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Ihr Betriebsrat informiert<br />

Arbeitgeberabgaben<br />

Im zweiten Bereich werden alle Abgaben aufgelistet, die der Arbeitgeber noch<br />

zusätzlich zum Gehalt/Lohn an den Mitarbeiter zu zahlen hat, diese Aufstellung<br />

der Lohnnebenkosten dient nur zur Information und hat keine Auswirkungen auf<br />

den Nettobetrag:<br />

SV Dienstgeber Anteil: Auch der Arbeitgeber muss an die Sozialversicherung<br />

21,83% für Angestellte, für Arbeiter 21,7% abführen, insgesamt bekommt die<br />

Sozialversicherung vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer 39,9% vom Bruttogehalt.<br />

Kommunalsteuer beträgt 3% und wird an die Gemeinde, in der die Filiale ist,<br />

abgeführt.<br />

Familien Lastenausgleichsfonds (FLAF) ist eine Abgabe, die der AG an das<br />

Finanzamt zahlt, gemeinsam mit dem Dienstgeber Zuschlag. Mit dem Geld des<br />

FLAFs wird z.B.: das Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe, Schülerfreifahrt,<br />

Schulbuchaktionen usw. finanziert.<br />

Dienstgeber Zuschlag wird ebenfalls ans Finanzamt abgeführt.<br />

U-Bahn Steuer muss nur in Wien vom Arbeitgeber bezahlt werden.<br />

DGB/MON zeigt wieviel der Arbeitgeber monatlich für diesen Arbeitnehmer<br />

gesamt abzuführen hat. Dies sind die sogenannten Lohnnebenkosten, die der<br />

Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn/Gehalt, den er an die/den ArbeitnehmerIn<br />

auszuzahlen hat, noch an das Finanzamt und die Sozialversicherung abführen<br />

muss.<br />

Btto+DGA AK zeigt wieviel der Arbeitgeber akkumuliert, also gesamt, im<br />

bisherigen Jahr abgeführt hat.<br />

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