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Bayernfonds Australien 2 - Real IS

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1 . Die Abwicklungshinweise<br />

Wenn Sie sich entschlossen haben, der <strong>Bayernfonds</strong><br />

Immobilienverwaltung GmbH & Co. <strong>Australien</strong> II KG<br />

beizutreten, reichen Sie bitte die vollständig ausgefüllte<br />

und rechtsverbindlich unterzeichnete Beitrittsvereinbarung<br />

sowie im Fall der Beteiligung als<br />

Direktkommanditist die Handelsregistervollmacht<br />

(diese erhalten Sie automatisch zusammen mit Ihrem<br />

Annahmeschreiben) bei Ihrem Anlageberater ein,<br />

oder senden Sie diese an die<br />

<strong>Real</strong> I.S. AG<br />

Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement<br />

Innere Wiener Straße 17<br />

81667 München<br />

Die von Ihnen unterzeichnete Beitrittsvereinbarung<br />

stellt ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss<br />

eines Beitrittsvertrages zwischen Ihnen und der<br />

Fondsgesellschaft sowie – im Falle der Beteiligung<br />

als Treugeber – ein rechtsverbindliches Angebot zum<br />

Abschluss eines Treuhandvertrages dar. Die Beitrittsvereinbarung<br />

wird durch die Annahme der Beitrittserklärung<br />

durch die Fondsgesellschaft, vertreten durch<br />

ihre Geschäftsführung, wirksam. Die Beitrittsvereinbarungen<br />

werden in der Reihenfolge ihres zeitlichen<br />

Eingangs registriert und angenommen, sofern freies<br />

Zeichnungskapital zur Verfügung steht. Die Annahme<br />

zum Abschluss des Treuhandvertrages erfolgt durch<br />

die Treuhänderin. Die gegengezeichnete Beitrittsvereinbarung<br />

wird Ihnen als Durchschlag zurückgesandt.<br />

Grundsätzlich können sich natürliche oder juristische<br />

Personen beteiligen. Bei minderjährigen Personen ist<br />

die Zustimmung des zuständigen Vormundschaftsgerichts<br />

erforderlich.<br />

Zahlungsweise und -termin<br />

Die AUD-Beteiligungssumme zzgl. des Agios ist als<br />

Bareinlage zu leisten.<br />

Für die Einzahlung der AUD-Einlage besteht folgende<br />

Wahlmöglichkeit:<br />

a) Der Gesamtbetrag wird vom Euro-Konto des<br />

Anlegers abgebucht.<br />

Der Anleger erteilt der Fondsgesellschaft hierzu<br />

eine Einzugsermächtigung zulasten seines auf der<br />

Beitrittsvereinbarung angegebenen Euro-Kontos.<br />

1 2<br />

Der Einzug erfolgt zum 20. eines Monats des auf<br />

die Zeichnung folgenden Monats bzw. sofern dies<br />

kein Bankarbeitstag ist, zum nächstfolgenden<br />

Bankarbeitstag, frühestens zum 20.04.2007 für bis<br />

zum 30.03.2007 eingegangene Zeichnungen. Der<br />

Gegenwert in Euro wird auf Basis des Wechselkurses<br />

zwei Bankarbeitstage vor dem Einzug berechnet<br />

(Kursfeststellung: Euro-FX der öffentlichen<br />

Banken in Deutschland).<br />

Wir bitten Sie, den entsprechenden Betrag auf<br />

dem angegebenen Konto bereitzustellen. Sollte<br />

die Lastschrift nicht ausgeführt werden können,<br />

kommt der Anleger für eventuell entstandene<br />

Kosten oder Währungsverluste auf.<br />

b) Es besteht weiter die Möglichkeit der Überweisung<br />

des Beteiligungsbetrages zzgl. Agio in AUD<br />

(hierfür anfallende Entgelte gehen zulasten des<br />

Zahlungspflichtigen) innerhalb von 14 Tagen auf<br />

folgendes Konto bei der<br />

Bayerische Landesbank, BLZ 700 500 00<br />

Konto-Inhaber: <strong>Bayernfonds</strong> Immobilienverwaltungs<br />

GmbH & Co. <strong>Australien</strong> II KG<br />

Konto-Nr. 49/7/3984143<br />

Für die Überweisungen ist das Z1 Formular<br />

„Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr“ zu<br />

verwenden, welches bei allen Banken und Sparkassen<br />

erhältlich ist.<br />

Ausschüttungen<br />

Die Anleger sind ab dem Ersten des Folgemonats<br />

der Einzahlung der Kapitaleinlage ausschüttungsberechtigt.<br />

Die Ausschüttungen erfolgen in AUD zum 30.06.<br />

eines Jahres für das vorangegangene Geschäftsjahr.<br />

Anleger, die gemäß Zeichnungsschein ihre Ausschüttung<br />

in Euro wünschen, erhalten den Gegenwert<br />

in Euro auf Basis des Wechselkurses sechs Bankarbeitstage<br />

vor Fälligkeit der Ausschüttung (ggf. nach<br />

Abzug von Spesen). Der Anleger kann jederzeit diese<br />

Entscheidung durch schriftliche Erklärung gegenüber<br />

der Fondsgesellschaft zu Händen der <strong>Real</strong> I.S. widerrufen.<br />

Der Widerruf muss mindestens 1 Monat vor<br />

dem nächsten Ausschüttungstermin bei der <strong>Real</strong> I.S.<br />

eingegangen sein.

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