Bayernfonds Australien 2 - Real IS
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nebst Anlagen übersenden. Entsprechendes gilt<br />
für schriftliche Abstimmungen.<br />
6. Die Treuhänderin erteilt hiermit dem Treugeber<br />
Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts aus dem<br />
für ihn treuhänderisch gehaltenen Kapitalanteil<br />
und der ihm aus diesem Kapitalanteil zustehenden<br />
Kontroll- und Widerspruchsrechte eines Kommanditisten.<br />
Diese Vollmacht kann nur aus wichtigem<br />
Grund widerrufen werden.<br />
7. Für den Fall, daß der Treugeber sein Stimmrecht<br />
nicht selbst oder durch einen Dritten wahrnimmt,<br />
weist er die Treuhänderin hiermit an, das auf<br />
ihn entfallende Stimmrecht entsprechend den<br />
Beschlussvorschlägen der Geschäftsführung der<br />
Gesellschaft auszuüben, sofern er der Treuhänderin<br />
nicht für den Einzelfall vorher eine andere<br />
Weisung erteilt. Der Treugeber erhält die Niederschrift<br />
über die Gesellschafterbeschlüsse.<br />
§ 6<br />
Rechnungslegung, Berichtspflicht<br />
1. Die Treuhänderin ist verpflichtet, für jeden Treugeber<br />
die in § 6 des Gesellschaftsvertrages vorgesehenen<br />
Konten zu führen. Die Treuhandbuchhaltung<br />
ist zusammen mit dem Jahresabschluß von<br />
dem Abschlußprüfer zu prüfen, sofern gemäß<br />
§ 18 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages eine solche<br />
Prüfung stattfindet.<br />
2. Von der Verpflichtung nach Abs. 1 ist die Treuhänderin<br />
befreit, wenn die Gesellschaft die Treuhandbuchhaltung<br />
in ihre Finanzbuchhaltung integriert.<br />
3. Die Treuhänderin hat den Treugeber über alle<br />
wesentlichen Geschäftsvorfälle zu unterrichten.<br />
Im Übrigen erhält der Treugeber jährlich den<br />
Geschäftsbericht der Gesellschaft.<br />
§ 7<br />
Treuhandvermögen<br />
1. Die Treuhänderin hält und verwaltet das Treuhandvermögen<br />
getrennt von ihrem sonstigen<br />
Vermögen.<br />
2. Der Treugeber ist entsprechend seinem Beteiligungsbetrag<br />
am Kapitalanteil der Treuhänderin<br />
und damit am Vermögen und Ergebnis der Gesellschaft<br />
beteiligt.<br />
1 2<br />
3. Entnahmen und sonstige Auszahlungen stehen<br />
dem jeweils im Zeitpunkt der Ausschüttungen im<br />
Treugeberregister eingetragenen Treugeber zu.<br />
§ 5 Abs. 1 bleibt unberührt.<br />
§ 8<br />
Verfügung des Treugebers<br />
1. Seine Stellung als Vertragspartei des Treuhandvertrages<br />
kann der Treugeber nur mit allen Rechten<br />
und Pflichten mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.<br />
bzw. zum Beginn des 01.01 eines Jahres auf Dritte<br />
übertragen. § 23 des Gesellschaftsvertrages gilt<br />
entsprechend. Teilübertragungen sind zulässig,<br />
wenn die Anforderungen von § 1 Abs. 2 und von<br />
§ 8 Abs. 2 gewahrt bleiben. Jede Verfügung ist der<br />
Treuhänderin schriftlich anzuzeigen.<br />
2. Bei jeder Übertragung gem. Abs. 1 werden alle<br />
Konten im Sinne von § 6 Abs. 1 unverändert und<br />
einheitlich fortgeführt. Der Übergang einzelner<br />
Rechte und Pflichten hinsichtlich nur einzelner<br />
Treugeberkonten ist nicht möglich.<br />
§ 9<br />
Beendigung des Treuhandvertrages<br />
1. Der Treuhandvertrag wird auf unbestimmte Zeit<br />
geschlossen. Der Treugeber kann ihn ordentlich<br />
erstmals zum 31.12.2026 mit einer Frist von 6 Monaten<br />
kündigen, danach mit gleicher Frist jeweils<br />
zum Ende eines Geschäftsjahres der Gesellschaft.<br />
Der Treugeber kann den Treuhandvertrag auch vor<br />
dem 31.12.2026 außerordentlich mit einer Frist<br />
von 6 Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres<br />
kündigen, wenn er nach seinem Beitritt<br />
a) wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht<br />
absehbare Zeit außer Stande ist, unter üblichen<br />
Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes<br />
mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu<br />
sein;<br />
b) wegen Arbeitslosigkeit für einen Zeitraum<br />
von mehr als 6 Monaten ohne Unterbrechung<br />
Arbeitslosengeld bezogen hat;<br />
c) rechtskräftig geschieden wird und nach der<br />
Scheidung an seinen geschiedenen Ehegatten<br />
oder an Kinder zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet<br />
ist; die Unterhaltsverpflichtung muss<br />
mindestens EUR 500 pro Monat betragen.