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Kostenrechnung, Kostenstellen, Budgetierung

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Gesetzliche Grundlagen der Pflegeversicherung<br />

www.siessegger<br />

www siessegger.de .de Sießegger<br />

© 1999 System und Praxis Andreas Heiber<br />

Sießegger & Partner<br />

© 1995-2003 Thomas Sießegger Susettestraße 5 22763 Hamburg seminar@siessegger.de<br />

Seminar für das ERWIN-STAUSS-INSTITUT<br />

<strong>Kostenrechnung</strong>, <strong>Kostenstellen</strong>, <strong>Budgetierung</strong><br />

vom 6. - 10. Januar 2003 in Worpswede<br />

Anmerkungen zur Wirtschaftlichkeit - und zu leistungsgerechten Entgelten - 4<br />

Auszüge aus einem "halb-fertigen" unveröffentlichten Buch von Andreas Heiber und Thomas Sießegger: Berechnung von Pflegesätzen. Ein neues Kalkulationsmodell für die stationäre Pflege<br />

Beschreibung der Investitionskosten<br />

Die Investitionskosten werden in mehrere Gruppen aufgeteilt:<br />

die Die Verbrauchsgüter Investitionskosten (zum werden Verbrauch in mehrere bestimmte Gruppen Güter) aufgeteilt: werden direkt der<br />

Pflegevergütung die Verbrauchsgüter oder der (zum Vergütung Verbrauch für Unterkunft bestimmte und Güter) Verpflegung werden direkt der<br />

zugeordnet: Pflegevergütung dies sind oder beispielsweise der Vergütung die für Pflegeverbrauchsmittel Unterkunft und Verpflegung wie<br />

Einmalunterlagen zugeordnet: dies und sind Pflegehandschuhe, beispielsweise die Pflegeverbrauchsmittel dies sind Benzin und KfZ-Steuer wie<br />

bei Einmalunterlagen PKW, Heizöl; Putzmittel, und Pflegehandschuhe, alle Lebensmittel dies in sind der Verpflegung, Benzin und KfZ-Steuer usw.<br />

bei PKW, Heizöl; Putzmittel, alle Lebensmittel in der Verpflegung, usw.<br />

Die Investitionskosten, die nach Landesrecht gefördert werden<br />

können: Die Investitionskosten, die nach Landesrecht gefördert werden<br />

Beschaffung/Erstellung können:<br />

oder Erwerb oder Wiederbeschaffung von<br />

Gebäuden Beschaffung/Erstellung und betriebsnotwendigen oder Erwerb Anlagegütern oder Wiederbeschaffung (Abs. 2.Satz von 1):<br />

dies Gebäuden wäre der und klassische betriebsnotwendigen Investitionskostenbegriff Anlagegütern (Abs. 2.Satz 1):<br />

Deren dies wäre (in 1. der Genannten) klassische Ergänzung, Investitionskostenbegriff<br />

Instandhaltung und<br />

Wartung(Abs. Deren (in 1. Genannten) 2.Satz 1),: diese Ergänzung, Kosten gehören Instandhaltung klassischerweise und zu den<br />

Betriebskosten, Wartung(Abs. hier 2.Satz jedoch 1),: nicht! diese Kosten gehören klassischerweise zu den<br />

Die Betriebskosten, Miete, Pacht hier oder jedoch sonstigen nicht! Kosten der Mitbenutzung von<br />

Gebäuden Die Miete, oder Pacht sonstigen oder sonstigen Anlagegütern Kosten (Abs. der Mitbenutzung 2, Satz 3): die von Kosten für<br />

Investitionsgüter Gebäuden oder oder sonstigen Gebäude, Anlagegütern die von der Einrichtung (Abs. 2, Satz nicht 3): erworben die Kosten für<br />

werden, Investitionsgüter gehören in oder der Gebäude, klassischen die Buchhaltung von der Einrichtung zu den Betriebskosten;<br />

nicht erworben<br />

hier werden, zu den gehören Investitionskosten.<br />

in der klassischen Buchhaltung zu den Betriebskosten;<br />

Diese hier zu Kostenbereiche den Investitionskosten. gehören nicht in die Pflegevergütung, sondern<br />

werden Diese Kostenbereiche gehören nicht in die Pflegevergütung, sondern<br />

Durch werden Landesförderung komplett abgedeckt<br />

Nur Durch anteilig Landesförderung durch Landesförderung komplett abgedeckt finanziert, der nicht finanzierte Anteil<br />

wird Nur (nach anteilig den durch Regelungen Landesförderung und mit Zustimmung finanziert, der des nicht Landes) finanzierte an denAnteil<br />

Bewohner wird (nach weiterberechnet<br />

den Regelungen und mit Zustimmung des Landes) an den<br />

Bei Bewohner nicht vorhandener weiterberechnet Landesförderung (sei es, weil es keine gibt oder weil<br />

die Bei Einrichtung nicht vorhandener nicht in die Landesförderung Förderung aufgenommen (sei es, weil wurde) es keine komplette gibt oder weil<br />

Weiterberechnung die Einrichtung nicht an den in die Bewohner Förderung aufgenommen wurde) komplette<br />

Weiterberechnung an den Bewohner<br />

Folgende Kostenbereiche gehören ebenfalls nicht in die Pflegevergütung<br />

sowie Folgende nicht Kostenbereiche in die Vergütung gehören für Unterkunft ebenfalls und nicht Verpflegung: in die Pflegevergütung<br />

Aufwendungen sowie nicht in die für den Vergütung Erwerb für und Unterkunft die Erschließung und Verpflegung: von Grundstücken<br />

(Abs. Aufwendungen 2.2) für den Erwerb und die Erschließung von Grundstücken<br />

Aufwendungen (Abs. 2.2) für die Miete, Pacht, Nutzung oder Mitbenutzung von<br />

Grundstücken Aufwendungen (Abs. für die 2.3) Miete, Pacht, Nutzung oder Mitbenutzung von<br />

Aufwendungen Grundstücken für (Abs. den 2.3) Anlauf oder die innerbetriebliche Umstellung von<br />

Pflegeeinrichtungen Aufwendungen für den (Abs. Anlauf 2.4) oder die innerbetriebliche Umstellung von<br />

Aufwendungen Pflegeeinrichtungen für die (Abs. Schließung 2.4) von Pflegeeinrichtungen oder deren<br />

Umstellung Aufwendungen auf andere für die Aufgaben Schließung (Abs. von 2.5) Pflegeeinrichtungen oder deren<br />

Umstellung auf andere Aufgaben (Abs. 2.5)<br />

Folgende Kostenbereiche gehören ebenfalls nicht in die<br />

Pflegevergütung Folgende Kostenbereiche sowie nicht gehören in die Vergütung ebenfalls für nicht Unterkunft in die und<br />

Verpflegung:<br />

Pflegevergütung sowie nicht in die Vergütung für Unterkunft und<br />

Aufwendungen Verpflegung: für den Erwerb und die Erschließung von Grundstücken<br />

(Abs. Aufwendungen 2.2) für den Erwerb und die Erschließung von Grundstücken<br />

Aufwendungen (Abs. 2.2) für die Miete, Pacht, Nutzung oder Mitbenutzung von<br />

Grundstücken Aufwendungen (Abs. für die 2.3) Miete, Pacht, Nutzung oder Mitbenutzung von<br />

Aufwendungen Grundstücken für (Abs. den 2.3) Anlauf oder die innerbetriebliche Umstellung<br />

von Aufwendungen Pflegeeinrichtungen für den Anlauf (Abs. 2.4) oder die innerbetriebliche Umstellung<br />

Aufwendungen von Pflegeeinrichtungen für die Schließung (Abs. 2.4) von Pflegeeinrichtungen oder deren<br />

Umstellung Aufwendungen auf andere für die Aufgaben Schließung (Abs. von 2.5) Pflegeeinrichtungen oder deren<br />

Umstellung auf andere Aufgaben (Abs. 2.5)<br />

Zwar sieht Abs. 4 vor, dass alle betriebsnotwendigen Investitionen<br />

auch Zwar bei sieht nicht Abs. vorhandener 4 vor, dass Förderung alle betriebsnotwendigen durch das Land Investitionen<br />

weiterberechnet<br />

werden auch bei können, nicht vorhandener trotzdem stellt Förderung sich bei diesen durch das Kostenbereichen Land weiterberechnet die<br />

Frage, werden ob können, diese unter trotzdem die Möglichkeit stellt sich bei der diesen Weiterberechung Kostenbereichen nach die<br />

Absatz Frage, 4 ob fallen. diese Schmäing unter die (Rz Möglichkeit 9, § 82 LPK-SGB der Weiterberechung XI) und die nach<br />

Orientierungshilfe Absatz 4 fallen. Schmäing des BMA/BMG (Rz 9, gehen § 82 LPK-SGB davon aus, XI) dass und diese die Punkte<br />

nicht Orientierungshilfe weiter berechnet des werden BMA/BMG dürfen gehen und somit davon durch aus, dass trägereigene diese Punkte<br />

Mittel nicht zu weiter finanzieren berechnet sind. werden dürfen und somit durch trägereigene<br />

Mittel zu finanzieren sind.<br />

Diese Einschätzung hält aber einer näheren Prüfung nicht stand: In<br />

Absatz Diese 4 Einschätzung bezieht sich der hält Gesetzgeber aber einer näheren nicht auf Prüfung die in nicht Absatz stand: 3 In<br />

genannten Absatz 4 bezieht Kostenbereiche, sich der Gesetzgeber die öffentlich nicht gefördert auf die werden in Absatz können, 3<br />

sondern genannten er verwendet Kostenbereiche, den Begriff: die öffentlich “betriebsnotwendige<br />

gefördert werden können,<br />

Investitionsaufwendungen” sondern er verwendet den (§ Begriff: 82 Abs. “betriebsnotwendige<br />

4 Satz 1). Gerade die ersten<br />

zwei Investitionsaufwendungen” Punkte: “Kosten des Erwerbs (§ 82 Abs. und der 4 Satz Erschließung 1). Gerade eines die ersten<br />

Grundstücks” zwei Punkte: sowie “Kosten “Miete des oder Erwerbs Pachtkosten und der Erschließung für die Nutzung eines eines<br />

Grundstücks” Grundstücks” sind sowie eindeutig “Miete betriebsnotwendige<br />

oder Pachtkosten für die Nutzung eines<br />

Investitionsaufwendungen: Grundstücks” sind eindeutig normalerweise betriebsnotwendige kann man kein Pflegeheim<br />

ohne Investitionsaufwendungen: Grundstück bauen und/oder normalerweise betreiben, kann somit man sind kein durch Pflegeheim das<br />

Grundstück ohne Grundstück verursachte bauen Kosten und/oder eindeutig betreiben, betriebsnotwendig somit sind durch im das Sinne<br />

des Grundstück Abs. 4. verursachte Kosten eindeutig betriebsnotwendig im Sinne<br />

des Abs. 4.<br />

Anders sieht es bei den Aufwendungen für den Anlauf, die Umstellung<br />

oder Anders die Schließung sieht es bei einer den Aufwendungen Einrichtung aus: für die den beispielsweise Anlauf, die Umstellung am<br />

Anfang oder die überproportional Schließung einer hohen Einrichtung Personal- aus: und die Sachkosten beispielsweise eineram<br />

Einrichtung Anfang überproportional (wegen noch nicht hohen vollständiger Personal- und Belegung) Sachkosten können einer ebenso<br />

wenig Einrichtung zu Lasten (wegen des einzelnen noch nicht Bewohners vollständiger gehen Belegung) wie die können Kosten ebenso für<br />

die wenig Schließung zu Lasten einer des Einrichtung einzelnen Bewohners (hiervon hat gehen ein Bewohner wie die Kosten ja nichts für<br />

mehr). die Schließung Beide Kostenbereiche einer Einrichtung gehören (hiervon nicht hat zu ein den Bewohner normalen ja und nichts damit<br />

betriebsbedingten mehr). Beide Kostenbereiche Investitionsaufwendungen, gehören nicht zu sondern den normalen können als und damit<br />

außerordentliche betriebsbedingten Aufwendungen Investitionsaufwendungen, betrachtet werden sondern und können sind somit alsnur<br />

durch außerordentliche Trägermittel Aufwendungen zu finanzieren. betrachtet werden und sind somit nur<br />

durch Trägermittel zu finanzieren.<br />

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