Bayernfonds Australien 2 - Real IS
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Alle Beträge im Rahmen der Prognoserechnung sind<br />
in AUD.<br />
Die Positionen in der Prognoserechnung stellen die<br />
Einnahmen und Ausgaben der Objektgesellschaften<br />
(einschließlich des <strong>Bayernfonds</strong> Australia Trust und<br />
dessen Treuhänderin, der <strong>Bayernfonds</strong> <strong>Australien</strong><br />
2 Pty Ltd.) sowie der Fondsgesellschaft auf konsolidierter<br />
Basis dar. Rundungsdifferenzen in dieser<br />
konsolidierten Darstellung sind möglich.<br />
Auf den Ausweis ggf. anfallender australischer Umsatzsteuer<br />
(Goods and Services Tax) wurde verzichtet; die<br />
Steuern werden als Vorsteuer geltend gemacht. Die<br />
auf die umsatzsteuerbaren Leistungen in Deutschland<br />
entfallenden Umsatzsteuerbeträge, die voraussichtlich<br />
nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden können,<br />
sind in den betreffenden Positionen enthalten.<br />
8.1 Einnahmen<br />
8.1.1 Mieteinnahmen<br />
Das Fondsobjekt ist bis zum 31. Mai 2020 zu 100 % an<br />
den australischen Staat („Commonwealth of Australia“)<br />
vermietet. Für die Prognoserechnung wurden<br />
grundsätzlich die Mieteinnahmen für die vermietbaren<br />
Flächen und Parkplätze entsprechend der Regelungen<br />
im Mietvertrag angesetzt. Im Jahr 2020 wurden<br />
aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht nur<br />
Mieteinnahmen für den bis Ende Mai 2020 laufenden<br />
Mietvertrag angesetzt, d. h. es wurde unterstellt, dass<br />
für den Zeitraum zwischen 1. Juni und 31.12.2020<br />
keine Mieteinnahmen vereinnahmt werden können<br />
(siehe hierzu Tz. 8.1.3). Die Objektgesellschaften<br />
haben die Anteile am <strong>Bayernfonds</strong> Australia Trust, der<br />
das Fondsobjekt im Rahmen des Treuhandkonzeptes<br />
hält, zum 11.01.2007 erworben. Für das Jahr 2007<br />
wurden daher (abgegrenzte) reduzierte Mieteinnahmen<br />
ab diesem Zeitpunkt angesetzt. Die Details zum<br />
Mietvertrag sind Tz. 11.8.3 zu entnehmen.<br />
Die jährlichen Mieteinnahmen (für das australische<br />
Wirtschaftsjahr 1. Juli 2006 bis 30. Juni 2007) belaufen<br />
sich derzeit auf AUD 16.350.055 und es findet gemäß<br />
den mietvertraglichen Regelungen eine jährliche Anpassung<br />
(sog. „Rent Review“) jeweils zum 1. Juli eines<br />
Jahres zum Höheren von 3 % oder anwendbarem<br />
Preissteigerungsindex („CPI (All Groups) for Canberra“)<br />
statt, wobei zum 1.07.2010 und alle weitere 5 Jahre<br />
eine Anpassung zum Höheren von 3 % oder zur<br />
Marktmiete stattfindet. Damit ist der Mindestanstieg<br />
der Miete (Wertsicherung) pro Jahr auf mindestens<br />
3 % für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses<br />
festgelegt. Im Rahmen der Prognoserechnung wurde<br />
aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht lediglich<br />
dieser Mindestansatz unterstellt, d. h. es wurde nicht<br />
angenommen, dass höhere Anpassungen beispielsweise<br />
aufgrund einer tatsächlich höheren Steigerung<br />
des anwendbaren Preissteigerungsindexes oder der<br />
Marktmiete möglich sind.<br />
7,0<br />
6,0<br />
5,0<br />
4,0<br />
3,0<br />
2,0<br />
1,0<br />
0<br />
Inflationsrate<br />
(% Änderung)<br />
3,0<br />
2,8<br />
2,3<br />
2,7<br />
2,4<br />
02 03 04 05 06 07<br />
Prognose für das Jahr 2006 und 2007<br />
2,6<br />
Quellen: OECD (Economic Outlook Nr. 79, 2006), Australian Bureau of Statistics:<br />
Australian Capital Territory at a Glance<br />
Alle Mietraten sowie Mietnebenkosten werden<br />
gemäß der mietvertraglichen Regelungen zzgl.<br />
australischer Umsatzsteuer geleistet. Die Jahresmiete<br />
wird in monatlich vorschüssigen Raten geleistet und<br />
die Mietnebenkosten (sog. „Statutory Charges“ bzw.<br />
„Operating Expenses“) werden ebenfalls – sofern<br />
diese nicht ohnehin direkt vom Mieter bezahlt werden<br />
– in monatlichen Abschlägen vom Mieter an den<br />
Vermieter gezahlt, wobei die tatsächlichen bzw. endgültigen<br />
Mietnebenkosten dann jährlich im Rahmen