Kostenrechnung, Kostenstellen, Budgetierung
Kostenrechnung, Kostenstellen, Budgetierung
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<strong>Kostenrechnung</strong><br />
www.siessegger<br />
www siessegger.de .de Sießegger<br />
Möglichkeiten der Kostenermittlung<br />
Sießegger & Partner<br />
Die PBV wird sich auch bei zukünftigen Verhandlungen als nützlich erweisen, denn mit Hilfe<br />
ihrer Zahlen kann das von der Pflegeversicherung verfolgte Ziel der Ermittlung<br />
leistungsgerechter Entgelte unterstützt werden.<br />
Nachfolgend ist in einer kritischen Gegenüberstellung das Prinzip der leistungsgerechten<br />
Entgelte dargestellt –unter dem Gesichtspunkt der Zuhilfenahme der PBV.<br />
Die Preisermittlung mit Hilfe der<br />
<strong>Kostenrechnung</strong><br />
© 1995-2003 Thomas Sießegger Susettestraße 5 22763 Hamburg seminar@siessegger.de<br />
Seminar für das ERWIN-STAUSS-INSTITUT<br />
<strong>Kostenrechnung</strong>, <strong>Kostenstellen</strong>, <strong>Budgetierung</strong><br />
vom 6. - 10. Januar 2003 in Worpswede<br />
Das Prinzip der leistungsgerechten Entgelte Die (scheinbare) Realität:<br />
Orientierung an dem, was die Vergütungen (vermeintlich)<br />
zulassen<br />
Vorgehensweise: Vorgehensweise: Vorgehensweise:<br />
1) Festlegung der Leistungen, welche von der<br />
Pflegeeinrichtung erbracht erden sollen<br />
oder am „Markt“ gefragt werden<br />
2) Ermittlung der hierfür notwendigen<br />
Qualifikationen des Personals.<br />
3) Ermittlung der hierfür benötigten Zeit<br />
4) Ermittlung der Sachkosten und der<br />
sonstigen Regiekosten<br />
5) Einsatz der <strong>Kostenrechnung</strong> (Kalkulation),<br />
um die Preise zu ermitteln.<br />
6) Können die Preise am „Markt“ umgesetzt<br />
werden?<br />
1) Festlegung der notwendigen und gewünschten<br />
Leistungen oder Leistungskomplexe pro<br />
Patient/Bewohner und Tag (unabhängig von der<br />
Finanzierungssituation durch die Leistungsträger)<br />
2) Ermittlung der für die Leistungen notwendigen<br />
Qualifikationen und Zeiten. Ausgangspunkt sind nicht<br />
die tatsächlich vorhandenen Strukturen in der<br />
Personalzusammensetzung<br />
(Grundlage kann die Zeit- und Leistungserfassung sein)<br />
3) Umsetzen in Preise, die mit den Leistungsträgern<br />
prospektiv vereinbart werden<br />
4) Abstimmung auf die Leistungen anderer Leistungsträger<br />
(z.B. Sozialhilfeträger)<br />
Anmerkungen: Anmerkungen: Anmerkungen:<br />
• Es handelt sich de facto nicht um einen<br />
freien Markt; lediglich bei Leistungen, die<br />
vollkommen außerhalb des<br />
Leistungsspektrums der<br />
Pflegeversicherung definiert und erbracht<br />
werden, gibt es Gestaltungsmöglichkeiten<br />
nach dem Prinzip der Preisbildung (Angebot<br />
und Nachfrage).<br />
• Die vollkommen freie Umsetzung der<br />
<strong>Kostenrechnung</strong> ist auch deshalb nicht<br />
möglich, da nach § 84 Abs. 3 SGB XI eine<br />
Differenzierung der Vergütungen für<br />
unterschiedliche Leistungsträger<br />
unzulässig ist.<br />
• Die Einrichtungen sind meist nicht in der Lage, das<br />
Verfahren der Ermittlung der leistungsgerechten Entgelte<br />
anzuwenden, da die Voraussetzungen hierfür fehlen:<br />
Daten aus Zeit- und Leistungserfassung<br />
Leistungsbeschreibungen bzw. Standards<br />
Verhandlungsgeschick bzw. das Unvermögen, sich in<br />
Verhandlungen mit transparenten Daten<br />
durchzusetzen: Hier unterstützen die mit Hilfe der<br />
PBV ermittelten Werte.<br />
1) Dieser Ansatz geht fälschlicherweise davon aus, daß die<br />
einzelnen Einrichtungen kaum Einflußmöglichkeiten auf<br />
die Vergütungen haben, wenn auf Landesebene<br />
verhandelt wird - die Vergütungen erscheinen den<br />
Pflegeeinrichtungen als externe Rahmenbedingungen.<br />
2) Wie bei der „Preisermittlung durch die <strong>Kostenrechnung</strong>“<br />
werden nun die internen Kosten berechnet.<br />
3) Diese werden den Vergütungen gegenüber gesetzt; es<br />
erfolgt eine „vergütungsorientierte“<br />
Personaleinsatzplanung.<br />
4) Die Zusammensetzung der Qualifikationen dedes<br />
Personals und die geplanten Pflegezeiten sind Ergebnis<br />
der „Umkehrung der <strong>Kostenrechnung</strong>“. Der Ansatz wird<br />
in der Praxis so empfunden, ist aber falsch und<br />
gesetzeswidrig.<br />
• Prinzipiell handelt es sich hier um die Umkehrung des<br />
Prinzips der Preisermittlung durch Kalkulation.<br />
• Die Gefahr liegt darin begründet, daß man immer mit<br />
den Vergütungen auskommen wird – Korrektiv sind dem<br />
Personal und den Pflegebedürftigen zur Verfügung<br />
stehenden Zeiten, wobei allerdings die<br />
Qualitätsmaßstäbe zu beachten wären.<br />
• Dieser Ansatz ist jedoch falsch aus zweierlei Hinsicht:<br />
Auch bei den Verhandlungen auf Landesebene sind die<br />
Einrichtungen zu beteiligen.<br />
Außerdem ist die notwendige Qualität nach § 80 SGB XI<br />
prospektiv - also im Vorhinein - zu beschreiben, und darf<br />
nicht das Ergebnisvariable der Vergütungen sein. Ein<br />
Unterschreiten der vereinbarten Qualität kann zur<br />
Kündigung des Versorgungsvertrages führen.<br />
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