Neuweiler gestern und heute
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von 1860 festhält, dass diese „römische Straße, die von<br />
Altensteig herkommen soll“, „an vielen Stellen noch erhalten“<br />
ist <strong>und</strong> „auf große Strecken das wohlgefügte Straßenpflaster“<br />
zeigt.<br />
Steinkreuze zeugen von alten Untaten<br />
Drei alte Steinkreuze, Sühnekreuze sind im Bereich der<br />
Gemeinde <strong>Neuweiler</strong> an Wegrändern vorhanden. Diese<br />
sind Denkmale mit Ursprung im mittelalterlichen Recht,<br />
die von Untaten zeugen. Sie waren ein Teil der Sühne für<br />
die Täter, die nach Sühneverträgen zwischen zwei verfeindeten<br />
Parteien vertraglich festgelegt wurden, um eine<br />
Blutfehde wegen einer geschehenen Tötung zu beenden.<br />
Im Hinblick auf die vorherige Zeit der Blutrache, die immer<br />
neuen Mord <strong>und</strong> Totschlag mit sich brachte, war dies ein<br />
112. Dieses Sühnekreuz ist wohl das am meisten künstlerisch<br />
gestaltete im Gebiet <strong>Neuweiler</strong>. Es steht im Gemeindewald am<br />
Königsberger Steigle wenige h<strong>und</strong>ert Meter oberhalb der<br />
Agenbacher Sägemühle.<br />
Fortschritt. Mit Einführung der Halsgerichtsordnung durch<br />
Kaiser Karl V. im Jahr 1532 wurden diese alten Sühneabmachungen<br />
nach dem Buchstaben nicht mehr geduldet.<br />
An ihre Stelle trat das Urteil eines ordentlichen Gerichts<br />
gegen den Täter nach dem neuen Strafgesetz. Aber<br />
die Durchsetzung ging nur schrittweise vor sich. In Württemberg<br />
wurde die Totschlagsühne noch in der Landesordnung<br />
von 1621 zugelassen, aber auch hier im Lauf<br />
vom 17. Jahrh<strong>und</strong>ert zunehmend unüblich.<br />
Eines der hiesigen Steinkreuze steht im Gemeindewald<br />
<strong>Neuweiler</strong> am „Königsberger Steigle“. Die Eintragung im<br />
Totenregister in Altensteig besagt, dass am 15. Januar<br />
1736 zwei Altensteiger Frauen <strong>und</strong> ein Kind von einem<br />
Baumstamm erschlagen worden sind. Dies gibt auch das<br />
in Buntsandstein Eingemeißelte wieder. Die volkstümliche<br />
Überlieferung berichtet, eine Frau habe ihrem bei Holzfäl-<br />
113. Das ist die Wegseite des Sühnekreuzes bei Oberkollwangen<br />
mit einem offensichtlich 1859 erfolgten „Nachtrag“.<br />
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