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Ihr Betriebsrat informiert<br />
Arbeitgeberabgaben<br />
Im zweiten Bereich werden alle Abgaben aufgelistet, die der Arbeitgeber noch<br />
zusätzlich zum Gehalt/Lohn an den Mitarbeiter zu zahlen hat, diese Aufstellung<br />
der Lohnnebenkosten dient nur zur Information und hat keine Auswirkungen auf<br />
den Nettobetrag:<br />
SV Dienstgeber Anteil: Auch der Arbeitgeber muss an die Sozialversicherung<br />
21,83% für Angestellte, für Arbeiter 21,7% abführen, insgesamt bekommt die<br />
Sozialversicherung vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer 39,9% vom Bruttogehalt.<br />
Kommunalsteuer beträgt 3% und wird an die Gemeinde, in der die Filiale ist,<br />
abgeführt.<br />
Familien Lastenausgleichsfonds (FLAF) ist eine Abgabe, die der AG an das<br />
Finanzamt zahlt, gemeinsam mit dem Dienstgeber Zuschlag. Mit dem Geld des<br />
FLAFs wird z.B.: das Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe, Schülerfreifahrt,<br />
Schulbuchaktionen usw. finanziert.<br />
Dienstgeber Zuschlag wird ebenfalls ans Finanzamt abgeführt.<br />
U-Bahn Steuer muss nur in Wien vom Arbeitgeber bezahlt werden.<br />
DGB/MON zeigt wieviel der Arbeitgeber monatlich für diesen Arbeitnehmer<br />
gesamt abzuführen hat. Dies sind die sogenannten Lohnnebenkosten, die der<br />
Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn/Gehalt, den er an die/den ArbeitnehmerIn<br />
auszuzahlen hat, noch an das Finanzamt und die Sozialversicherung abführen<br />
muss.<br />
Btto+DGA AK zeigt wieviel der Arbeitgeber akkumuliert, also gesamt, im<br />
bisherigen Jahr abgeführt hat.<br />
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