Bayernfonds Australien 2 - Real IS
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in einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung von<br />
einer vollständigen Ablösung der Zwischenfinanzierungen<br />
bis spätestens zum 31.03.2008 sowie von<br />
(ggf. durchschnittlichen) Zinskosten in Höhe von max.<br />
7,25 % p. a. ausgegangen (siehe hierzu Tz. 7 sowie<br />
Tz. 8.3). Sollte das Kommanditkapital zzgl. Agio zu<br />
diesem Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig zur<br />
Verfügung stehen, müssten die Objektgesellschaften<br />
die fehlenden Mittel zunächst weiterhin durch eine<br />
entsprechende Eigenkapital-Zwischenfinanzierung abdecken.<br />
Eine verbindliche Zusage, beispielsweise zur<br />
Verlängerung der Eigenkapital-Zwischenfinanzierung<br />
in einem solchen Fall durch die LBBW, liegt derzeit<br />
nicht vor und müsste von den Objektgesellschaften<br />
in einem solchen Fall eingeholt werden (siehe hierzu<br />
Tz. 3.3.3). Sofern die endgültigen bzw. tatsächlichen<br />
Kosten der Eigenkapital-Zwischenfinanzierung,<br />
beispielsweise im Falle höherer Zinskosten als in der<br />
Prognose angenommen, höher sind als projiziert,<br />
gehen etwaige höhere Aufwendungen zu Lasten der<br />
Liquiditätsreserve. Auch eine Kürzung oder Aussetzung<br />
der prognostizierten Ausschüttungen wäre in<br />
einem solchen Fall nicht völlig auszuschließen.<br />
Zur Sicherung der Forderungen der Darlehensgeberin<br />
hat die <strong>Real</strong> I.S. eine gesamtschuldnerische Mithaft<br />
für die Währungskredite der Objektgesellschaften<br />
übernommen. Dabei stellt die LBBW bezüglich der<br />
Bonität der <strong>Real</strong> I.S. auf den am 25. Juli 2000 abgeschlossenen<br />
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag<br />
(EAV) zwischen der Bayerischen Landesbank<br />
(BayernLB) und der <strong>Real</strong> I.S. ab. Für den Fall einer wesentlichen<br />
Änderung oder der Beendigung des EAVs<br />
ohne vorherige schriftliche Zustimmung der LBBW<br />
wäre die LBBW unbeschadet ihrer sonstigen Rechte<br />
zur Kündigung der Währungskredite aus wichtigem<br />
Grund berechtigt. Dieses Kündigungsrecht besteht<br />
jedoch nicht, wenn die Darlehensnehmer die LBBW<br />
über wesentliche Änderungen oder die Beendigung<br />
des EAVs spätestens zu deren Wirksamkeit informiert<br />
und innerhalb von einem Monat der LBBW akzeptable<br />
Sicherheiten zur Verfügung stellt (siehe hierzu auch<br />
Tz. 3.3.3).<br />
Im Rahmen der Zwischenfinanzierung fallen keine<br />
Bearbeitungsgebühren der LBBW an. Für die Arrangierung<br />
der Zwischenfinanzierung haben die Objektgesellschaften<br />
gemäß entsprechender Vereinbarung<br />
eine Gebühr an die BayernLB in Höhe eines AUD-<br />
1 2<br />
Gegenwertes von zusammen EUR 250.000 geleistet<br />
(siehe hierzu Tz. 7.2 Position 6) Finanzierungskosten).<br />
Für die noch nicht abgerufenen Kreditmittel<br />
fallen ggf. weiterhin Bereitstellungsprovisionen und<br />
eventuell Bereitstellungszinsen an, wovon aufgrund<br />
der größtenteils bereits abgerufenen Kreditmittel und<br />
aufgrund der Geringfügigkeit der Beträge im Investitions-<br />
und Finanzierungsplan (Tz. 7) nicht ausgegangen<br />
wurde.<br />
11.8.5 Verträge über Objektaufbereitung<br />
und Konzeption<br />
Die Objektgesellschaften haben mit der <strong>Real</strong> I.S.<br />
jeweils einen Vertrag über die Objektaufbereitung<br />
und Konzeption geschlossen. Hiernach ist die <strong>Real</strong> I.S.<br />
insbesondere für die Auswahl von geeigneten Immobilien,<br />
die Durchführung von Vorverhandlungen mit<br />
Maklern und Verkäufern sowie für die Durchführung<br />
der Vertragsverhandlungen bis zur Abschlussreife<br />
zuständig. Die <strong>Real</strong> I.S. erbringt weiterhin die im Zusammenhang<br />
mit der Konzeption stehenden Leistungen,<br />
insbesondere eine Rentabilitätsberechnung, die<br />
Erstellung eines Finanzplans sowie die Erstellung der<br />
Emissionsunterlagen für die atypisch stille Beteiligung.<br />
Weiterhin wird die <strong>Real</strong> I.S. sämtliche Vertragsunterlagen<br />
abstimmen und die Emissionsunterlagen<br />
erstellen und gestalten.<br />
Für die erbrachten Leistungen erhält die <strong>Real</strong> I.S. insgesamt<br />
von jeder Objektgesellschaft eine Vergütung<br />
in Höhe von AUD 175.000 zuzüglich Umsatzsteuer.<br />
Der Vergütungsanspruch entsteht jeweils mit Abschluss<br />
des Kaufvertrages und ist nach Rechnungsstellung,<br />
frühestens am 31.03.2007 und spätestens am<br />
30.12.2007, zur Zahlung fällig.<br />
Im Rahmen des Vertrages über Objektaufbereitung<br />
und Konzeption ist die Haftung der <strong>Real</strong> I.S. eingeschränkt.<br />
Unter anderem ist die Haftung auf Vorsatz<br />
und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Weiterhin<br />
haftet sie nicht, soweit sie Aufgaben im Rahmen des<br />
Vertrages über Objektaufbereitung an qualifizierte<br />
Berufsträger überträgt; insoweit hat sie nur das ihr<br />
bei der Auswahl zur Last fallende Verschulden zu<br />
vertreten.<br />
11.8.6 Kapitalbeschaffungsverträge<br />
Mit der Beschaffung des Kapitals für die atypisch<br />
stillen Gesellschaften der beiden Objektgesellschaften