Kostenrechnung, Kostenstellen, Budgetierung
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Wirtschaftlichkeit<br />
www.siessegger<br />
www siessegger.de .de Sießegger<br />
Sießegger & Partner<br />
Wirtschaftlichkeitsprüfungen - Gesetzliche Grundlagen 1<br />
Pflegeversicherung<br />
§ 79 Wirtschaftlichkeitsprüfungen<br />
(1) Die Landesverbände der Pflegekassen können<br />
die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der<br />
ambulanten, teilstationären und vollstationären<br />
Pflegeleistungen durch von ihnen bestellte<br />
Sachverständige prüfen lassen; vor Bestellung der<br />
Sachverständigen ist der Träger der<br />
Pflegeeinrichtung zu hören. Bestehen Anhaltspunkte<br />
dafür, daß eine Pflegeeinrichtung die Anforderungen<br />
des § 72 Abs. 3 Satz 1 nicht oder nicht mehr<br />
erfüllt, sind die Landesverbände zur Einleitung einer<br />
Wirtschaftlichkeitsprüfung verpflichtet.<br />
(2) Die Träger der Pflegeeinrichtungen sind<br />
verpflichtet, dem Sachverständigen auf Verlangen<br />
die für die Wahrnehmung seiner Aufgaben<br />
notwendigen Unterlagen vorzulegen und Auskünfte<br />
zu erteilen.<br />
(3) Das Prüfungsergebnis ist, unabhängig von den<br />
sich daraus ergebenden Folgerungen für eine<br />
Kündigung des Versorgungsvertrags nach § 74, in<br />
der nächstmöglichen Vergütungsvereinbarung mit<br />
Wirkung für die Zukunft zu berücksichtigen.<br />
© 1995-2003 Thomas Sießegger Susettestraße 5 22763 Hamburg seminar@siessegger.de<br />
Pflegeversicherung<br />
§ 72 Zulassung zur Pflege durch<br />
Versorgungsvertrag<br />
Abs. (3) Satz 1<br />
Seminar für das ERWIN-STAUSS-INSTITUT<br />
<strong>Kostenrechnung</strong>, <strong>Kostenstellen</strong>, <strong>Budgetierung</strong><br />
vom 6. - 10. Januar 2003 in Worpswede<br />
Versorgungsverträge dürfen nur mit<br />
Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, die den<br />
Anforderungen des § 71 genügen und die Gewähr<br />
für eine leistungsfähige und wirtschaftliche<br />
pflegerische Versorgung bieten; ein Anspruch auf<br />
Abschluß eines Versorgungsvertrages besteht,<br />
soweit und solange die Pflegeeinrichtung diese<br />
Voraussetzungen erfüllt . ......<br />
Anmerkung<br />
Das Ergebnis der Prüfungen "kann" nicht nur,<br />
sondern wird zwangsläufig bei den nächsten<br />
Vergütungsvereinbarungen berücksichtigt<br />
werden (§ 79 Abs. 3 SGB XI)<br />
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