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Bayernfonds Australien 2 - Real IS

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nebst Anlagen übersenden. Entsprechendes gilt<br />

für schriftliche Abstimmungen.<br />

6. Die Treuhänderin erteilt hiermit dem Treugeber<br />

Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts aus dem<br />

für ihn treuhänderisch gehaltenen Kapitalanteil<br />

und der ihm aus diesem Kapitalanteil zustehenden<br />

Kontroll- und Widerspruchsrechte eines Kommanditisten.<br />

Diese Vollmacht kann nur aus wichtigem<br />

Grund widerrufen werden.<br />

7. Für den Fall, daß der Treugeber sein Stimmrecht<br />

nicht selbst oder durch einen Dritten wahrnimmt,<br />

weist er die Treuhänderin hiermit an, das auf<br />

ihn entfallende Stimmrecht entsprechend den<br />

Beschlussvorschlägen der Geschäftsführung der<br />

Gesellschaft auszuüben, sofern er der Treuhänderin<br />

nicht für den Einzelfall vorher eine andere<br />

Weisung erteilt. Der Treugeber erhält die Niederschrift<br />

über die Gesellschafterbeschlüsse.<br />

§ 6<br />

Rechnungslegung, Berichtspflicht<br />

1. Die Treuhänderin ist verpflichtet, für jeden Treugeber<br />

die in § 6 des Gesellschaftsvertrages vorgesehenen<br />

Konten zu führen. Die Treuhandbuchhaltung<br />

ist zusammen mit dem Jahresabschluß von<br />

dem Abschlußprüfer zu prüfen, sofern gemäß<br />

§ 18 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages eine solche<br />

Prüfung stattfindet.<br />

2. Von der Verpflichtung nach Abs. 1 ist die Treuhänderin<br />

befreit, wenn die Gesellschaft die Treuhandbuchhaltung<br />

in ihre Finanzbuchhaltung integriert.<br />

3. Die Treuhänderin hat den Treugeber über alle<br />

wesentlichen Geschäftsvorfälle zu unterrichten.<br />

Im Übrigen erhält der Treugeber jährlich den<br />

Geschäftsbericht der Gesellschaft.<br />

§ 7<br />

Treuhandvermögen<br />

1. Die Treuhänderin hält und verwaltet das Treuhandvermögen<br />

getrennt von ihrem sonstigen<br />

Vermögen.<br />

2. Der Treugeber ist entsprechend seinem Beteiligungsbetrag<br />

am Kapitalanteil der Treuhänderin<br />

und damit am Vermögen und Ergebnis der Gesellschaft<br />

beteiligt.<br />

1 2<br />

3. Entnahmen und sonstige Auszahlungen stehen<br />

dem jeweils im Zeitpunkt der Ausschüttungen im<br />

Treugeberregister eingetragenen Treugeber zu.<br />

§ 5 Abs. 1 bleibt unberührt.<br />

§ 8<br />

Verfügung des Treugebers<br />

1. Seine Stellung als Vertragspartei des Treuhandvertrages<br />

kann der Treugeber nur mit allen Rechten<br />

und Pflichten mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.<br />

bzw. zum Beginn des 01.01 eines Jahres auf Dritte<br />

übertragen. § 23 des Gesellschaftsvertrages gilt<br />

entsprechend. Teilübertragungen sind zulässig,<br />

wenn die Anforderungen von § 1 Abs. 2 und von<br />

§ 8 Abs. 2 gewahrt bleiben. Jede Verfügung ist der<br />

Treuhänderin schriftlich anzuzeigen.<br />

2. Bei jeder Übertragung gem. Abs. 1 werden alle<br />

Konten im Sinne von § 6 Abs. 1 unverändert und<br />

einheitlich fortgeführt. Der Übergang einzelner<br />

Rechte und Pflichten hinsichtlich nur einzelner<br />

Treugeberkonten ist nicht möglich.<br />

§ 9<br />

Beendigung des Treuhandvertrages<br />

1. Der Treuhandvertrag wird auf unbestimmte Zeit<br />

geschlossen. Der Treugeber kann ihn ordentlich<br />

erstmals zum 31.12.2026 mit einer Frist von 6 Monaten<br />

kündigen, danach mit gleicher Frist jeweils<br />

zum Ende eines Geschäftsjahres der Gesellschaft.<br />

Der Treugeber kann den Treuhandvertrag auch vor<br />

dem 31.12.2026 außerordentlich mit einer Frist<br />

von 6 Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres<br />

kündigen, wenn er nach seinem Beitritt<br />

a) wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht<br />

absehbare Zeit außer Stande ist, unter üblichen<br />

Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes<br />

mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu<br />

sein;<br />

b) wegen Arbeitslosigkeit für einen Zeitraum<br />

von mehr als 6 Monaten ohne Unterbrechung<br />

Arbeitslosengeld bezogen hat;<br />

c) rechtskräftig geschieden wird und nach der<br />

Scheidung an seinen geschiedenen Ehegatten<br />

oder an Kinder zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet<br />

ist; die Unterhaltsverpflichtung muss<br />

mindestens EUR 500 pro Monat betragen.

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