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Ihr Betriebsrat informiert<br />
Überstunden<br />
Ab der 41. Stunde sind es Überstunden. Maximal 5 Überstunden pro Woche<br />
müssen geleistet werden, wenn keine berücksichtigungswürdigen Interessen<br />
entgegenstehen, das sind z.B. Kinderbetreuung, familiäre Verpflichtungen,<br />
Verkehrsverbindungen usw.<br />
Darüber hinaus müssen höchstens zusätzlich 60 Überstunden im Jahr geleistet<br />
werden, wobei 10 Überstunden pro Woche nicht überschritten werden dürfen.<br />
Also insgesamt maximal 320 Überstunden pro Jahr (während Urlaubs- und<br />
Krankenstandswochen muss ein Durchschnitt gerechnet werden).<br />
Überstundenpauschalen (ÜP) dürfen den Arbeitnehmer nicht schlechter stellen;<br />
jede Überstunde, die von der Pauschale nicht abgedeckt ist, muss gesondert<br />
ausbezahlt werden. Die ÜP muss jedes Jahr überprüft werden, da mit der KV<br />
Erhöhung und/oder Berufsjahressprung der Stundenlohn steigt und somit weniger<br />
Stunden abgedeckt sein können. Auch bei ÜPs muss die tatsächlich gearbeitete<br />
Arbeitszeit eingetragen werden, sowohl mehr als auch weniger!<br />
Lassen Sie ihre ÜP von Ihrem Betriebsrat regelmäßig kontrollieren!<br />
Eine Überstunde wird mit einem Teiler von 158 bei den Handelsangestellten<br />
gerechnet. Handelsarbeiter haben einen Teiler von 167; im Gastgewerbe der<br />
Teiler 173 und beim Fleisch ist der Teiler 150. Mit dem Teiler kann man sich den<br />
Stundenlohn berechnen; Gehalt: 158 = Überstunde<br />
ÜBERSTUNDENZUSCHLÄGE<br />
Handel:<br />
Grundstundenvergütung 1/158 des Bruttomonatsgehaltes plus Zuschläge:<br />
• Grundsätzlich Zuschlag von 50%<br />
• Zuschlag von 70% Mo - Fr zw. 18.30 und 20.00 Uhr<br />
Samstagen nach 13.00 Uhr<br />
• Zuschlag von 100% Mo – Fr zw. 20.00 und 6.00 Uhr,<br />
an Sonn- und Feiertagen.<br />
Bei Fleischern gibt es keine 70% Überstundenzuschläge, ÜStundenteiler 1/150;<br />
Im Gastgewerbe gibt es keinen 70% Zuschlag, ÜStundenteiler 1/173.<br />
8. Dezember (nur für den Handel)<br />
Der/dem ArbeitnehmerIn muss bis 10. November mitgeteilt werden, ob er/sie am<br />
8.12. beschäftigt wird oder nicht. Er/Sie kann dies innerhalb einer Woche<br />
ablehnen und darf nicht zur Arbeitsleistung gezwungen werden.<br />
Der Arbeitnehmer erhält:<br />
1) die Feiertagsstunden plus<br />
2) die geleisteten Stunden und<br />
3) zusätzlich bezahlte Freizeit;<br />
wurden bis zu 4 Stunden gearbeitet, erhält er/sie 4 Stunden Freizeit,<br />
wer mehr als 4 Stunden arbeitet erhält immer 8 Stunden Freizeit<br />
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