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Bayernfonds Australien 2 - Real IS

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Der Gesellschaftsvertrag der Komplementärin, der<br />

GS Beteiligungs GmbH, weicht in den folgenden Regelungen<br />

vom gesetzlichen Leitbild ab:<br />

Gesetzliche Regelung Abweichung<br />

Verfügung über Geschäftsanteile<br />

durch<br />

notarielle Beurkundung<br />

der Abtretung<br />

(§ 15 Abs. 3 GmbHG)<br />

Gemeinsame<br />

Vertretungsmacht der<br />

Geschäftsführer<br />

(§ 35 Abs. 1 Satz 2<br />

GmbHG)<br />

Wettbewerbsverbot für<br />

den Geschäftsführer<br />

Wettbewerbsverbot für<br />

Gesellschafter<br />

Jede Verfügung über Geschäftsanteile<br />

bedarf zu ihrer<br />

Wirksamkeit der vorherigen<br />

Zustimmung der Gesellschaft.<br />

Beabsichtigt ein Gesellschafter,<br />

einen Geschäftsanteil oder<br />

einen Teil davon zu veräußern,<br />

so hat er diesen zuvor einem<br />

von der <strong>Real</strong> I.S. bestimmten<br />

Dritten zum Erwerb anzubieten<br />

(Andienungspflicht).<br />

Im Falle des Übergangs eines<br />

Geschäftsanteils im Wege des<br />

Erbganges ist der übergegangene<br />

Geschäftsanteil unverzüglich<br />

nach Übergang einem von<br />

der <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft<br />

mbH bestimmten<br />

Dritten zum Erwerb anzubieten.<br />

Die Gesellschaft hat nur einen<br />

Geschäftsführer, der die Gesellschaft<br />

allein vertritt. Sind mehrere<br />

Geschäftsführer bestellt,<br />

so vertreten sie die Gesellschaft<br />

gemeinsam oder jeweils zusammen<br />

mit einem Prokuristen.<br />

Der Geschäftsführer ist ohne<br />

Entgelt allgemein von jedem<br />

Wettbewerbsverbot befreit.<br />

Eine Befreiung kann ferner<br />

durch einstimmigen Gesellschafterbeschluss<br />

erteilt<br />

werden.<br />

Gesellschaftern können Tätigkeiten<br />

auf dem Tätigkeitsgebiet<br />

der Gesellschaft auch außerhalb<br />

der Gesellschaft durch einstimmigen<br />

Gesellschafterbeschluss<br />

gestattet werden.<br />

Beteiligung und Erbringung der Einlage<br />

Dem Anleger wird angeboten, sich entweder unmittelbar<br />

als Kommanditist oder mittelbar über die<br />

Treuhandkommanditistin an der Fondsgesellschaft zu<br />

beteiligen. Die Umwandlung einer Treuhandbeteiligung<br />

in eine Direktbeteiligung als Kommanditist ist<br />

unter Einhaltung der in § 5 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags<br />

genannten Voraussetzungen möglich.<br />

10<br />

Die Platzierungsfrist beginnt gemäß § 9 Abs. 1<br />

VerkProspG einen Werktag nach Veröffentlichung des<br />

Verkaufsprospektes und endet mit Vollplatzierung<br />

des Kommanditkapitals. Das Beteiligungsangebot soll<br />

spätestens am 31.03.2008 geschlossen werden, sofern<br />

die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft nicht eine<br />

Verlängerung des Platzierungszeitraums bis längstens<br />

31.03.2009 beschließt.<br />

Da der Anleger die Höhe seiner Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft (ab einem bestimmten Mindestbetrag)<br />

frei wählen kann, ist die Angabe einer<br />

genauen Zahl angebotener Kapitalanteile nicht<br />

möglich, wobei mindestens eine und maximal 5.525<br />

Kommanditanteile ausgegeben werden.<br />

Der Kapitalanteil eines beitretenden Kommanditisten<br />

soll mindestens AUD 20.000 betragen. Zusätzlich hat<br />

der Anleger ein Agio in Höhe von 5 % der Nominalbeteiligung<br />

(Kapitalanteil) zu leisten. Beteiligungen<br />

müssen (ohne Berücksichtigung des Agios) jeweils<br />

durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. Weitere Kosten<br />

der Beteiligung, mit Ausnahme ggf. anfallender<br />

Gebühren für die Handelsregistereintragung im<br />

Falle des Beitritts als Direktkommanditist oder im<br />

Falle der Übertragung der Beteiligung sowie ggf. für<br />

die Fälle gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der<br />

Fondsgesellschaft, fallen nicht an.<br />

Der jeweilige Beteiligungsbetrag nebst Agio ist<br />

als Barleistung in AUD per Bankeinzug bis zum 20.<br />

bzw., wenn dies kein Bankarbeitstag ist, zum dem<br />

20. nächstfolgenden Bankarbeitstag des auf die<br />

Zeichnung folgenden Monats, frühestens jedoch am<br />

20.04.2007, entsprechend den Bedingungen der Beitrittsvereinbarung<br />

zur Zahlung fällig. Zahlungen per<br />

Überweisung sind innerhalb von 14 Tagen fällig. Fällige<br />

Zahlungen sind auf das in der Beitrittserklärung<br />

benannte Eigenkapitaleinzahlungskonto zu leisten.<br />

Werden Pflichteinlage und Agio nicht innerhalb der<br />

o. g. Fristen erbracht, so ist die Gesellschaft bzw. ggf.<br />

die Treuhandkommanditistin berechtigt, Verzugszinsen<br />

ab Fälligkeit in gesetzlicher Höhe zu verlangen.<br />

Zur Zeit der Herausgabe dieses Verkaufsprospektes<br />

beträgt dieser gesetzliche Zins 5 % p. a. über dem<br />

jeweils geltenden Basiszinssatz. Ein darüber hinausgehender<br />

Schaden der Gesellschaft kann ebenfalls<br />

geltend gemacht werden.

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