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Kostenrechnung, Kostenstellen, Budgetierung

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<strong>Kostenrechnung</strong><br />

www.siessegger<br />

www siessegger.de .de Sießegger<br />

Möglichkeiten der Kostenermittlung<br />

Sießegger & Partner<br />

Die PBV wird sich auch bei zukünftigen Verhandlungen als nützlich erweisen, denn mit Hilfe<br />

ihrer Zahlen kann das von der Pflegeversicherung verfolgte Ziel der Ermittlung<br />

leistungsgerechter Entgelte unterstützt werden.<br />

Nachfolgend ist in einer kritischen Gegenüberstellung das Prinzip der leistungsgerechten<br />

Entgelte dargestellt –unter dem Gesichtspunkt der Zuhilfenahme der PBV.<br />

Die Preisermittlung mit Hilfe der<br />

<strong>Kostenrechnung</strong><br />

© 1995-2003 Thomas Sießegger Susettestraße 5 22763 Hamburg seminar@siessegger.de<br />

Seminar für das ERWIN-STAUSS-INSTITUT<br />

<strong>Kostenrechnung</strong>, <strong>Kostenstellen</strong>, <strong>Budgetierung</strong><br />

vom 6. - 10. Januar 2003 in Worpswede<br />

Das Prinzip der leistungsgerechten Entgelte Die (scheinbare) Realität:<br />

Orientierung an dem, was die Vergütungen (vermeintlich)<br />

zulassen<br />

Vorgehensweise: Vorgehensweise: Vorgehensweise:<br />

1) Festlegung der Leistungen, welche von der<br />

Pflegeeinrichtung erbracht erden sollen<br />

oder am „Markt“ gefragt werden<br />

2) Ermittlung der hierfür notwendigen<br />

Qualifikationen des Personals.<br />

3) Ermittlung der hierfür benötigten Zeit<br />

4) Ermittlung der Sachkosten und der<br />

sonstigen Regiekosten<br />

5) Einsatz der <strong>Kostenrechnung</strong> (Kalkulation),<br />

um die Preise zu ermitteln.<br />

6) Können die Preise am „Markt“ umgesetzt<br />

werden?<br />

1) Festlegung der notwendigen und gewünschten<br />

Leistungen oder Leistungskomplexe pro<br />

Patient/Bewohner und Tag (unabhängig von der<br />

Finanzierungssituation durch die Leistungsträger)<br />

2) Ermittlung der für die Leistungen notwendigen<br />

Qualifikationen und Zeiten. Ausgangspunkt sind nicht<br />

die tatsächlich vorhandenen Strukturen in der<br />

Personalzusammensetzung<br />

(Grundlage kann die Zeit- und Leistungserfassung sein)<br />

3) Umsetzen in Preise, die mit den Leistungsträgern<br />

prospektiv vereinbart werden<br />

4) Abstimmung auf die Leistungen anderer Leistungsträger<br />

(z.B. Sozialhilfeträger)<br />

Anmerkungen: Anmerkungen: Anmerkungen:<br />

• Es handelt sich de facto nicht um einen<br />

freien Markt; lediglich bei Leistungen, die<br />

vollkommen außerhalb des<br />

Leistungsspektrums der<br />

Pflegeversicherung definiert und erbracht<br />

werden, gibt es Gestaltungsmöglichkeiten<br />

nach dem Prinzip der Preisbildung (Angebot<br />

und Nachfrage).<br />

• Die vollkommen freie Umsetzung der<br />

<strong>Kostenrechnung</strong> ist auch deshalb nicht<br />

möglich, da nach § 84 Abs. 3 SGB XI eine<br />

Differenzierung der Vergütungen für<br />

unterschiedliche Leistungsträger<br />

unzulässig ist.<br />

• Die Einrichtungen sind meist nicht in der Lage, das<br />

Verfahren der Ermittlung der leistungsgerechten Entgelte<br />

anzuwenden, da die Voraussetzungen hierfür fehlen:<br />

Daten aus Zeit- und Leistungserfassung<br />

Leistungsbeschreibungen bzw. Standards<br />

Verhandlungsgeschick bzw. das Unvermögen, sich in<br />

Verhandlungen mit transparenten Daten<br />

durchzusetzen: Hier unterstützen die mit Hilfe der<br />

PBV ermittelten Werte.<br />

1) Dieser Ansatz geht fälschlicherweise davon aus, daß die<br />

einzelnen Einrichtungen kaum Einflußmöglichkeiten auf<br />

die Vergütungen haben, wenn auf Landesebene<br />

verhandelt wird - die Vergütungen erscheinen den<br />

Pflegeeinrichtungen als externe Rahmenbedingungen.<br />

2) Wie bei der „Preisermittlung durch die <strong>Kostenrechnung</strong>“<br />

werden nun die internen Kosten berechnet.<br />

3) Diese werden den Vergütungen gegenüber gesetzt; es<br />

erfolgt eine „vergütungsorientierte“<br />

Personaleinsatzplanung.<br />

4) Die Zusammensetzung der Qualifikationen dedes<br />

Personals und die geplanten Pflegezeiten sind Ergebnis<br />

der „Umkehrung der <strong>Kostenrechnung</strong>“. Der Ansatz wird<br />

in der Praxis so empfunden, ist aber falsch und<br />

gesetzeswidrig.<br />

• Prinzipiell handelt es sich hier um die Umkehrung des<br />

Prinzips der Preisermittlung durch Kalkulation.<br />

• Die Gefahr liegt darin begründet, daß man immer mit<br />

den Vergütungen auskommen wird – Korrektiv sind dem<br />

Personal und den Pflegebedürftigen zur Verfügung<br />

stehenden Zeiten, wobei allerdings die<br />

Qualitätsmaßstäbe zu beachten wären.<br />

• Dieser Ansatz ist jedoch falsch aus zweierlei Hinsicht:<br />

Auch bei den Verhandlungen auf Landesebene sind die<br />

Einrichtungen zu beteiligen.<br />

Außerdem ist die notwendige Qualität nach § 80 SGB XI<br />

prospektiv - also im Vorhinein - zu beschreiben, und darf<br />

nicht das Ergebnisvariable der Vergütungen sein. Ein<br />

Unterschreiten der vereinbarten Qualität kann zur<br />

Kündigung des Versorgungsvertrages führen.<br />

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