Neuweiler gestern und heute
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äuerlich eingestuft wurden, einen weiteren Entwicklungsschub,<br />
während die Landwirtschaft aller anderen<br />
heutigen Ortsteile von <strong>Neuweiler</strong> damals als kleinbäuerlich<br />
beschrieben wird. Der Stromverbrauch stieg in der<br />
Ortschaft auf das Dreifache des Landesdurchschnitts<br />
ländlicher Gemeinden. Dennoch, so meinte damals ein<br />
EVS-Vertreter, sei der Aufwand bescheiden, <strong>und</strong> koste<br />
täglich nicht mehr als eine Schachtel Zigaretten.<br />
Nicht mehr gegeben ist <strong>heute</strong> den Gaugenwaldern die<br />
Genehmigung aus der Neufassung des Dorfrechts von<br />
1757: Damals hieß es, dass die „Untertanen zu Gaugenwald“<br />
das Recht hätten, „einen Hasen mit der Hand zu<br />
fangen“. Die war nicht ganz wörtlich zu nehmen, sondern<br />
bedeutete, dass mittels Falle, aber nicht mit Hilfe der<br />
Flinte gejagt werden durfte. Stellte sich ein Jagderfolg ein,<br />
mussten Hase, Feldhuhn oder andere Vögel zunächst der<br />
Obrigkeit zum Kauf angeboten werden; erst, wenn die<br />
Jagdbeute von dort nicht begehrt wurde, durfte man sie<br />
behalten. Ein Hase brachte aber im Falle der Ablieferung<br />
immerhin einen guten halben Taglohn. Ein Büchlein geschriebenen<br />
Dorfrechts für Gaugenwald gibt es im Gemeindearchiv<br />
aus dem Jahr 1600.<br />
Daten zu <strong>Neuweiler</strong>-Gaugenwald<br />
Einwohner Ende 2007: 168, dazu 15 Zweitwohnsitze<br />
Einwohner Ende 1996: 182, dazu 16 Zweitwohnsitze<br />
Einwohner 1862: 175, 1875: 141, 1900: 151, 1939:<br />
138, 1961: 150, 1975: 144<br />
Fläche: 354 Hektar, davon r<strong>und</strong> 55 % Wald<br />
Wohnplatz auf der Markung: Aisbach<br />
(Talseite des Grenzwegs, bergseitig Zwerenberg)<br />
HERRSCHAFTLICHES HOFSTETT – KOSTENLOSES<br />
BAUHOLZ FÜR DIE LEHENSBAUERN<br />
Eine Besonderheit des Ortsteils Hofstett ist, dass er seit<br />
alten Zeiten zu <strong>Neuweiler</strong> zählt. Er gehörte dazu, als 1975<br />
die fünf anderen Dörfer im Zuge der Gemeindereform mit<br />
der „Doppelgemeinde“ zusammen zum heutigen <strong>Neuweiler</strong><br />
vereinigt wurden. Seine 1551 lediglich fünf Lehens-<br />
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bauern – später ist von sechs, zeitweise durch Teilung<br />
auch von sieben Lehen die Rede – gehörten schon dazu,<br />
als mit der Gemeinde (ein 1874 abgelöster) <strong>und</strong> 1558 mit<br />
Herzog Christoph von Württemberg ein bis 1972 (!), also<br />
über 400 Jahre lang, gültiger Vertrag über die „Holzgerechtigkeit“<br />
abgeschlossen wurde. Die Verträge erlaubten<br />
den Hofstettern, das Brennholz im Gr<strong>und</strong> zu hauen. Aber<br />
das allein war nicht von größtem Gewicht.<br />
Der Vertrag von 1551 legte auch fest, dass, wenn „ein<br />
Einwohner zu Hofstätten neu Haus <strong>und</strong> Scheuren bauen<br />
oder ein alt Haus, alt Scheuren bessern wölt, <strong>und</strong> also<br />
Bauholz zu haben bedürftig wär“, dieser das Material in<br />
großzügig begrenzter Menge aus dem Gemeindewald<br />
<strong>Neuweiler</strong> kostenlos verlangen durfte. Wenn die für einen<br />
Neubau festgelegten 40 Stämme nicht reichten, konnte er<br />
den Rest nach dem zweiten von Herzog Christoph 1558<br />
zugebilligten Vertrag beanspruchen. Dazu kam das Schin-<br />
73. So skizzierte <strong>Neuweiler</strong>s einstiger Lehrer Wilhelm Pabst um<br />
1950 die alt hergebrachten Hofstetter Lehen.