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Neuweiler gestern und heute

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äuerlich eingestuft wurden, einen weiteren Entwicklungsschub,<br />

während die Landwirtschaft aller anderen<br />

heutigen Ortsteile von <strong>Neuweiler</strong> damals als kleinbäuerlich<br />

beschrieben wird. Der Stromverbrauch stieg in der<br />

Ortschaft auf das Dreifache des Landesdurchschnitts<br />

ländlicher Gemeinden. Dennoch, so meinte damals ein<br />

EVS-Vertreter, sei der Aufwand bescheiden, <strong>und</strong> koste<br />

täglich nicht mehr als eine Schachtel Zigaretten.<br />

Nicht mehr gegeben ist <strong>heute</strong> den Gaugenwaldern die<br />

Genehmigung aus der Neufassung des Dorfrechts von<br />

1757: Damals hieß es, dass die „Untertanen zu Gaugenwald“<br />

das Recht hätten, „einen Hasen mit der Hand zu<br />

fangen“. Die war nicht ganz wörtlich zu nehmen, sondern<br />

bedeutete, dass mittels Falle, aber nicht mit Hilfe der<br />

Flinte gejagt werden durfte. Stellte sich ein Jagderfolg ein,<br />

mussten Hase, Feldhuhn oder andere Vögel zunächst der<br />

Obrigkeit zum Kauf angeboten werden; erst, wenn die<br />

Jagdbeute von dort nicht begehrt wurde, durfte man sie<br />

behalten. Ein Hase brachte aber im Falle der Ablieferung<br />

immerhin einen guten halben Taglohn. Ein Büchlein geschriebenen<br />

Dorfrechts für Gaugenwald gibt es im Gemeindearchiv<br />

aus dem Jahr 1600.<br />

Daten zu <strong>Neuweiler</strong>-Gaugenwald<br />

Einwohner Ende 2007: 168, dazu 15 Zweitwohnsitze<br />

Einwohner Ende 1996: 182, dazu 16 Zweitwohnsitze<br />

Einwohner 1862: 175, 1875: 141, 1900: 151, 1939:<br />

138, 1961: 150, 1975: 144<br />

Fläche: 354 Hektar, davon r<strong>und</strong> 55 % Wald<br />

Wohnplatz auf der Markung: Aisbach<br />

(Talseite des Grenzwegs, bergseitig Zwerenberg)<br />

HERRSCHAFTLICHES HOFSTETT – KOSTENLOSES<br />

BAUHOLZ FÜR DIE LEHENSBAUERN<br />

Eine Besonderheit des Ortsteils Hofstett ist, dass er seit<br />

alten Zeiten zu <strong>Neuweiler</strong> zählt. Er gehörte dazu, als 1975<br />

die fünf anderen Dörfer im Zuge der Gemeindereform mit<br />

der „Doppelgemeinde“ zusammen zum heutigen <strong>Neuweiler</strong><br />

vereinigt wurden. Seine 1551 lediglich fünf Lehens-<br />

98<br />

bauern – später ist von sechs, zeitweise durch Teilung<br />

auch von sieben Lehen die Rede – gehörten schon dazu,<br />

als mit der Gemeinde (ein 1874 abgelöster) <strong>und</strong> 1558 mit<br />

Herzog Christoph von Württemberg ein bis 1972 (!), also<br />

über 400 Jahre lang, gültiger Vertrag über die „Holzgerechtigkeit“<br />

abgeschlossen wurde. Die Verträge erlaubten<br />

den Hofstettern, das Brennholz im Gr<strong>und</strong> zu hauen. Aber<br />

das allein war nicht von größtem Gewicht.<br />

Der Vertrag von 1551 legte auch fest, dass, wenn „ein<br />

Einwohner zu Hofstätten neu Haus <strong>und</strong> Scheuren bauen<br />

oder ein alt Haus, alt Scheuren bessern wölt, <strong>und</strong> also<br />

Bauholz zu haben bedürftig wär“, dieser das Material in<br />

großzügig begrenzter Menge aus dem Gemeindewald<br />

<strong>Neuweiler</strong> kostenlos verlangen durfte. Wenn die für einen<br />

Neubau festgelegten 40 Stämme nicht reichten, konnte er<br />

den Rest nach dem zweiten von Herzog Christoph 1558<br />

zugebilligten Vertrag beanspruchen. Dazu kam das Schin-<br />

73. So skizzierte <strong>Neuweiler</strong>s einstiger Lehrer Wilhelm Pabst um<br />

1950 die alt hergebrachten Hofstetter Lehen.

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