuwächse beim Fondsobjekt kompensiert<br />
werden müssen. Die Veräußerung des Fondsobjektes<br />
ist durch keinerlei Vereinbarungen gesichert. Insofern<br />
besteht zu jedem Zeitpunkt das Risiko, dass das<br />
Fondsobjekt nicht veräußert werden kann und daher<br />
der im Rahmen der Prognoserechnung kalkulierte<br />
Verkaufserlös nicht erzielt werden kann. Aufgrund<br />
der Größe des Fondsobjektes und der somit erforderlichen<br />
Finanzkraft späterer Käufer ist die Anzahl potenzieller<br />
Käufer eingeschränkt. Dadurch kann auch<br />
die Veräußerbarkeit eingeschränkt sein und/oder die<br />
Kaufpreisfindung verzerrt werden. Es kann auch nicht<br />
ausgeschlossen werden, dass eine Veräußerung des<br />
Fondsobjektes nicht möglich ist, weil kein erforderlicher<br />
Mehrheitsbeschluss in der Gesellschafterversammlung<br />
der Fondsgesellschaft gefasst wird.<br />
Im Rahmen des Fondskonzepts ist ein Verkauf des<br />
Fondsobjektes zum Ende des Jahres 2020 geplant<br />
(projizierte Bewirtschaftungsphase). In der Prognoserechnung<br />
wurde zu diesem Zeitpunkt ein (direkter<br />
oder indirekter) Verkauf des Fondsobjektes angenommen.<br />
Sollte ein Verkauf des Fondsobjektes aufgrund<br />
der Marktlage oder Mietsituation zu diesem Zeitpunkt<br />
wirtschaftlich nicht sinnvoll sein, so kann sich die<br />
Beteiligungsdauer des Anlegers deutlich verlängern.<br />
Ist die Fondsgesellschaft durch externe Einflüsse (z. B.<br />
im Falle einer erforderlichen, jedoch nicht möglichen<br />
Anschlussvermietung oder Anschlussfinanzierung)<br />
gezwungen, das Fondsobjekt unter Druck in einem<br />
schwachen Marktumfeld zu verkaufen, können die<br />
Anleger ihre gesamte Kapitaleinlage nebst Agio sowie<br />
ggf. Nachschusskapital im Rahmen dieser Beteiligung<br />
verlieren (Totalverlust). In diesem Zusammenhang<br />
ist zu berücksichtigen, dass der Mietvertrag mit dem