Bayernfonds Australien 2 - Real IS
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Der Gesellschaftsvertrag der Komplementärin, der<br />
GS Beteiligungs GmbH, weicht in den folgenden Regelungen<br />
vom gesetzlichen Leitbild ab:<br />
Gesetzliche Regelung Abweichung<br />
Verfügung über Geschäftsanteile<br />
durch<br />
notarielle Beurkundung<br />
der Abtretung<br />
(§ 15 Abs. 3 GmbHG)<br />
Gemeinsame<br />
Vertretungsmacht der<br />
Geschäftsführer<br />
(§ 35 Abs. 1 Satz 2<br />
GmbHG)<br />
Wettbewerbsverbot für<br />
den Geschäftsführer<br />
Wettbewerbsverbot für<br />
Gesellschafter<br />
Jede Verfügung über Geschäftsanteile<br />
bedarf zu ihrer<br />
Wirksamkeit der vorherigen<br />
Zustimmung der Gesellschaft.<br />
Beabsichtigt ein Gesellschafter,<br />
einen Geschäftsanteil oder<br />
einen Teil davon zu veräußern,<br />
so hat er diesen zuvor einem<br />
von der <strong>Real</strong> I.S. bestimmten<br />
Dritten zum Erwerb anzubieten<br />
(Andienungspflicht).<br />
Im Falle des Übergangs eines<br />
Geschäftsanteils im Wege des<br />
Erbganges ist der übergegangene<br />
Geschäftsanteil unverzüglich<br />
nach Übergang einem von<br />
der <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft<br />
mbH bestimmten<br />
Dritten zum Erwerb anzubieten.<br />
Die Gesellschaft hat nur einen<br />
Geschäftsführer, der die Gesellschaft<br />
allein vertritt. Sind mehrere<br />
Geschäftsführer bestellt,<br />
so vertreten sie die Gesellschaft<br />
gemeinsam oder jeweils zusammen<br />
mit einem Prokuristen.<br />
Der Geschäftsführer ist ohne<br />
Entgelt allgemein von jedem<br />
Wettbewerbsverbot befreit.<br />
Eine Befreiung kann ferner<br />
durch einstimmigen Gesellschafterbeschluss<br />
erteilt<br />
werden.<br />
Gesellschaftern können Tätigkeiten<br />
auf dem Tätigkeitsgebiet<br />
der Gesellschaft auch außerhalb<br />
der Gesellschaft durch einstimmigen<br />
Gesellschafterbeschluss<br />
gestattet werden.<br />
Beteiligung und Erbringung der Einlage<br />
Dem Anleger wird angeboten, sich entweder unmittelbar<br />
als Kommanditist oder mittelbar über die<br />
Treuhandkommanditistin an der Fondsgesellschaft zu<br />
beteiligen. Die Umwandlung einer Treuhandbeteiligung<br />
in eine Direktbeteiligung als Kommanditist ist<br />
unter Einhaltung der in § 5 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags<br />
genannten Voraussetzungen möglich.<br />
10<br />
Die Platzierungsfrist beginnt gemäß § 9 Abs. 1<br />
VerkProspG einen Werktag nach Veröffentlichung des<br />
Verkaufsprospektes und endet mit Vollplatzierung<br />
des Kommanditkapitals. Das Beteiligungsangebot soll<br />
spätestens am 31.03.2008 geschlossen werden, sofern<br />
die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft nicht eine<br />
Verlängerung des Platzierungszeitraums bis längstens<br />
31.03.2009 beschließt.<br />
Da der Anleger die Höhe seiner Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft (ab einem bestimmten Mindestbetrag)<br />
frei wählen kann, ist die Angabe einer<br />
genauen Zahl angebotener Kapitalanteile nicht<br />
möglich, wobei mindestens eine und maximal 5.525<br />
Kommanditanteile ausgegeben werden.<br />
Der Kapitalanteil eines beitretenden Kommanditisten<br />
soll mindestens AUD 20.000 betragen. Zusätzlich hat<br />
der Anleger ein Agio in Höhe von 5 % der Nominalbeteiligung<br />
(Kapitalanteil) zu leisten. Beteiligungen<br />
müssen (ohne Berücksichtigung des Agios) jeweils<br />
durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. Weitere Kosten<br />
der Beteiligung, mit Ausnahme ggf. anfallender<br />
Gebühren für die Handelsregistereintragung im<br />
Falle des Beitritts als Direktkommanditist oder im<br />
Falle der Übertragung der Beteiligung sowie ggf. für<br />
die Fälle gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der<br />
Fondsgesellschaft, fallen nicht an.<br />
Der jeweilige Beteiligungsbetrag nebst Agio ist<br />
als Barleistung in AUD per Bankeinzug bis zum 20.<br />
bzw., wenn dies kein Bankarbeitstag ist, zum dem<br />
20. nächstfolgenden Bankarbeitstag des auf die<br />
Zeichnung folgenden Monats, frühestens jedoch am<br />
20.04.2007, entsprechend den Bedingungen der Beitrittsvereinbarung<br />
zur Zahlung fällig. Zahlungen per<br />
Überweisung sind innerhalb von 14 Tagen fällig. Fällige<br />
Zahlungen sind auf das in der Beitrittserklärung<br />
benannte Eigenkapitaleinzahlungskonto zu leisten.<br />
Werden Pflichteinlage und Agio nicht innerhalb der<br />
o. g. Fristen erbracht, so ist die Gesellschaft bzw. ggf.<br />
die Treuhandkommanditistin berechtigt, Verzugszinsen<br />
ab Fälligkeit in gesetzlicher Höhe zu verlangen.<br />
Zur Zeit der Herausgabe dieses Verkaufsprospektes<br />
beträgt dieser gesetzliche Zins 5 % p. a. über dem<br />
jeweils geltenden Basiszinssatz. Ein darüber hinausgehender<br />
Schaden der Gesellschaft kann ebenfalls<br />
geltend gemacht werden.