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Kostenrechnung, Kostenstellen, Budgetierung

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Wirtschaftlichkeit<br />

www.siessegger<br />

www siessegger.de .de Sießegger<br />

Sießegger & Partner<br />

Wirtschaftlichkeitsprüfungen - Gesetzliche Grundlagen 1<br />

Pflegeversicherung<br />

§ 79 Wirtschaftlichkeitsprüfungen<br />

(1) Die Landesverbände der Pflegekassen können<br />

die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der<br />

ambulanten, teilstationären und vollstationären<br />

Pflegeleistungen durch von ihnen bestellte<br />

Sachverständige prüfen lassen; vor Bestellung der<br />

Sachverständigen ist der Träger der<br />

Pflegeeinrichtung zu hören. Bestehen Anhaltspunkte<br />

dafür, daß eine Pflegeeinrichtung die Anforderungen<br />

des § 72 Abs. 3 Satz 1 nicht oder nicht mehr<br />

erfüllt, sind die Landesverbände zur Einleitung einer<br />

Wirtschaftlichkeitsprüfung verpflichtet.<br />

(2) Die Träger der Pflegeeinrichtungen sind<br />

verpflichtet, dem Sachverständigen auf Verlangen<br />

die für die Wahrnehmung seiner Aufgaben<br />

notwendigen Unterlagen vorzulegen und Auskünfte<br />

zu erteilen.<br />

(3) Das Prüfungsergebnis ist, unabhängig von den<br />

sich daraus ergebenden Folgerungen für eine<br />

Kündigung des Versorgungsvertrags nach § 74, in<br />

der nächstmöglichen Vergütungsvereinbarung mit<br />

Wirkung für die Zukunft zu berücksichtigen.<br />

© 1995-2003 Thomas Sießegger Susettestraße 5 22763 Hamburg seminar@siessegger.de<br />

Pflegeversicherung<br />

§ 72 Zulassung zur Pflege durch<br />

Versorgungsvertrag<br />

Abs. (3) Satz 1<br />

Seminar für das ERWIN-STAUSS-INSTITUT<br />

<strong>Kostenrechnung</strong>, <strong>Kostenstellen</strong>, <strong>Budgetierung</strong><br />

vom 6. - 10. Januar 2003 in Worpswede<br />

Versorgungsverträge dürfen nur mit<br />

Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, die den<br />

Anforderungen des § 71 genügen und die Gewähr<br />

für eine leistungsfähige und wirtschaftliche<br />

pflegerische Versorgung bieten; ein Anspruch auf<br />

Abschluß eines Versorgungsvertrages besteht,<br />

soweit und solange die Pflegeeinrichtung diese<br />

Voraussetzungen erfüllt . ......<br />

Anmerkung<br />

Das Ergebnis der Prüfungen "kann" nicht nur,<br />

sondern wird zwangsläufig bei den nächsten<br />

Vergütungsvereinbarungen berücksichtigt<br />

werden (§ 79 Abs. 3 SGB XI)<br />

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