Bayernfonds Australien 2 - Real IS
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1 . Die Abwicklungshinweise<br />
Wenn Sie sich entschlossen haben, der <strong>Bayernfonds</strong><br />
Immobilienverwaltung GmbH & Co. <strong>Australien</strong> II KG<br />
beizutreten, reichen Sie bitte die vollständig ausgefüllte<br />
und rechtsverbindlich unterzeichnete Beitrittsvereinbarung<br />
sowie im Fall der Beteiligung als<br />
Direktkommanditist die Handelsregistervollmacht<br />
(diese erhalten Sie automatisch zusammen mit Ihrem<br />
Annahmeschreiben) bei Ihrem Anlageberater ein,<br />
oder senden Sie diese an die<br />
<strong>Real</strong> I.S. AG<br />
Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement<br />
Innere Wiener Straße 17<br />
81667 München<br />
Die von Ihnen unterzeichnete Beitrittsvereinbarung<br />
stellt ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss<br />
eines Beitrittsvertrages zwischen Ihnen und der<br />
Fondsgesellschaft sowie – im Falle der Beteiligung<br />
als Treugeber – ein rechtsverbindliches Angebot zum<br />
Abschluss eines Treuhandvertrages dar. Die Beitrittsvereinbarung<br />
wird durch die Annahme der Beitrittserklärung<br />
durch die Fondsgesellschaft, vertreten durch<br />
ihre Geschäftsführung, wirksam. Die Beitrittsvereinbarungen<br />
werden in der Reihenfolge ihres zeitlichen<br />
Eingangs registriert und angenommen, sofern freies<br />
Zeichnungskapital zur Verfügung steht. Die Annahme<br />
zum Abschluss des Treuhandvertrages erfolgt durch<br />
die Treuhänderin. Die gegengezeichnete Beitrittsvereinbarung<br />
wird Ihnen als Durchschlag zurückgesandt.<br />
Grundsätzlich können sich natürliche oder juristische<br />
Personen beteiligen. Bei minderjährigen Personen ist<br />
die Zustimmung des zuständigen Vormundschaftsgerichts<br />
erforderlich.<br />
Zahlungsweise und -termin<br />
Die AUD-Beteiligungssumme zzgl. des Agios ist als<br />
Bareinlage zu leisten.<br />
Für die Einzahlung der AUD-Einlage besteht folgende<br />
Wahlmöglichkeit:<br />
a) Der Gesamtbetrag wird vom Euro-Konto des<br />
Anlegers abgebucht.<br />
Der Anleger erteilt der Fondsgesellschaft hierzu<br />
eine Einzugsermächtigung zulasten seines auf der<br />
Beitrittsvereinbarung angegebenen Euro-Kontos.<br />
1 2<br />
Der Einzug erfolgt zum 20. eines Monats des auf<br />
die Zeichnung folgenden Monats bzw. sofern dies<br />
kein Bankarbeitstag ist, zum nächstfolgenden<br />
Bankarbeitstag, frühestens zum 20.04.2007 für bis<br />
zum 30.03.2007 eingegangene Zeichnungen. Der<br />
Gegenwert in Euro wird auf Basis des Wechselkurses<br />
zwei Bankarbeitstage vor dem Einzug berechnet<br />
(Kursfeststellung: Euro-FX der öffentlichen<br />
Banken in Deutschland).<br />
Wir bitten Sie, den entsprechenden Betrag auf<br />
dem angegebenen Konto bereitzustellen. Sollte<br />
die Lastschrift nicht ausgeführt werden können,<br />
kommt der Anleger für eventuell entstandene<br />
Kosten oder Währungsverluste auf.<br />
b) Es besteht weiter die Möglichkeit der Überweisung<br />
des Beteiligungsbetrages zzgl. Agio in AUD<br />
(hierfür anfallende Entgelte gehen zulasten des<br />
Zahlungspflichtigen) innerhalb von 14 Tagen auf<br />
folgendes Konto bei der<br />
Bayerische Landesbank, BLZ 700 500 00<br />
Konto-Inhaber: <strong>Bayernfonds</strong> Immobilienverwaltungs<br />
GmbH & Co. <strong>Australien</strong> II KG<br />
Konto-Nr. 49/7/3984143<br />
Für die Überweisungen ist das Z1 Formular<br />
„Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr“ zu<br />
verwenden, welches bei allen Banken und Sparkassen<br />
erhältlich ist.<br />
Ausschüttungen<br />
Die Anleger sind ab dem Ersten des Folgemonats<br />
der Einzahlung der Kapitaleinlage ausschüttungsberechtigt.<br />
Die Ausschüttungen erfolgen in AUD zum 30.06.<br />
eines Jahres für das vorangegangene Geschäftsjahr.<br />
Anleger, die gemäß Zeichnungsschein ihre Ausschüttung<br />
in Euro wünschen, erhalten den Gegenwert<br />
in Euro auf Basis des Wechselkurses sechs Bankarbeitstage<br />
vor Fälligkeit der Ausschüttung (ggf. nach<br />
Abzug von Spesen). Der Anleger kann jederzeit diese<br />
Entscheidung durch schriftliche Erklärung gegenüber<br />
der Fondsgesellschaft zu Händen der <strong>Real</strong> I.S. widerrufen.<br />
Der Widerruf muss mindestens 1 Monat vor<br />
dem nächsten Ausschüttungstermin bei der <strong>Real</strong> I.S.<br />
eingegangen sein.