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Ihr Betriebsrat informiert<br />
6. Abwesenheiten<br />
Das können Urlaub, Krankenstand, Feiertage, Seminare, Berufsschule,<br />
Hochzeiten, Todesfälle und vieles mehr sein. Diese müssen ebenfalls im PEP<br />
eingetragen werden. Es handelt sich dabei um Fehlzeiten, die bezahlt sind.<br />
Mit dem Button in den Abwesenheitsschirm:<br />
Bei flexiblen MitarbeiterInnen hält sich der PEP an den Fehlzeitenschlüssel. Der<br />
Fehlzeitenschlüssel berechnet pro Tag ca. ein Wochensechstel – unter der Woche<br />
etwas mehr, am Samstag etwas weniger, da an diesem Tag die Öffnungszeiten<br />
kürzer sind! Hilfstabelle zum Fehlzeitenschlüssel (Kapitel Arbeitszeit/Feiertage).<br />
Bei MitarbeiterInnen mit fixen Arbeitszeiten, muss an Ausfallstagen das<br />
Ausfallsprinzip angewendet werden und nicht der Fehlzeitenschlüssel, z.B. ein/e<br />
Mitarbeiter/In arbeitet immer Montag, Mittwoch und Freitag je 10 Stunden.<br />
Ist am Montag ein Feiertag müssen die vollen 10 Stunden eingegeben werden. Ist<br />
der Feiertag am Dienstag, dann werden die Stunden auf 0 gesetzt.<br />
Dies muss manuell vom/von der MarktmanagerIn durchgeführt werden!<br />
(siehe nächste Seite)<br />
Genauso muss auch bei einzelnen Tagen Krankenstand und Urlaub in einer<br />
laufenden Woche vorgegangen werden. Ist der Tag ein Arbeitstag werden die<br />
vollen Stunden eingetragen, ist der Tag ein freier Tag dann keine Stunden – so wie<br />
der Fixplan für diesen Mitarbeiter jede Woche ist!<br />
Ist eine Mitarbeiterin eine ganze Woche krank oder auf Urlaub kann man wieder<br />
den Fehlzeitenschlüssel lassen und muss keine Korrekturen durchführen.<br />
Berufschule<br />
In einigen Bundesländern gibt es geblockte Berufschulzeiten, d.h. der Lehrling ist 8<br />
Wochen durchgehend in der Berufschule. Der PEP rechnet jeden Tag das<br />
Wochensechstel nach dem Fehlzeitenschlüssel. Auch am Samstag, unabhängig<br />
ob der/die MitarbeiterIn tatsächlich Unterricht hat oder nicht. Der Lehrling muss am<br />
Samstag nicht arbeiten!!<br />
In anderen Bundesländern besucht der Lehrling ein oder zweimal wöchentlich die<br />
Berufschule. Je nach dem muss in den Abwesenheiten eingegriffen werden und<br />
die tatsächliche Schulzeit eingetragen werden und nicht das Wochensechstel. D.h.<br />
geht der Lehrling an einem Tag 8 Stunden zur Schule, muss im PEP in den<br />
Abwesenheiten jede Woche der Fehlzeitenschüssel von 6,6 auf 8 Stunden<br />
korrigiert werden!<br />
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