Bayernfonds Australien 2 - Real IS
Bayernfonds Australien 2 - Real IS
Bayernfonds Australien 2 - Real IS
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Experten sorgfältige Ansätze für die Wieder- bzw.<br />
Weitervermietung als auch für die Revitalisierung des<br />
Fondsobjektes berücksichtigt (Details hierzu siehe<br />
in Tz. 8, insbesondere in Tz. 8.1.3). Es wurden hierzu<br />
auch diverse Sensitivitätsanalysen erstellt, die die<br />
Auswirkung diverser Abweichungen auf die Rendite<br />
und ggf. Ausschüttung der Anleger gegenüber der<br />
Prognoserechnung darstellen (siehe Tz. 9). Bei Eintritt<br />
negativer Abweichungen, beispielsweise einer geringeren<br />
Marktmiete zum Zeitpunkt des Auslaufs des<br />
bestehenden Mietvertrages als projiziert und/oder<br />
im Fall höherer Revitalisierungs- und Wieder- bzw.<br />
Weitervermietungskosten als angenommen, kann<br />
es zu erheblichen Abweichungen gegenüber der<br />
prognostizierten Rendite bis hin zum Totalverlust der<br />
Kapitaleinlage nebst Agio sowie ggf. Nachschusskapital<br />
der Anleger kommen.<br />
Gemäß den mietvertraglichen Regelungen findet eine<br />
jährliche Mietanpassung (sog. „Rent Review“) jeweils<br />
zum 1. Juli eines Jahres zum Höheren von 3 % oder<br />
dem anwendbaren Preissteigerungsindex („CPI (All<br />
Groups) for Canberra“) statt, wobei zum 1.7.2010 und<br />
alle weitere 5 Jahre eine Anpassung zum Höheren<br />
von 3 % oder zur Marktmiete stattfindet. Damit ist<br />
der Mindestanstieg der Miete (Wertsicherung) pro<br />
Jahr auf mindestens 3 % für die gesamte Dauer des<br />
Mietverhältnisses festgelegt. Im Rahmen der Prognoserechnung<br />
wurde aus Gründen der kaufmännischen<br />
Vorsicht lediglich dieser Mindestansatz unterstellt.<br />
Diese festen jährlichen Mietsteigerungen sind jedoch<br />
nur für die Dauer des bestehenden Mietvertrages<br />
vertraglich abgesichert. Im Rahmen eines eventuellen<br />
Anschlussmietvertrages ist es auch möglich, dass derartige<br />
Mietanpassungen nicht oder nicht im gleichen<br />
Umfang möglich sind, sodass die Wertsicherung auf<br />
dieser Basis nur bis zum Ablauf des Mietvertrages<br />
zum 31. Mai 2020 besteht.<br />
Bezüglich der angenommenen Marktmiete zum<br />
Veräußerungszeitpunkt kommen die lokalen Experten<br />
zum Ergebnis, dass die Marktmiete der angenommenen<br />
Miete entsprechen sollte, u. a. da sich<br />
die Mieten für derartige Gebäudekomplexe in der<br />
Zukunft stärker an den (Wieder-) Herstellungskosten<br />
und weniger an den Mieten für klassische gewerbliche<br />
Mietflächen am Mietmarkt Canberra orientieren<br />
sollten. Entsprechende vergleichbare Neubauten und<br />
vereinbarte Mietpreise bestätigen nach Auffassung<br />
von Colliers International in Canberra diesen Trend.<br />
2<br />
Gemessen an den „Marktmieten“ für gewerbliche<br />
Bürobauten in Canberra befindet sich die unter dem<br />
aktuellen Mietvertrag vereinbarte Netto-Miete derzeit<br />
nennenswert über der aktuellen Marktmiete, was<br />
sich jedoch, wie vorstehend dargestellt, über die<br />
Restlaufzeit des Mietvertrages nach Einschätzung<br />
lokaler Experten egalisieren dürfte. Zudem wurde<br />
dieser Sachverhalt in dem vereinbarten Kaufpreisfaktor<br />
(ca. 14,3-Fache der aktuellen Netto-Jahresmiete)<br />
vollständig berücksichtigt, da der Kaufpreisfaktor für<br />
entsprechende gewerbliche Immobilien in Canberra<br />
gemäß Gutachter derzeit beim ca. 16-Fachen der Netto-Jahresmiete<br />
liegt. Es besteht jedoch das Risiko, dass<br />
die Expertenprojektionen nicht eintreffen und die<br />
Marktmiete zum Zeitpunkt der prognostizierten bzw.<br />
tatsächlichen Veräußerung oder der Anschlussvermietung<br />
erheblich unter der aktuell erzielten Netto-Miete<br />
liegt. Da die Marktmiete in eine Veräußerungspreiskalkulation<br />
einfließt würde sich in diesem Fall die<br />
Rendite der Anleger erheblich verschlechtern können<br />
(siehe hierzu auch Tz. 9). Auch ein Verlust der Kapitaleinlage<br />
nebst Agio sowie ggf. Nachschusskapital wäre<br />
bei materiellen Abweichungen von der Prognose<br />
nicht auszuschließen. Eine geringere Marktmiete im<br />
Zeitpunkt der Anschlussvermietung würde die Netto-<br />
Mieteinnahmen reduzieren, was Kürzungen oder gar<br />
die Aussetzung betreffend die Ausschüttungen an die<br />
Anleger sowie einen geringeren Veräußerungserlös in<br />
der Folge nach sich ziehen könnte.<br />
Der Mietvertrag beinhaltet Regelungen, die dem<br />
Mieter unter bestimmten Umständen auch eine<br />
Übertragung des Mietvertrages (sog. „Assignment“)<br />
oder eine Untervermietung („Subleasing“) oder eine<br />
vergleichbare anderweitige Übertragung von Rechten<br />
aus dem Mietvertrag (auch für Zwecke der Besicherung)<br />
ermöglichen. Eine Übertragung des Mietvertrages<br />
oder eine Untervermietung an eine australische<br />
Körperschaft des öffentlichen Rechts ist dabei<br />
ohne Zustimmung des Vermieters möglich. In allen<br />
anderen Fällen ist dies möglich, wenn der Vermieter<br />
der Übertragung oder Untervermietung ausdrücklich<br />
zustimmt und alle vertraglichen Bedingungen erfüllt<br />
werden. Insbesondere muss der Vermieter einem<br />
Assignment zustimmen, wenn der Abtretungsempfänger<br />
(sog. „Assignee“) und zukünftige Mieter bezüglich<br />
der Bonität einen definierten Sicherheitsstandard<br />
aufweist („financially secure“) und zur Zufriedenheit<br />
des Vermieters die mietvertraglichen Verpflichtungen