Bayernfonds Australien 2 - Real IS
Bayernfonds Australien 2 - Real IS
Bayernfonds Australien 2 - Real IS
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Beteiligungshöhe<br />
Die Mindestzeichnungssumme soll AUD 20.000 zzgl.<br />
Agio betragen. Beteiligungen müssen (ohne Berücksichtigung<br />
des Agios) jeweils durch 1.000 ohne Rest<br />
teilbar sein.<br />
Steuerliche Behandlung<br />
Die Beantragung einer Steuernummer sowie die<br />
Abgabe einer Steuererklärung in <strong>Australien</strong> für den<br />
einzelnen Anleger sind gemäß dem Fondskonzept<br />
nicht notwendig (Einzelheiten und wichtige Hinweise<br />
hierzu siehe T z. 12 „Die steuerlichen Grundlagen<br />
sowie Tz. 3.4).<br />
Sonderwerbungskosten<br />
Aus verwaltungstechnischen Gründen ist vorgesehen,<br />
die Anleger nicht zur Mitteilung der Sonderwerbungskosten<br />
aufzufordern, da sich diese grundsätzlich<br />
ohnehin nur im Progressionsvorbehalt auswirken.<br />
Sofern dem Anleger Sonderwerbungskosten entstehen,<br />
sind diese daher der Fondsgesellschaft unaufgefordert<br />
bis zum 31.03. eines jeden Jahres für das<br />
vorangegangene Kalenderjahr zusammen mit den<br />
entsprechenden Nachweisen mitzuteilen.<br />
Übertragung von Anteilen<br />
Bei einer Übertragung oder Teilung von Gesellschaftsanteilen<br />
gemäß §§ 23, 24 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Fondsgesellschaft ist der jeweilige Anleger, bzw.<br />
dessen Rechtsnachfolger, verpflichtet, die im Zusammenhang<br />
mit der Übertragung oder Teilung seines<br />
Gesellschaftsanteils entstehenden Kosten zu übernehmen.<br />
Gemäß dem Geschäftsbesorgungsvertrag ist<br />
die <strong>Real</strong> I.S. berechtigt, für jeden Übertragungs- oder<br />
Teilungsvorgang eine Gebühr für die Umschreibung<br />
der Anteile entsprechend dem jeweils aktuellen Preisverzeichnis<br />
zu erheben.<br />
Widerrufsfrist<br />
Dem Anleger steht das Recht zu, binnen einer Frist<br />
von zwei Wochen seine im Rahmen der Beitrittsvereinbarung<br />
abgegebene Willenserklärung zum Erwerb<br />
einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft bzw. zum<br />
Abschluss des Treuhandvertrages ohne die Angabe<br />
von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf ist in Textform<br />
(z. B. Brief, Telefax, E-Mail) gegenüber der <strong>Real</strong> I.S.<br />
zu erklären und hat u. a. zur Folge, dass die bereits<br />
1<br />
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und<br />
gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)<br />
herauszugeben sind.<br />
Datenschutz<br />
Die Verarbeitung der bei Ihrem Eintritt anfallenden<br />
Daten erfolgt über eine EDV-Anlage bei der Fondsgesellschaft.<br />
Diese Daten werden ausschließlich für<br />
interne Zwecke zur Verwaltung der Fondsgesellschaft<br />
und zu Ihrer Betreuung sowie zur Information des<br />
vermittelnden Vertriebspartners verwendet und Dritten<br />
nur zugänglich gemacht, wenn dies zur Verwaltung<br />
der Fondsgesellschaft und/oder der steuerlichen<br />
Abwicklung erforderlich ist. Die Bestimmungen des<br />
Datenschutzgesetzes werden dabei strikt beachtet.<br />
Anlagen<br />
Die nachfolgend aufgeführten Anlagen sind wesentlicher<br />
Bestandteil des Beteiligungsprospektes:<br />
• Beitrittsvereinbarung