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Kostenrechnung, Kostenstellen, Budgetierung

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Grundlagen der Personal-Einsatz-Planung<br />

www.siessegger<br />

www siessegger.de .de Sießegger<br />

Sießegger & Partner<br />

Der Einsatz einer „Experten“-Gruppe zur Ermittlung von Zeiten<br />

© 1995-2003 Thomas Sießegger Susettestraße 5 22763 Hamburg seminar@siessegger.de<br />

Seminar für das ERWIN-STAUSS-INSTITUT<br />

<strong>Kostenrechnung</strong>, <strong>Kostenstellen</strong>, <strong>Budgetierung</strong><br />

vom 6. - 10. Januar 2003 in Worpswede<br />

1.Es wird pro Einrichtung eine “Experten-Gruppe” eingerichtet, welche alle in der Einrichtung<br />

erbrachten Leistungen schätzt.<br />

Eine multi-professionelle “Experten-Gruppe” könnte bestehen aus der Pflegedienstleitung, der<br />

Stellvertretung, einer weiteren examinierten Mitarbeiterin und einer Helferin.<br />

2.Bei der Aufstellung aller zu ermittelnden Zeiten für Leistungen ist es wichtig darauf zu achten,<br />

dass keine Leistungen außer acht gelassen werden - und dass die Leistungen mit dem<br />

notwendigen Bezug zur Realität geschätzt werden.<br />

In einem späteren Schritt können die für die Einzelleistungen notwendigen Qualifikationen benannt<br />

werden. Außerdem muss sorgfältig beschrieben werden, warum bei welchen Voraussetzungen<br />

welche Mitarbeiter zum Einsatz kommen sollen. Diese grundsätzlichen Aussagen müssen ergänzt<br />

werden um Ausnahmen von diesen Regelungen, so dass später - ausgehend von diesen<br />

Leistungsbeschreibungen - eine schlüssige Kalkulation nachgewiesen werden kann.<br />

3.Sollten mehrere Pflegedienste ihre Zeitwerte gemeinsam ermitteln wollen, empfiehlt sich der<br />

Einsatz von mehreren unabhängigen “Expertengruppen” um möglichst realistische Zeitwerte zu<br />

erhalten.<br />

Im Anschluss erfolgt ein Abgleich der verschiedenen Ergebnisse.<br />

4.Grundlage für die Schätzung sollten die Pflege-Standards sein. Allerdings ist darauf hinzuweisen,<br />

dass meistens die dort hinterlegten Zeitwerte nicht der Realität entsprechen – und angepasst<br />

werden müssen.<br />

5. Im Anschluss an dieses Verfahren müssen die vorläufig ermittelten Zeitwerte einer<br />

Plausibilitätsprüfung unterzogen werden.<br />

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