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Kostenrechnung, Kostenstellen, Budgetierung

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Gesetzliche Grundlagen der Pflegeversicherung<br />

www.siessegger<br />

www siessegger.de .de Sießegger<br />

© 1999 System und Praxis Andreas Heiber<br />

Sießegger & Partner<br />

© 1995-2003 Thomas Sießegger Susettestraße 5 22763 Hamburg seminar@siessegger.de<br />

Seminar für das ERWIN-STAUSS-INSTITUT<br />

<strong>Kostenrechnung</strong>, <strong>Kostenstellen</strong>, <strong>Budgetierung</strong><br />

vom 6. - 10. Januar 2003 in Worpswede<br />

Anmerkungen zur Wirtschaftlichkeit - und zu leistungsgerechten Entgelten - 7<br />

Auszüge aus einem "halb-fertigen" unveröffentlichten Buch von Andreas Heiber und Thomas Sießegger: Berechnung von Pflegesätzen. Ein neues Kalkulationsmodell für die stationäre Pflege<br />

Die inhaltlichen Kriterien finden sich in § 84 Bemessungsgrundsätze<br />

Der Begriff Leistungsgerecht wird hier folgendermaßen beschrieben<br />

1. Die Pflegesätze, differenziert in drei Pflegeklassen, müssen leistungsgerecht sein,<br />

2. Mit den Pflegesätzen sind alle für die Versorgung der Pflegebedürftigen nach Art und<br />

Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit erforderlichen Pflegeleistungen abgegolten (84<br />

Abs. 4 Satz 1)<br />

3. Für alle Heimbewohner nach einheitlichen Grundsätzen bemessen<br />

4. Differenzierung nach Kostenträgern ist unzulässig<br />

5. Bei wirtschaftlicher Betriebsführung die Erfüllung seines Versorgungsauftrags ermöglichen<br />

6. Überschüsse verbleiben dem Pflegeheim, Verluste sind vom Pflegeheim zu tragen<br />

7. Der Grundsatz der Beitragsstabilität ist zu beachten<br />

Ergänzt bzw. konkretisiert durch § 85 Abs. 3<br />

§ 85 Abs. 3: Prospektiv, vor Beginn der jeweiligen Wirtschaftsperiode für einen zukünftigen<br />

Pflegesatzzeitraum<br />

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