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Ihr Betriebsrat informiert<br />

6. Abwesenheiten<br />

Das können Urlaub, Krankenstand, Feiertage, Seminare, Berufsschule,<br />

Hochzeiten, Todesfälle und vieles mehr sein. Diese müssen ebenfalls im PEP<br />

eingetragen werden. Es handelt sich dabei um Fehlzeiten, die bezahlt sind.<br />

Mit dem Button in den Abwesenheitsschirm:<br />

Bei flexiblen MitarbeiterInnen hält sich der PEP an den Fehlzeitenschlüssel. Der<br />

Fehlzeitenschlüssel berechnet pro Tag ca. ein Wochensechstel – unter der Woche<br />

etwas mehr, am Samstag etwas weniger, da an diesem Tag die Öffnungszeiten<br />

kürzer sind! Hilfstabelle zum Fehlzeitenschlüssel (Kapitel Arbeitszeit/Feiertage).<br />

Bei MitarbeiterInnen mit fixen Arbeitszeiten, muss an Ausfallstagen das<br />

Ausfallsprinzip angewendet werden und nicht der Fehlzeitenschlüssel, z.B. ein/e<br />

Mitarbeiter/In arbeitet immer Montag, Mittwoch und Freitag je 10 Stunden.<br />

Ist am Montag ein Feiertag müssen die vollen 10 Stunden eingegeben werden. Ist<br />

der Feiertag am Dienstag, dann werden die Stunden auf 0 gesetzt.<br />

Dies muss manuell vom/von der MarktmanagerIn durchgeführt werden!<br />

(siehe nächste Seite)<br />

Genauso muss auch bei einzelnen Tagen Krankenstand und Urlaub in einer<br />

laufenden Woche vorgegangen werden. Ist der Tag ein Arbeitstag werden die<br />

vollen Stunden eingetragen, ist der Tag ein freier Tag dann keine Stunden – so wie<br />

der Fixplan für diesen Mitarbeiter jede Woche ist!<br />

Ist eine Mitarbeiterin eine ganze Woche krank oder auf Urlaub kann man wieder<br />

den Fehlzeitenschlüssel lassen und muss keine Korrekturen durchführen.<br />

Berufschule<br />

In einigen Bundesländern gibt es geblockte Berufschulzeiten, d.h. der Lehrling ist 8<br />

Wochen durchgehend in der Berufschule. Der PEP rechnet jeden Tag das<br />

Wochensechstel nach dem Fehlzeitenschlüssel. Auch am Samstag, unabhängig<br />

ob der/die MitarbeiterIn tatsächlich Unterricht hat oder nicht. Der Lehrling muss am<br />

Samstag nicht arbeiten!!<br />

In anderen Bundesländern besucht der Lehrling ein oder zweimal wöchentlich die<br />

Berufschule. Je nach dem muss in den Abwesenheiten eingegriffen werden und<br />

die tatsächliche Schulzeit eingetragen werden und nicht das Wochensechstel. D.h.<br />

geht der Lehrling an einem Tag 8 Stunden zur Schule, muss im PEP in den<br />

Abwesenheiten jede Woche der Fehlzeitenschüssel von 6,6 auf 8 Stunden<br />

korrigiert werden!<br />

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