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Bayernfonds Australien 2 - Real IS

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in einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung von<br />

einer vollständigen Ablösung der Zwischenfinanzierungen<br />

bis spätestens zum 31.03.2008 sowie von<br />

(ggf. durchschnittlichen) Zinskosten in Höhe von max.<br />

7,25 % p. a. ausgegangen (siehe hierzu Tz. 7 sowie<br />

Tz. 8.3). Sollte das Kommanditkapital zzgl. Agio zu<br />

diesem Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig zur<br />

Verfügung stehen, müssten die Objektgesellschaften<br />

die fehlenden Mittel zunächst weiterhin durch eine<br />

entsprechende Eigenkapital-Zwischenfinanzierung abdecken.<br />

Eine verbindliche Zusage, beispielsweise zur<br />

Verlängerung der Eigenkapital-Zwischenfinanzierung<br />

in einem solchen Fall durch die LBBW, liegt derzeit<br />

nicht vor und müsste von den Objektgesellschaften<br />

in einem solchen Fall eingeholt werden (siehe hierzu<br />

Tz. 3.3.3). Sofern die endgültigen bzw. tatsächlichen<br />

Kosten der Eigenkapital-Zwischenfinanzierung,<br />

beispielsweise im Falle höherer Zinskosten als in der<br />

Prognose angenommen, höher sind als projiziert,<br />

gehen etwaige höhere Aufwendungen zu Lasten der<br />

Liquiditätsreserve. Auch eine Kürzung oder Aussetzung<br />

der prognostizierten Ausschüttungen wäre in<br />

einem solchen Fall nicht völlig auszuschließen.<br />

Zur Sicherung der Forderungen der Darlehensgeberin<br />

hat die <strong>Real</strong> I.S. eine gesamtschuldnerische Mithaft<br />

für die Währungskredite der Objektgesellschaften<br />

übernommen. Dabei stellt die LBBW bezüglich der<br />

Bonität der <strong>Real</strong> I.S. auf den am 25. Juli 2000 abgeschlossenen<br />

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag<br />

(EAV) zwischen der Bayerischen Landesbank<br />

(BayernLB) und der <strong>Real</strong> I.S. ab. Für den Fall einer wesentlichen<br />

Änderung oder der Beendigung des EAVs<br />

ohne vorherige schriftliche Zustimmung der LBBW<br />

wäre die LBBW unbeschadet ihrer sonstigen Rechte<br />

zur Kündigung der Währungskredite aus wichtigem<br />

Grund berechtigt. Dieses Kündigungsrecht besteht<br />

jedoch nicht, wenn die Darlehensnehmer die LBBW<br />

über wesentliche Änderungen oder die Beendigung<br />

des EAVs spätestens zu deren Wirksamkeit informiert<br />

und innerhalb von einem Monat der LBBW akzeptable<br />

Sicherheiten zur Verfügung stellt (siehe hierzu auch<br />

Tz. 3.3.3).<br />

Im Rahmen der Zwischenfinanzierung fallen keine<br />

Bearbeitungsgebühren der LBBW an. Für die Arrangierung<br />

der Zwischenfinanzierung haben die Objektgesellschaften<br />

gemäß entsprechender Vereinbarung<br />

eine Gebühr an die BayernLB in Höhe eines AUD-<br />

1 2<br />

Gegenwertes von zusammen EUR 250.000 geleistet<br />

(siehe hierzu Tz. 7.2 Position 6) Finanzierungskosten).<br />

Für die noch nicht abgerufenen Kreditmittel<br />

fallen ggf. weiterhin Bereitstellungsprovisionen und<br />

eventuell Bereitstellungszinsen an, wovon aufgrund<br />

der größtenteils bereits abgerufenen Kreditmittel und<br />

aufgrund der Geringfügigkeit der Beträge im Investitions-<br />

und Finanzierungsplan (Tz. 7) nicht ausgegangen<br />

wurde.<br />

11.8.5 Verträge über Objektaufbereitung<br />

und Konzeption<br />

Die Objektgesellschaften haben mit der <strong>Real</strong> I.S.<br />

jeweils einen Vertrag über die Objektaufbereitung<br />

und Konzeption geschlossen. Hiernach ist die <strong>Real</strong> I.S.<br />

insbesondere für die Auswahl von geeigneten Immobilien,<br />

die Durchführung von Vorverhandlungen mit<br />

Maklern und Verkäufern sowie für die Durchführung<br />

der Vertragsverhandlungen bis zur Abschlussreife<br />

zuständig. Die <strong>Real</strong> I.S. erbringt weiterhin die im Zusammenhang<br />

mit der Konzeption stehenden Leistungen,<br />

insbesondere eine Rentabilitätsberechnung, die<br />

Erstellung eines Finanzplans sowie die Erstellung der<br />

Emissionsunterlagen für die atypisch stille Beteiligung.<br />

Weiterhin wird die <strong>Real</strong> I.S. sämtliche Vertragsunterlagen<br />

abstimmen und die Emissionsunterlagen<br />

erstellen und gestalten.<br />

Für die erbrachten Leistungen erhält die <strong>Real</strong> I.S. insgesamt<br />

von jeder Objektgesellschaft eine Vergütung<br />

in Höhe von AUD 175.000 zuzüglich Umsatzsteuer.<br />

Der Vergütungsanspruch entsteht jeweils mit Abschluss<br />

des Kaufvertrages und ist nach Rechnungsstellung,<br />

frühestens am 31.03.2007 und spätestens am<br />

30.12.2007, zur Zahlung fällig.<br />

Im Rahmen des Vertrages über Objektaufbereitung<br />

und Konzeption ist die Haftung der <strong>Real</strong> I.S. eingeschränkt.<br />

Unter anderem ist die Haftung auf Vorsatz<br />

und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Weiterhin<br />

haftet sie nicht, soweit sie Aufgaben im Rahmen des<br />

Vertrages über Objektaufbereitung an qualifizierte<br />

Berufsträger überträgt; insoweit hat sie nur das ihr<br />

bei der Auswahl zur Last fallende Verschulden zu<br />

vertreten.<br />

11.8.6 Kapitalbeschaffungsverträge<br />

Mit der Beschaffung des Kapitals für die atypisch<br />

stillen Gesellschaften der beiden Objektgesellschaften

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